Neufang Brauerei-Aktiengesellschaft: Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Neufang Brauerei-Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Freitag, dem 24. September 2021, um 15.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft in Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 9 stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Voraussetzung zur Teilnahme ist entweder der Nachweis über vollständigen Impfschutz,
der Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion oder der Nachweis über einen
negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ sind
Selbsttests vor Ort vorhanden.

 

Tagesordnung

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I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neufang Brauerei Aktiengesellschaft
zum 30. September 2020 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr
2019/​2020

II.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/​2020
Entlastung zu erteilen.

III.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

 

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme
der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle
ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am
Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der
Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit
Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung
der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Hinterlegungsstelle ist:

ifms GmbH
Sulzbachstr. 39-41
66111 Saarbrücken

Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 20. September 2021 erfolgen. Im Falle der
Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die
hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 21. September 2021
bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Saarbrücken, im August 2021

NEUFANG BRAUEREI AG

Der Vorstand

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