Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870)
Berlin
Wertpapierkenn-Nummer 690 300
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Mittwoch, dem 13.10.2021, um 14:00 Uhr
in den Räumen der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Putzier, Reinhardtstr. 7, 10117 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. |
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Einzelheiten dazu werden den Aktionären in der Hauptversammlung vorgestellt und erläutert. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen und weitere Auskünfte zu verlangen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da sich TOP 1 der Tagesordnung auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals beschränkt. |
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2. |
Bericht des Vorstands und Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 nebst Anhängen und Lageberichten sowie den Berichten des Aufsichtsrats |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß § 229 AktG i.V.m. § 222 AktG durch Herabsetzung des Nennbetrags der Aktien zur Deckung von Verlusten und über die damit einhergehenden sowie weitere Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Da das Aufsichtsratsmitglied, Herr Joachim Tenkhoff, Jurist, Berlin, sein Aufsichtsratsmandat mit dem Ende der vorliegend einberufenen Hauptversammlung niedergelegt hat, ist für den Rest seiner Amtszeit ein neues Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes, Herrn Joachim Tenkhoff, Frau Andrea Zehrfeld, Dipl.-Psychologin, Bahnhofstraße 28, 16341 Panketal neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Andrea Zehrfeld ist außerdem Aufsichtsratsvorsitzende der Tiergarten Grundstücks-Aktiengesellschaft, Berlin. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 insgesamt eine Vergütung je Aufsichtsratsmitglied in Höhe von EUR 2.000,00 zu zahlen, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Vergütung von EUR 2.500,00 erhält. Soweit der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist, ist diese Steuer zusätzlich von der Gesellschaft zu tragen. |
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8. |
Verschiedenes |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Bei der Verwahrung von effektiven Stücken kann der Nachweis auch durch die Bestätigung eines Notars oder durch Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft (Anmelde- und Hinterlegungsadresse sh. unten) erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung der Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse (Anmelde- und Hinterlegungsadresse sh. unten) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden.
Der Aktionär kann sein Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z. B. die depotführende oder eine sonstige Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform.
Zuständig als Anmelde- und Hinterlegungsadresse sowie für die Ausstellung von Eintritts- und Stimmkarten ist die Gesellschaft unter der Adresse: Actien-Bauverein „Passage“ AG, c/o Vorstand Axel G. Zehrfeld, Max-Liebermann-Straße 50/52, 14612 Falkensee (Fax: 030-263917303507).
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 540.000,00, eingeteilt in 21.600 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von EUR 25,00 je Aktie mit ebenfalls 21.600 Stimmen.
Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie:
Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz erforderlich. Es ist auch nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt neue oder erheblich veränderte Auflagen zu erfüllen sind als zum jetzigen Zeitpunkt. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers, sich über die aktuelle Situation der jeweils geltenden Auflagen für den Veranstaltungsort Berlin rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Berlin, im August 2021
Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870)
Der Vorstand