Morgenstern AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Morgenstern AG

Reutlingen

Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die Morgenstern AG mit dem Sitz in  Reutlingen, eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart unter HRB 353460 ist alleinige Kommanditistin der jaka GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Freiburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRA 4851 und deren Komplementärin, Firma jaka Verwaltungs- GmbH mit dem Sitz in Freiburg eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 710809.

Es ist beabsichtigt, die jaka GmbH & Co. KG nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Morgenstern AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde zum Handelsregister der Morgenstern AG eingereicht.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Morgenstern AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Morgenstern AG deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden jaka GmbH & Co. KG nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Morgenstern AG alle Kommanditanateile der jaka GmbH & Co. KG und alle Geschäftsanteile der jaka Verwaltungs- GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der  Morgenstern AG in der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Str. 5, 72770 Reutlingen), liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019 der  Morgenstern AG und der jaka GmbH & Co. KG zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

Reutlingen, den 26.08.2021

Für die Morgenstern Aktiengesellschaft:

Der Vorstand

Thomas Morgenstern

Robin Morgenstern

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