Pierer Industrie AG: Gesellschaftsbekanntmachungen Änderung der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der SHW AG zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der SHW AG

Pierer Industrie AG

Wels/​Österreich

ÄNDERUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE

zum freiwilligen öffentliches Erwerbsangebot
(Barangebot)

der

PIERER Industrie AG
Edisonstraße 1
A-4600 Wels
Österreich

an die Aktionäre der

SHW AG
Stiewingstraße 111
73433 Aalen
Deutschland

zum Erwerb sämtlicher
auf den Namen lautender Stückaktien der SHW AG

gegen Zahlung einer Gegenleistung
in Höhe von EUR 19,00 je Aktie

Geänderte Annahmefristen:

1. Annahmefrist: 30. April 2021 bis 30. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (abgelaufen)
2. Annahmefrist: 13. August 2021 bis 30. September 2021,24.00 Uhr (MESZ) (geändert)
3. Annahmefrist: 8. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021, 24.00 Uhr (MEZ) (unverändert)
4. Annahmefrist: 10. Januar 2022 bis 31. März 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (unverändert)

Geänderte ISIN für die Namensaktien der SHW AG:
ISIN DE000A3E5B74

Geänderte ISIN für die Zum Verkauf eingereichte Namensaktien der SHW AG:
ISIN DE000A3E5B82

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1

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Angaben ändern und ergänzen die am 30. April 2021 von der Pierer Industrie
AG, eingetragen im österreichischen Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter der Firmenbuchnummer
FN 290677 t mit Sitz in Wels, Österreich und der Geschäftsanschrift Edisonstr. 1,
A-4600 Wels, Österreich („Bieterin“) veröffentlichte Angebotsunterlage („Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot„) zum Erwerb sämtlicher von der Pierer Industrie AG oder ihren Konzerngesellschaften
noch nicht gehaltener ursprünglich noch auf den Inhaber lautenden Stückaktien (frühere
ISIN DE000A1JBPV9) jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00
je Aktie der SHW AG mit Sitz in Aalen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Ulm unter HRB 726621 („SHW“ oder „Zielgesellschaft“). Nach der erfolgten Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien bezieht sich das Angebot
nun auf den Erwerb von sämtlichen noch nicht von der Pierer Industrie AG oder ihren
Konzerngesellschaften gehaltenen auf den Namen lautender Aktien der SHW jeweils mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie mit der neuen ISIN DE000A3E5B74
(„SHW-Aktien“).

Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre der SHW, die nicht zum Konzernverbund der
Bieterin im Sinne der §§ 15ff. AktG gehören („SHW-Aktionäre“). Die Angebotsunterlage muss zusammen mit der vorliegend veröffentlichten Änderung
der Angebotsunterlage („Angebotsänderung„) gelesen und ausgelegt werden. Die Bieterin unterbreitet das Angebot nach Maßgabe
der Angebotsunterlage und der Angebotsänderung. Soweit sich aus der Angebotsänderung
nicht ein anderes ergibt, gelten die in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen
und Bestimmungen unverändert fort.

Die erste Frist für die Annahme des Angebots endete am 30. Juni 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit
Frankfurt am Main). Die unter Ziffer 3.2 der Angebotsunterlage bereits vorgesehene
Umwandlung der SHW-Aktien von Inhaber- in Namensaktien wurde am 6. Juli 2021 in dem
für die SHW zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726621 eingetragen.
Die Bieterin hat vor diesem Hintergrund das Angebot vorübergehend ausgesetzt und diese
vorübergehende Aussetzung am 7. Juli 2021 im Internet unter http:/​/​www.piererindustrie.at
unter der Rubrik „Kapitalmarkt“ und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die technische
Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien wurde am 6. August 2021 technisch vollzogen
und ab dem 9. August 2021 sind die auf den Namen lautenden SHW-Aktien lieferbar, so
dass das Angebot mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsänderung wieder aufgenommen
werden kann.

Diese Angebotsänderung wird in Übereinstimmung mit Ziffer 8 der Angebotsunterlage
am 13. August 2021 durch Bekanntgabe im Internet unter

http:/​/​www.piererindustrie.at

unter der Rubrik „Kapitalmarkt“ und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

2

Durchführung nach deutschem Recht

Diese Angebotsänderung wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine
Durchführung des Angebots nach Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung erfolgt nicht.
Es sind daher auch keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
dieser Änderung der Angebotsunterlage oder des geänderten Angebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland beantragt oder veranlasst worden.

