Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870): Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870)

Berlin

Wertpapierkenn-Nummer 690 300

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, dem 13.10.2021, um 14:00 Uhr

in den Räumen der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Putzier, Reinhardtstr. 7, 10117 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1.

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Einzelheiten dazu werden den Aktionären in der Hauptversammlung vorgestellt und erläutert. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen und weitere Auskünfte zu verlangen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da sich TOP 1 der Tagesordnung auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals beschränkt.

2.

Bericht des Vorstands und Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 nebst Anhängen und Lageberichten sowie den Berichten des Aufsichtsrats

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand

a)

für das Geschäftsjahr 2017,

b)

für das Geschäftsjahr 2018,

c)

für das Geschäftsjahr 2019 und

d)

für das Geschäftsjahr 2020

Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat

a)

für das Geschäftsjahr 2017,

b)

für das Geschäftsjahr 2018,

c)

für das Geschäftsjahr 2019 und

d)

für das Geschäftsjahr 2020

Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß § 229 AktG i.V.m. § 222 AktG durch Herabsetzung des Nennbetrags der Aktien zur Deckung von Verlusten und über die damit einhergehenden sowie weitere Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Im Vorgriff auf die nachstehend in Ziffer b) vorzunehmende vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß § 229 AktG wird der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von EUR 107.893,78 entnommen und mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet.

b)

Das mit einem Nennbetrag von EUR 540.000,00 ausgewiesene und in 21.600 Stück Aktien im Nennbetrag von EUR 25,00 je Aktie eingeteilte Grundkapital wird gemäß § 229 AktG i.V.m. § 222 AktG durch Herabsetzung des Nennbetrags der Aktien von bisher EUR 25,00 auf nunmehr EUR 5,00 je Aktie um EUR 432.000,00 zur Deckung von Verlusten auf EUR 108.000,00 herabgesetzt. Der Nennbetrag der Aktie beträgt nach Herabsetzung EUR 5,00 je Aktie.

c)

Die Satzungsbestimmung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) wird wie folgt geändert und neu gefasst:
㤠4 Abs. 1.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 108.000,00 (in Worten: Euro einhundertachttausend). Es ist eingeteilt in 21.600 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von EUR 5,00 je Aktie, wobei eine bisherige Aktie im Nennbetrag von DM 100,00 zwei Aktien im Nennbetrag von je EUR 5,00 und eine bisherige Aktie im Nennbetrag von DM 50,00 eine Aktie im Nennbetrag von EUR 5,00 sowie eine bisherige Aktie im Nennbetrag von EUR 25,00 eine Aktie im Nennbetrag von EUR 5,00 verkörpert.

Bei der Erhöhung des Grundkapitals ist die Ausgabe von Aktien zu einem den Nennbetrag übersteigenden Betrag zulässig. Form, Inhalt und Ausstattung der Aktienurkunden setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest. Die Ausgabe von Sammelurkunden über mehrere Aktien ist zulässig.“

d)

Die Satzungsbestimmungen von § 7 Abs. 1 und Abs. 4 (Hauptversammlung) werden wie folgt geändert und neu gefasst:
㤠7 Abs. 1.
Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt oder sie findet in einer anderen deutschen Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern statt, die sich im Umkreis von bis zu 50 km Entfernung vom Sitz einer deutschen Wertpapierbörse befindet. Sie wird durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß Absatz 2 bei der Gesellschaft vorliegen müssen, erfolgen. Dabei werden der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Anmeldung und Nachweisvorlage durch den Anteilseigner nicht mitgerechnet.“
㤠7 Abs. 4.
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung entspricht dem Nennbetrag der Aktien. Es gewährt daher jede Aktie im Nennbetrag von EUR 5,00 eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, es sei denn, das Gesetz verlangt im Einzelfall zwingend eine höhere Mehrheit.“

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

Da das Aufsichtsratsmitglied, Herr Joachim Tenkhoff, Jurist, Berlin, sein Aufsichtsratsmandat mit dem Ende der vorliegend einberufenen Hauptversammlung niedergelegt hat, ist für den Rest seiner Amtszeit ein neues Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes, Herrn Joachim Tenkhoff,

Frau Andrea Zehrfeld, Dipl.-Psychologin, Bahnhofstraße 28, 16341 Panketal

neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Frau Andrea Zehrfeld ist außerdem Aufsichtsratsvorsitzende der Tiergarten Grundstücks-Aktiengesellschaft, Berlin.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 insgesamt eine Vergütung je Aufsichtsratsmitglied in Höhe von EUR 2.000,00 zu zahlen, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Vergütung von EUR 2.500,00 erhält. Soweit der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist, ist diese Steuer zusätzlich von der Gesellschaft zu tragen.

8.

Verschiedenes

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Bei der Verwahrung von effektiven Stücken kann der Nachweis auch durch die Bestätigung eines Notars oder durch Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft (Anmelde- und Hinterlegungsadresse sh. unten) erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung der Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse (Anmelde- und Hinterlegungsadresse sh. unten) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden.

Der Aktionär kann sein Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z. B. die depotführende oder eine sonstige Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform.

Zuständig als Anmelde- und Hinterlegungsadresse sowie für die Ausstellung von Eintritts- und Stimmkarten ist die Gesellschaft unter der Adresse: Actien-Bauverein „Passage“ AG, c/​o Vorstand Axel G. Zehrfeld, Max-Liebermann-Straße 50/​52, 14612 Falkensee (Fax: 030-263917303507).

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 540.000,00, eingeteilt in 21.600 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von EUR 25,00 je Aktie mit ebenfalls 21.600 Stimmen.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie:

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz erforderlich. Es ist auch nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt neue oder erheblich veränderte Auflagen zu erfüllen sind als zum jetzigen Zeitpunkt. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers, sich über die aktuelle Situation der jeweils geltenden Auflagen für den Veranstaltungsort Berlin rechtzeitig und umfassend zu informieren.

 

Berlin, im August 2021

Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870)

Der Vorstand

 

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