Grillo-Werke Aktiengesellschaft
Duisburg
An unsere Aktionäre
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits im Juni angekündigt, laden wir Sie hiermit zu einer ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am
Mittwoch, dem 15. September 2021 um 15:00 Uhr
ein.
Wir hatten beabsichtigt, eine hybride Hauptversammlung durchzuführen und Ihnen somit
freizustellen, ob Sie persönlich in Duisburg oder virtuell per Videokonferenz teilnehmen
wollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bezüglich COVID-19 und der Unsicherheiten
hinsichtlich der weiteren Entwicklung haben wir uns nunmehr in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat entschlossen, die Hauptversammlung ausschließlich virtuell (per MS Teams)
stattfinden zu lassen. Diese Übertragung ermöglicht eine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Teilnahme) i. S. v. § 118 Abs.
1 Satz 2 AktG.
Tagesordnung
Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt,
die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft
angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten
wir Sie, sich gemäß § 14 Satz 2 der Satzung vertreten zu lassen und sich dazu des
ebenfalls beiliegenden Vollmachtformulars zu bedienen, welches Sie bitte vor der Hauptversammlung
an uns zurücksenden wollen.
§ 14 Satz 2 unserer Satzung lautet:
„Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, die ihrerseits
Aktionäre oder Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aktionärs der Gesellschaft sind.“
Ulrich Grillo Matthias Oehmicke
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