Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung Aktiengesellschaft

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

 
1.

Die Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in München (AG
München, HRB 110 001) hat uns gemäß § 20 Absatz 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine
Mehrheitsbeteiligung mehr an der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung
Aktiengesellschaft und auch nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft
gehören.

2.

Die Bayerische Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, ebenfalls mit
Sitz in München (AG München HRB 110 000), hat uns gemäß § 20 Absatz 5 AktG mitgeteilt,
dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien der Versicherungskammer
Bayern Konzern-Rückversicherung Aktiengesellschaft gehört.

3.

Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz
in München (AG München, HRB 70 400) hat uns gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG
mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung
im Sinne von § 16 Absatz 1 AktG an der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung
Aktiengesellschaft gehören.

 

München, im Juli 2021

 

Der Vorstand

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