N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Tübingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, den 22. September 2021 um 18.30 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2021 der N.E.S.T Bauprojektierung und
Vermietung AG („nestbau AG“) ein.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Hermann-Hepper-Halle
in 72070 Tübingen, Westbahnhofstr. 23.

Die Hauptversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt.

Die gesamte Hauptversammlung wird im Internet über die Website der Gesellschaft unter
der Internetadresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

in Bild und Ton live übertragen.

Tagesordnung

 
TOP 1

Vorlage und Erläuterung

des Geschäftsberichtes des Vorstands

des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020

des Berichtes des Aufsichtsrates.

Der festgestellte Jahresabschluss kann vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung
auf der Website der Gesellschaft unter der Internetadresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

sowie zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 72072
Tübingen, Schleifmühleweg 75, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
/​ jeder Aktionärin eine Abschrift davon unverzüglich und kostenlos zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Dem Mitglied des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

TOP 4

Ausblick auf das nächste Geschäftsjahr

TOP 5

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 3.910.000 gegen Bareinlagen um EUR
950.000 auf EUR 4.860.000 durch Ausgabe von 9.500 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien
mit einem Nennbetrag von je 100 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von
maximal zwölf Monaten ab dem heutigen Tag der Beschlussfassung, also bis spätestens
22.09.2022, durchzuführen. Die neuen Aktien sind gewinnbezugsberechtigt ab dem Geschäftsjahr
der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, sofern der
Ausgabebetrag am 01.01. dieses Jahres voll eingezahlt war, andernfalls erst ab dem
Beginn des Folgejahres. Der Ausgabekurs beträgt 105,00 Euro. Der Aufsichtsrat wird
ermächtigt die Satzung der Gesellschaft, ihre Fassung betreffend, entsprechend der
Durchführung der Barkapitalerhöhung anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzusetzen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden auf ihr gesetzliches Bezugsrecht nach § 186
Aktiengesetz hingewiesen („Jedem Aktionär muss auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital
entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden
“).

TOP 6

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat (I)

Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 22.09.2021 endet die Amtszeit der bisherigen drei
Aufsichtsratsmitglieder. Es stehen auf dieser Hauptversammlung somit Neuwahlen an.

Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertreter/​innen der Aktionär/​innen
zusammen (§ 96 Abs. 1, 6. Fall AktG); an Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht
gebunden.

Die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder beginnt mit Beendigung dieser
Hauptversammlung.

Alle drei bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats stellen sich wieder zur Wahl.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats:

Frau Margit Metzger, Betriebswirtin (VWA), Finanzfachwirtin (FH), Gomaringen,

Herr Wilfried Braig, Personal- und Organisationsberater, Tübingen,

Herr Timon Haidlinger, Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH, Tübingen,

werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Die Porträts der Kandidatinnen und Kandidaten sind ab sofort bis zur Beendigung der
Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

einzusehen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat nehmen die Neuwahl des Aufsichtsrats zum Anlass, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, den Aufsichtsrat von bisher drei Mitgliedern (Mindestzahl) auf künftig
sechs Mitglieder zu vergrößern.

Begründung:

Nach der gesetzlichen Regelung müssen an einer Beschlussfassung des Aufsichtsrats
mindestens drei Mitglieder teilnehmen. D.h. es müssen, um einen wirksamen Aufsichtsratsbeschluss
herbeizuführen, bei einem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat alle Mitglieder des Organs an der Beschlussfassung teilnehmen (§ 108 Abs. 2 S. 3 Aktiengesetz).
Um die Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats auch bei möglicher Erkrankung oder sonstiger
Abwesenheit eines Mitglieds sicherzustellen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung daher vor, den entsprechenden Passus in § 11 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft zu ändern und den Aufsichtsrat auf sechs Mitglieder zu vergrößern. Damit
soll zugleich eine Verbreiterung des im Aufsichtsrat vorhandenen Sachverstands und
eine Verbesserung der gesellschaftlichen Verankerung der nestbau AG ermöglicht werden.

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

§ 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert. Er lautet künftig wie folgt:

„Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.“

TOP 8

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat (II)

Wenn die unter TOP 7 vorgeschlagene Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats
von der Hauptversammlung beschlossen wird, sind drei weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat
zu wählen. Zwar wird die Satzungsänderung und damit die Vergrößerung des Aufsichtsrats
erst mit Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister wirksam. Dennoch können
bereits auf der Hauptversammlung, auf der über die Satzungsänderung beschlossen wird,
Wahlen für die neu geschaffenen Positionen im Aufsichtsrat erfolgen. Die Amtszeit
dieser Aufsichtsratsmitglieder beginnt allerdings erst mit Eintragung der Änderung
von § 11 Abs. 1 der Satzung im Handelsregister, wonach der Aufsichtsrat künftig aus
sechs Mitgliedern besteht.

Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertreter/​innen der Aktionär/​innen
zusammen (§ 96 Abs. 1, 6. Fall AktG); an Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht
gebunden.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats für den Fall, dass die unter TOP 7 vorgeschlagene
Vergrößerung des Aufsichtsrats beschlossen wird:

Frau Annette Guthy, Studentin der Politikwissenschaften, Tübingen,

Frau Sabine Goetz, Geschäftsführerin, Tübingen,

Herr Markus Buckenmayer, Student der Ökonomie, Nachhaltigkeit und Gesellschaftsgestaltung,
Hechingen,

werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Die Porträts der Kandidatinnen und Kandidaten sind ab sofort bis zur Beendigung der
Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

einzusehen.

Dieser TOP entfällt, wenn die Hauptversammlung die unter TOP 7 vorgeschlagene Änderung
der Satzung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats ablehnt.

TOP 9

Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats
grundsätzlich eine Vergütung, welche durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt
wird. In den letzten beiden Aufsichtsrats-Perioden erhielten die Aufsichtsratsmitglieder
keine Vergütung. Im Zuge der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft sollen
die Mitglieder des Aufsichtsrats künftig eine Vergütung erhalten.

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ab Juli 2021 eine Vergütung. Diese gliedert
sich in eine Basis-, sowie eine Sitzungsvergütung. Die Basisvergütung beträgt für
ein Aufsichtsratsmitglied für jeden angefangenen Monat in dem dieses dem Organ angehört,
EUR 50,00 (ggf. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Die Sitzungsvergütung beträgt
für jede Teilnahme an einer Aufsichtsrats-Sitzung EUR 50,00 (ggf. zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer). Der/​die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils einen Zuschlag
auf Basis- und Sitzungsvergütung in Höhe von 25%.

Weitere Angaben und Hinweise

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine/​n Bevollmächtigte/​n
ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung
per Email möglich (§ 21 Abs. 5 der Satzung).

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Adresse
Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens
24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem
verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag
beigefügt werden. Der/​die Antragsteller/​in hat nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber/​in der Aktien ist und die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen
der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionär/​innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jede Aktionärin /​ jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge sind schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg
75, 72070 Tübingen zu stellen und zu begründen. Gegenanträge müssen der Gesellschaft
mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin /​ des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt;
die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt.

Jede Aktionärin /​ jeder Aktionär hat nach § 127 AktG das Recht, Wahlvorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (TOP 6 und TOP 8) zu machen. Wahlvorschläge sind
schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen
zu machen und müssen den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person
enthalten. Sie brauchen nach § 127 AktG nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des
Zugangs ist nicht mitzurechnen. Rechtzeitig zugegangene Wahlvorschläge von Aktionärinnen
und Aktionären werden gemäß §§127, 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin
/​ des Aktionärs, einer eventuellen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme im
Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht.

Corona-Maßnahmen:

Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel, nach der Sie geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Entsprechende Nachweise
kontrollieren wir am Eingang. Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns kostenlos mit
einem Corona-Selbsttest vor der Veranstaltung zu testen. Bitte planen Sie entsprechend
mehr Zeit für die Anmeldung ein. Wenn Sie dieses Angebot nutzen wollen, können Sie
ab 17.45 h an der Halle ankommen.

Alle anderen Corona-Maßnahmen die wir umsetzen, beziehen sich auf die am 22.09.2021
geltenden Regelungen.

Diese Einladung wurde formal am 20.08.2021 im Bundesanzeiger

www.bundesanzeiger.de

bekannt gemacht.

 

Tübingen, im August 2021

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Gunnar Laufer-Stark
Vorstand

 

Vollmacht
zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär/​in der
N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen

Hiermit bevollmächtige ich,

 

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(Ihr Vorname, Name, Wohnort)

 

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Frau /​ Herrn (= Bevollmächtigte/​r)

 

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(Vorname, Name, Wohnort des/​der Bevollmächtigten)

das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär/​in auf Hauptversammlungen
der Gesellschaft – am 22.09.2021 – als mein/​e Vertreter/​in für mich auszuüben.

 

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Ort_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Unterschrift
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Datum
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