EQS Group AG: Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

EQS Group AG

München

Amtsgericht München, HRB 131048

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Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Die EQS Group AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131048) ist Alleingesellschafterin
der C2S2 GmbH mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn
unter HRB 21612. Es ist beabsichtigt, die C2S2 GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die EQS
Group Aktiengesellschaft im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als
Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 09.08.2021 abgeschlossen. Der Verschmelzungsvertrag
wurde zum Handelsregister der EQS Group AG eingereicht.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der EQS Group AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht
erforderlich, wenn nicht Aktionäre der EQS Group AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung
verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses
Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden C2S2 GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG
entbehrlich, da der EQS Group AG alle Geschäftsanteile der C2S2 GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der EQS Group AG in 80333 München, Karlstraße 47, liegen der
Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der
letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2019, 2018 der EQS Group AG und der C2S2 GmbH zur
Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen
übersandt.

 

München, den 09.08.2021

 

Für die EQS Group Aktiengesellschaft:

Der Vorstand

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