Da die SHW-Aktien nicht zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind, unterliegt
das Angebot weder den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
noch den Bestimmungen des Börsengesetzes (BörsG), insbesondere ist § 39 BörsG auf
das Angebot nicht anwendbar.

3

Geänderte Annahmefristen

Aufgrund der unter Ziffer 1 beschriebenen Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
wird die Zweite Annahmefrist, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsänderung
noch begonnen hat, wie folgt geändert:

Die zweite Frist für die Annahme des Angebots („Zweite Annahmefrist“) beginnt am 13. August 2021. Sie endet – wie in der Angebotsunterlage vorgesehen – am 30. September 2021, 24.00
Uhr (MESZ).

Die Dritte Annahmefrist und die Vierte Annahmefrist bleiben unverändert.

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4.

Technische Anpassungen zur Durchführung des geänderten Angebots

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4.1

Annahmeerklärung und Umbuchung

Die Bieterin hat die Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart,
als zentrale Abwicklungsstelle („Zentrale Abwicklungsstelle“) mit der technischen Abwicklung des geänderten Angebots beauftragt.

SHW-Aktionäre, die das geänderte Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen
Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihr
jeweiliges depotführendes Kreditinstitut bzw. an ihr jeweiliges sonstiges depotführendes
Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik
Deutschland bzw. depotführenden anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmens („Depotführendes Institut„) wenden. Die Depotführenden Institute sind über die Handhabung der Annahme und die
Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und sind gehalten, Kunden, die
in ihrem Depot SHW-Aktien halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen
Schritte zu informieren.

SHW-Aktionäre können das geänderte Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb
der jeweiligen Annahmefrist

a.

schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrem Depotführenden Institut erklären
(„Annahmeerklärung“); und

b.

ihr Depotführendes Institut anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen
SHW-Aktien, für die sie dieses geänderte Angebot annehmen wollen, in die ISIN DE000A3E5B82
bei der Clearstream („Clearstream“) vorzunehmen.

Für die Annahme des geänderten Angebots über ein Depotführendes Institut ist es erforderlich,
dass Depotführende Institute mit Sitz im Ausland die Annahmeerklärung – wie vorstehend
beschrieben – rechtzeitig mit sämtlichen in dieser Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 beschriebenen
Weisungen und Erklärungen an ein Depotführendes Institut mit Sitz oder Niederlassung
in der Bundesrepublik Deutschland, weiterleitet.

Die Annahmeerklärung wird erst wirksam, wenn die SHW-Aktien, für die die Annahme erklärt
wurde, fristgerecht in die ISIN DE000A3E5B82 bei der Clearstream umgebucht worden
sind („Zum Verkauf eingereichte SHW-Aktien“). Die Umbuchung der Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien wird durch das Depotführende
Institut nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Wurde die Annahmeerklärung innerhalb
der jeweiligen Annahmefrist gegenüber dem Depotführenden Institut erklärt, gilt die
Umbuchung der Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien in die ISIN DE000A3E5B82 als fristgerecht
erfolgt, wenn die Umbuchung spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der jeweiligen
Annahmefrist bis spätestens 18.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) bewirkt
wird.

Annahmeerklärungen, die bei dem jeweils Depotführenden Institut nicht innerhalb der
jeweiligen Annahmefrist oder falsch oder unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten
nicht als Annahme des Angebots und berechtigten den SHW-Aktionär nicht zum Erhalt
des Angebotspreises. Die Bieterin ist nicht verpflichtet, den betreffenden SHW-Aktionär
über Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und haftet nicht,
falls keine solche Unterrichtung erfolgt.

4.2

Weitere Erklärungen der SHW-Aktionäre im Zusammenhang mit der Annahme des geänderten
Angebots

Mit Erklärung der Annahme des geänderten Angebots nach Ziffer 4.1 dieser Angebotsunterlage

a.

