EQS Group AG: Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

EQS Group AG

München

Amtsgericht München, HRB 131048

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Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die EQS Group AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131048) ist Alleingesellschafterin
der Got Ethics GmbH mit dem Sitz in Bückeburg, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 201663. Es ist beabsichtigt, die Got Ethics GmbH
nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die EQS Group Aktiengesellschaft im Wege der Aufnahme durch
Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 09.08.2021 abgeschlossen. Der Verschmelzungsvertrag
wurde zum Handelsregister der EQS Group AG eingereicht.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der EQS Group AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht
erforderlich, wenn nicht Aktionäre der EQS Group AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung
verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses
Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Got Ethics GmbH ist nach § 62 Abs.
4 UmwG entbehrlich, da der EQS Group AG alle Geschäftsanteile der Got Ethics GmbH
gehören.

In den Geschäftsräumen der EQS Group AG in 80333 München, Karlstraße 47, liegen der
Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der
letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2019, 2018 der EQS Group AG und der Got Ethics GmbH
zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen übersandt.

 

München, den 09.08.2021

Für die EQS Group Aktiengesellschaft:

Der Vorstand

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