Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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flatex Bank AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S.2 Hs. 1 UmwG – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung | 27.07.2020 |
flatex Bank AGFrankfurt am MainBekanntmachung der flatex Bank AG, Frankfurt am Main, gemäß § 62 Abs. 3 S.2 Hs. 1 UmwG
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1. |
Es ist beabsichtigt, die factoring.plus.GmbH (Amtsgericht Leipzig, HRB 35158) als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die flatex Bank AG (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 105687) als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Dadurch geht das Vermögen der factoring.plus.GmbH als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten mit Wirkung im Innenverhältnis zum Ablauf des 31. Dezember 2019, 24.00 Uhr, auf die flatex Bank AG über. Vom 01. Januar 2020, 0.00 Uhr, gelten alle Handlungen und Geschäfte der factoring.plus.GmbH als für Rechnung der flatex Bank AG vorgenommen (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der factoring.plus.GmbH zum 31. Dezember 2019 als Schlussbilanz zugrunde. Die flatex Bank AG ist die alleinige Gesellschafterin der factoring.plus.GmbH. Ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden flatex Bank AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. |
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2. |
Die Aktionäre der flatex Bank AG, deren Anteile zusammen den zwangzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Entsprechende Einberufungsverlangen werden berücksichtigt, wenn sie innerhalb eines Monats ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der flatex Bank AG, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main, zugehen. |
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3. |
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind folgende Unterlagen über die Internet-Seite der flatex Bank AG unter
zugänglich:
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Frankfurt am Main, den 23.07.2020
flatex Bank AG
Der Vorstand