weisen die annehmenden SHW-Aktionäre ihr Depotführendes Institut sowie etwaige Zwischenverwahrer
der betreffenden Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien an und ermächtigen diese,

die Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien zunächst in ihrem Wertpapierdepot zu belassen,
aber die Umbuchung in die ISIN DE000A3E5B82 bei der Clearstream zu veranlassen;

ihrerseits die Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, nach Ablauf der jeweiligen
Annahmefristen die Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien, einschließlich der damit
zum Zeitpunkt der Abwicklung verbundenen Nebenrechte, der Zentralen Abwicklungsstelle
auf deren Depot bei der Clearstream zur Übereignung an die Bieterin zur Verfügung
zu stellen (frühestens jedoch nach Eintritt der in Ziffer 5.1 der Angebotsunterlage
beschriebenen Vollzugsbedingung, soweit die Bieterin auf diese nicht nach Ziffer 5.2
der Angebotsunterlage vorab wirksam verzichtet hat);

ihrerseits die Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten
SHW-Aktien, einschließlich aller mit diesen zum Zeitpunkt der Abwicklung verbundenen
Rechte, an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweils
Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts
bei der Clearstream nach den Bestimmungen des Angebots zu übertragen (frühestens jedoch
nach Eintritt der in Ziffer 5.1 der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung,
soweit die Bieterin auf diese nicht nach Ziffer 5.2 der Angebotsunterlage vorab wirksam
verzichtet hat);

ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien
sowie die Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin oder der Zentralen
Abwicklungsstelle alle für Erklärungen oder Veröffentlichungen der Bieterin erforderlichen
Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der in die der ISIN
DE000A3E5B82 umgebuchten SHW-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen;
und

die Annahmeerklärung auf Verlangen an die Zentrale Abwicklungsstelle weiterzuleiten;
und

b.

beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden SHW-Aktionäre die Zentrale Abwicklungsstelle
sowie ihr jeweiliges Depotführendes Institut jeweils unter Befreiung von dem Verbot
des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle zur Abwicklung dieses Angebots nach
Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen
sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums
an den Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien auf die Bieterin herbeizuführen; und

c.

erklären die annehmenden SHW-Aktionäre, dass

sie das Angebot für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot
bei dem Depotführenden Institut befindlichen SHW-Aktien annehmen, es sei denn, in
der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt;

sie ihre Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien einschließlich aller zum Zeitpunkt der
jeweiligen Abwicklung des Angebots verbundenen Nebenrechte, unter den aufschiebenden
Bedingungen

(i)

des Eintritts der Vollzugsbedingung nach Ziffer 5.1 der Angebotsunterlage, sofern
die Bieterin auf diese nicht gemäß Ziffer 5.2 der Angebotsunterlage vorab wirksam
verzichtet hat, und

(ii)

des Ablaufs der jeweils laufenden Annahmefrist,

auf die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto des jeweiligen
Depotführenden Instituts bei der Clearstream übereignen; und

die Zum Verkauf eingereichten SHW-Aktien im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums
auf die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen
Dritter sind.

Die in den obigen lit. a) bis lit. c) aufgeführten Anweisungen, Aufträge, Vollmachten,
Ermächtigungen, Erklärungen und Zusicherungen werden im Interesse einer reibungslosen
und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt und abgegeben. Sie erlöschen
erst im Fall des wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme des Angebots geschlossenen
Vertrag nach Ziffer 6 der Angebotsunterlage bzw. mit endgültigem Ausfall der in Ziffer
5.1 der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung, sofern die Bieterin auf
diese nicht vorab wirksam verzichtet hat.

4.3

Keine Änderung der ausstehenden Vollzugstermine

Die Bieterin weist darauf hin, dass die in Ziffer 4.4 der Angebotsunterlage genannten
noch ausstehenden Vollzugstermine zur Abwicklung des Angebots nach dem Ablauf der
Zweiten, Dritten und Vierten Annahmefrist unverändert bleiben.

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5.

Weitere Berichtigungen aufgrund geänderter ISIN

Die nachfolgenden Verweise in der Angebotsunterlage auf die ursprüngliche ISIN DE000A1JBPV9
für die ursprünglich noch auf den Inhaber lautenden Aktien der SHW sind in der Weise
zu berichtigen, dass sich der jeweilige Verweis auf die neue ISIN DE000A3E5B74 für
die nunmehr auf den Namen lautende SHW-Aktien bezieht:

Ziffer 5.3 zweiter Absatz der Angebotsunterlage

Ziffer 6.2 zweiter Spiegelstrich der Angebotsunterlage

Ziffer 6.2 zweiter Absatz der Angebotsunterlage mit insgesamt drei Verweisen

 

Wels, den 13. August 2021

Pierer Industrie AG

Der Vorstand

DI Stefan Pierer                Mag. Friedrich Roithner

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