N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG
Tübingen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, den 22. September 2021 um 18.30 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2021 der N.E.S.T Bauprojektierung und
Vermietung AG („nestbau AG“) ein.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Hermann-Hepper-Halle
in 72070 Tübingen, Westbahnhofstr. 23.
Die Hauptversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt.
Die gesamte Hauptversammlung wird im Internet über die Website der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://hauptversammlung.nestbau.ag
in Bild und Ton live übertragen.
Tagesordnung
Weitere Angaben und Hinweise
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine/n Bevollmächtigte/n
ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung
per Email möglich (§ 21 Abs. 5 der Satzung).
Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Adresse
Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens
24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem
verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag
beigefügt werden. Der/die Antragsteller/in hat nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber/in der Aktien ist und die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen
der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse
http://hauptversammlung.nestbau.ag
unverzüglich zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionär/innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jede Aktionärin / jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge sind schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg
75, 72070 Tübingen zu stellen und zu begründen. Gegenanträge müssen der Gesellschaft
mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin / des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse
http://hauptversammlung.nestbau.ag
unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt;
die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt.
Jede Aktionärin / jeder Aktionär hat nach § 127 AktG das Recht, Wahlvorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (TOP 6 und TOP 8) zu machen. Wahlvorschläge sind
schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen
zu machen und müssen den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person
enthalten. Sie brauchen nach § 127 AktG nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des
Zugangs ist nicht mitzurechnen. Rechtzeitig zugegangene Wahlvorschläge von Aktionärinnen
und Aktionären werden gemäß §§127, 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin
/ des Aktionärs, einer eventuellen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme im
Internet unter der Adresse
http://hauptversammlung.nestbau.ag
unverzüglich zugänglich gemacht.
Corona-Maßnahmen:
Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel, nach der Sie geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Entsprechende Nachweise
kontrollieren wir am Eingang. Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns kostenlos mit
einem Corona-Selbsttest vor der Veranstaltung zu testen. Bitte planen Sie entsprechend
mehr Zeit für die Anmeldung ein. Wenn Sie dieses Angebot nutzen wollen, können Sie
ab 17.45 h an der Halle ankommen.
Alle anderen Corona-Maßnahmen die wir umsetzen, beziehen sich auf die am 22.09.2021
geltenden Regelungen.
Diese Einladung wurde formal am 20.08.2021 im Bundesanzeiger
www.bundesanzeiger.de
bekannt gemacht.
Tübingen, im August 2021
N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG
Gunnar Laufer-Stark
Vorstand
Vollmacht
zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär/in der
N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen
Hiermit bevollmächtige ich,
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(Ihr Vorname, Name, Wohnort)
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Frau / Herrn (= Bevollmächtigte/r)
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(Vorname, Name, Wohnort des/der Bevollmächtigten)
das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär/in auf Hauptversammlungen
der Gesellschaft – am 22.09.2021 – als mein/e Vertreter/in für mich auszuüben.
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Ort___________________________________________
Unterschrift |
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Datum |
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