Vectron Systems AG: Hinweis auf die Verschmelzung der bonVito GmbH mit der Vectron Systems AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Vectron Systems AG

Münster

Hinweis auf die Verschmelzung der bonVito GmbH mit der Vectron
Systems AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die Vectron Systems AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das
Vermögen der bonVito GmbH, einer Tochtergesellschaft der Vectron Systems AG mit Sitz
in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13663,
deren Stammkapital vollständig von der Vectron Systems AG gehalten wird, als Ganzes
ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.
V. m. §§ 46 ff. UmwG). Der Verschmelzungsvertrag wurde am 19. August 2021 beurkundet.
Ein Beschluss der Hauptversammlung der Vectron Systems AG über die Zustimmung zum
Verschmelzungsvertrag mit der bonVito GmbH ist nicht erforderlich, weil die Vectron
Systems AG
als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der bonVito GmbH vollständig hält.
Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung
und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2,
9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG).

Aktionäre der Vectron Systems AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals der Vectron Systems AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer
Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur beabsichtigten Verschmelzung
beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der Vectron Systems AG enthält keine
abweichenden Festlegungen.

Ab dem 20. August 2021 sind für die Dauer eines Monats der Verschmelzungsvertrag sowie
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Vectron
Systems AG und die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der bonVito GmbH
über die Internetseite der Vectron Systems AG (https:/​/​www.vectron-systems.com/​de/​verschmelzung_​bonvito)
zugänglich.

 

Münster, im August 2021

Vectron Systems AG

 

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Jens Reckendorf

Vorstand

Silvia Ostermann

Vorstand

 

 

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