RICH Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

RICH Aktiengesellschaft

München

ISIN DE 000A0Q9LA4
Wertpapierkennnummer A0Q9LA

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Am Mittwoch, den 15. September 2021, um 10:00 Uhr (MESZ),
in den Räumen des
Gasthof Hinterbrühl
Hinterbrühl 2
81479 München

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 15. September, um 10:00 Uhr

in den Räumen des Gasthof Hinterbrühl, Hinterbrühl 2, 81479 München.
Die Einladung erfolgt mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit verkürzter Einladungsfrist.

 

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 für das Geschäftsjahr
2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2020 gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.

2.

Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im
Geschäftsjahr 2020 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die
im Geschäftsjahr 2020 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes
Geschäftsjahr eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, über
deren Höhe die Hauptversammlung entscheidet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Höhe der den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
zu gewährenden jährlichen Vergütung beträgt für das Geschäftsjahr 2020 2.926,00 €
brutto, entspricht netto 2.000,00 €. Der Vorsitzende erhält 4.000,00 € netto (der
Brutto-Betrag entfällt wegen nicht abzuführender Quellensteuer), der Stellvertreter
4.389,00 € brutto, entspricht 3.000,00 € netto.

 

Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages
vor der Hauptversammlung, das ist der 02. September 2021, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform
(§ 126b BGB) zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis über den Anteilsbesitz durch
das depotführende Institut ist ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis müssen
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (wobei der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen ist), also spätestens am 08. September 2021, 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse zugehen:

 

RICH Aktiengesellschaft

Leopoldstr. 83

80802 München

Fax: + 49 (0)89 2323726899

E-Mail: customercare@richprosecco.com

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang
und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre,
die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können nicht
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe nach
dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechts
und ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung,
ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit
diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person
bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der RICH Aktiengesellschaft
oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche
Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer
anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution
oder Person gelten die besonderen Bestimmungen des § 135 AktG, die u. a. verlangen,
dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß §
135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen
wollen, die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen.

Die Erteilung, der Nachweis oder der Widerruf kann an die oben für die Anmeldung benannte
Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer übersandt werden. Ebenso kann der Nachweis
der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen
werden.

Ein entsprechendes Formular zur Erteilung von Vollmachten, welches die Aktionäre verwenden
können, befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären übersendet wird.
Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt.

Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
über das Verlangen halten.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 31. August 2021, 24:00 Uhr zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der RICH Aktiengesellschaft
zu richten. Das Verlangen kann an die nachfolgende Adresse gerichtet werden:

 

RICH Aktiengesellschaft

Leopoldstr. 83

80802 München

Gegenanträge/​Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge
zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http:/​/​www.richprosecco.com
über den Link „Investor Relations“ zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens
14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. August 2021, 24:00 Uhr der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und
/​ oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgende
Adresse übersandt hat:

 

RICH Aktiengesellschaft

Leopoldstr. 83

80802 München

Fax: + 49 (0)89 2323726899

E-Mail: customercare@richprosecco.com

Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände
des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des
Gegenantrags nachzuweisen.

Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge
müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.

Auskunftsrecht

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Gründen absehen. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann der Vorsitzende
der Hauptversammlung das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

Ausgelegte Unterlagen

Zur Einsicht der Aktionäre liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinladung
an in den Geschäftsräumen der RICH Aktiengesellschaft, Leopoldstr. 83, 80802 München
sowie in der Hauptversammlung selbst aus:

 

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020,

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020,

diese Hauptversammlungseinladung (inklusive Angaben zu Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung).

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten
Unterlagen erteilt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 50.700.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

 

München, im August 2021

RICH Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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