CTL CARGO TRANS LOGISTIK AGHomberg (Efze)Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 30. September 2021 um 10:30 Uhr
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I. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur die
Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und
die sich bis zum Ablauf des 23.09.2021 bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich
für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft fristgerecht zugehen, und zwar
per Post an | CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15 34576 Homberg/Efze |
per Fax an | +49 5681 9923-6977 |
per E-Mail an | jana.felde@ctl-ag.de |
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Der Versammlungsleiter kann Personen aus dem Kreise der CTL-Kooperationspartner, welche
nicht Aktionäre der CTL AG sind, sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
der Gesellschaft, als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen lassen.
a) Stimmrechtsausübung durch geschäftsführende Vertreter
Geschäftsführende Vertreter eines Aktionärs bitten wir, uns insbesondere bei einem
Wechsel in der Geschäftsleitung eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs zukommen
zu lassen.
b) Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die verhindert sind oder nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den vorstehenden Ausführungen
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Die Vollmacht ist nach der Satzung schriftlich oder per Fax zu erteilen. Die Vollmacht
kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen Ihnen die
unter Ziff. I genannte Postanschrift, Faxnummer sowie E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Um die Vorbereitung und die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten
wir Sie, wenn Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen und einen Dritten bevollmächtigen
wollen, uns frühzeitig die Vollmachtserteilung zu übermitteln.
Die Regelung gemäß § 135 AktG für Aktionärsvertreter bleibt unberührt.
c) Stimmrechtsausübung durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter,
welche von der Gesellschaft benannt werden, vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär und der Erteilung einer
Vollmacht (schriftlich oder per Telefax).
Die Gesellschaft schlägt als Stimmrechtsvertreterin vor:
Frau Rosaria Iannuzzi, Versicherungen
Frau Marion Chudoba, Qualitätsmanagementbeauftragte
Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Hier müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen
der Tagesordnung ist die Vollmacht ungültig und das Stimmrecht kann nicht ausgeübt
werden.
II. |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung |
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 05.09.2021,
zugehen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass
er seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.
Wir bitten Sie, ein solches Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten,
und zwar
per Post an | CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG Vorstand Ludwig-Erhard-Straße 15 34576 Homberg/Efze |
per Fax an | +49 5681 9923-6977 |
per E-Mail an | jana.felde@ctl-ag.de |
III. |
Anträge von Aktionären |
Sofern Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126, 127
AktG vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind diese unter Beachtung
der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Ablauf des 15.09.2021 zu richten
per Post an | CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG Ludwig-Erhard-Straße 15 34576 Homberg/Efze |
per Fax an | +49 5681 9923-6977 |
per E-Mail an | jana.felde@ctl-ag.de |
Gegenanträge müssen begründet werden. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn
sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt
unberührt.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen
von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht wurden, in der Hauptversammlung
nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort gestellt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Paul Walter & Francesco De Lauso
(Vorstände)
Tagesordnung der Hauptversammlung
der
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG,
mit Sitz in Homberg/Efze
am 30. September 2021, 10:30 Uhr
Begrüßung durch Aufsichtsrat und Vorstand
1. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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2. |
Bericht des Vorstands über das Wirtschaftsjahr 2020 |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Lageberichts für Diese Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und werden unter Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts erfolgt zur Feststellung |
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4. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn
Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tag
Die Dividende ist am vierten Tag nach der Hauptversammlung zahlbar. |
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5. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Entlastung vor. |
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6. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. |
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7. |
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG In der Hauptversammlung vom 13.10.2020 wurde die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung Der Vorstand wird ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 10 % des Diese Ermächtigung gilt bis zum 30.06.2025. Der von der Gesellschaft angebotene und Es ist zulässig, sämtliche von einem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien individuell Die in der Hauptversammlung vom 13.10.2020 erteilte und bis zum 30.06.2024 befristete |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FACT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Johanna-Waescher-Straße |
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9. |
Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage |
Das Ende der Hauptversammlung ist gegen 12:30 Uhr eingeplant.