Grillo-Werke Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Grillo-Werke Aktiengesellschaft

Duisburg

An unsere Aktionäre

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits im Juni angekündigt, laden wir Sie hiermit zu einer ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am

Mittwoch, dem 15. September 2021 um 15:00 Uhr

ein.

 

Wir hatten beabsichtigt, eine hybride Hauptversammlung durchzuführen und Ihnen somit
freizustellen, ob Sie persönlich in Duisburg oder virtuell per Videokonferenz teilnehmen
wollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bezüglich COVID-19 und der Unsicherheiten
hinsichtlich der weiteren Entwicklung haben wir uns nunmehr in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat entschlossen, die Hauptversammlung ausschließlich virtuell (per MS Teams)
stattfinden zu lassen. Diese Übertragung ermöglicht eine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Teilnahme) i. S. v. § 118 Abs.
1 Satz 2 AktG.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich zum 30.09.2020 ergebenden Bilanzgewinn
der Grillo-Werke AG von 5.423.428,79 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Aktiengesetz in Verbindung mit § 4
Drittelbeteiligungsgesetz von 2004.

Frau Gabriela Grillo, Mülheim, scheidet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Grillo-Werke
AG turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt ihre Wiederwahl
vor.

§ 7 Abs. 2 definiert die Amtszeit „… bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über ihre Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“ Frau Grillo
würde also gewählt bis zur HV im Jahre 2025.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant
Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020/​2021 zu wählen.

 

Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt,
die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft
angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten
wir Sie, sich gemäß § 14 Satz 2 der Satzung vertreten zu lassen und sich dazu des
ebenfalls beiliegenden Vollmachtformulars zu bedienen, welches Sie bitte vor der Hauptversammlung
an uns zurücksenden wollen.

§ 14 Satz 2 unserer Satzung lautet:

„Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, die ihrerseits
Aktionäre oder Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aktionärs der Gesellschaft sind.“

 

Ulrich Grillo                Matthias Oehmicke

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