BAVARIA Industries Group AG: Ordentliche Hauptversammlung

BAVARIA Industries Group AG

München

ISIN DE0002605557
WKN 260555

Ordentliche Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Freitag, den 15. Oktober 2021, 14:00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen,

welche auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in seiner derzeit geltenden Fassung (COVID-19-Gesetz mit Geltungsverlängerung durch VO v. 20.10.2020, BGBl. 2258 (GesRGenRCOVMVV) und Änderung durch Art. 11 des G. zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens etc. vom 22.12.2020, BGBl. 3328) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als

virtuelle Hauptversammlung

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und Bild im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Ort der Hauptversammlung:

URL zum HV-Portal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
Bavariaring 24, 80336 München, Deutschland

Aufzeichnungsdatum (Record Date):
24. September 2021, 00:00 Uhr MESZ; Angabe gemäß EU-DVO: 23. September 2021, 22:00 Uhr UTC

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung über das HV-Portal und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zuvor bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung wird durch einen vom Letztintermediär, in der Regel dem depotführenden Institut, erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz nachgewiesen.

Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den 24. September 2021, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag).

Internetseite zur Hauptversammlung /​ Uniform Resource Locator URL:

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist jedoch – mit Ausnahme lediglich der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – wegen der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ausgeschlossen.

Entsprechend den Vorgaben des COVID-19-Gesetzes für eine virtuelle Hauptversammlung gilt stattdessen Folgendes:

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten im Internet über einen passwortgeschützten Online-Service (HV-Portal) in voller Länge live in Ton und Bild übertragen.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bzw. ihren Bevollmächtigten wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

HV-PORTAL

Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung

ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (HV-Portal) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post eine Anmeldebestätigung, auf der Zugangsdaten abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im HV-Portal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben. Die Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege – wie nachstehend ebenfalls beschrieben – bleibt hiervon unberührt.

Das HV-Portal wird voraussichtlich ab Donnerstag, den 23.09.2021 freigeschaltet.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAVARIA Industries Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2020, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2020

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft jeweils für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer jeweils für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Mazars GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

TEILNAHMEBERECHTIGUNG DURCH ANMELDUNG UND NACHWEIS DES ANTEILSBESITZES

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung über das HV-Portal und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zuvor bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung wird durch einen vom Letztintermediär, in der Regel dem depotführenden Institut, erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz nachgewiesen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Freitag, der 24. September 2021, 00:00 Uhr MESZ) beziehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse:

BAVARIA Industries Group AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Freitag, der 8. Oktober 2021, 24:00 Uhr MESZ) unter vorgenannter Adresse zugegangen sein. Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Stimmrechtskarten zur Ausübung der Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Die Stimmrechtskarten enthalten auch die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Services für die Hauptversammlung (HV-Portal) benötigt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des gesonderten Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

STIMMABGABE DURCH ELEKTRONISCHE BRIEFWAHL

Aktionäre können ihre Stimmen mittels elektronischer Briefwahl abgeben. Dies setzt eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs, wie vorstehend beschrieben, voraus.

Briefwahlstimmen können elektronisch im HV-Portal der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das HV-Portal ist auch noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre den Erläuterungen im HV-Portal entnehmen.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH SONSTIGE BEVOLLMÄCHTIGTE

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs wie unter vorstehender Ziffer beschrieben, Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein sonstiger von § 135 Aktiengesetz erfasster Intermediär noch eine andere diesen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Stimmrechtskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Die Vollmacht kann unter Verwendung der Login-Daten auf der Stimmrechtskarte auch über das HV-Portal der Gesellschaft erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 Aktiengesetz erfassten Intermediären oder anderen diesen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bitte beachten Sie, dass auch bevollmächtigte Dritte nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können.

Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung übersandt. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

BAVARIA Industries Group AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Donnerstag, den 14. Oktober 2021, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH VON DER GESELLSCHAFT BENANNTE STIMMRECHTSVERTRETER

Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können ebenfalls über das HV-Portal der Gesellschaft erteilt werden.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die außerhalb des HV-Portals erteilt werden, müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis Donnerstag, den 14. Oktober 2021 24:00 Uhr MESZ unter folgender Adresse zugehen:

BAVARIA Industries Group AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Unter Nutzung des HV-Portals können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, erteilt, geändert oder widerrufen werden.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

BAVARIA Industries Group AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Rechtzeitig, d. h. mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, somit bis Donnerstag, den 30. September 2021, 24:00 Uhr MESZ, an diese Adresse übersandte, zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden auf der Website der Gesellschaft unter

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

FRAGERECHT DER AKTIONÄRE

Den Aktionären wird gemäß Artikel 2, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Das Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Aktiengesetz besteht nicht. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung – also bis spätestens Mittwoch, den 13. Oktober 2021, 24:00 Uhr MESZ – im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung

von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten eingereicht werden können.

Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet (Artikel 2, § 1 Absatz 2 Satz 2 1. Halbsatz COVID-19-Gesetz). Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt werden. Bei der Beantwortung von Fragen werden die Namen der Fragesteller nur dann offengelegt, wenn diese bei Übersendung ihrer Fragen ausdrücklich darum bitten.

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 20. September 2021, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

BAVARIA Industries Group AG
z.Hd. Vorstand
Bavariaring 24
80336 München
E-Mail: info@baikap.de

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht.

ERKLÄRUNG VON WIDERSPRÜCHEN GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Aktionären, die ihr Stimmrecht persönlich oder durch Bevollmächtigte ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Entsprechende Erklärungen können über das HV-Portal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre können die Hauptversammlung in voller Länge live im Internet unter

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung

verfolgen.

Datenschutzinformationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter der BAVARIA Industries Group AG

Wir nehmen den Datenschutz für unsere Aktionäre sehr ernst.

Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die BAVARIA Industries Group AG (die „Gesellschaft“) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

BAVARIA Industries Group AG
Bavariaring 24
80336 München
Tel.: +49 (0)89 7298967 – 0
E-Mail: info@baikap.de

Bei Fragen zu den hierin enthaltenen Informationen können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Dieser ist telefonisch, per E-Mail oder per Post unter der vorstehenden Adresse der Gesellschaft (mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“) zu erreichen.

2. Für welche Zwecke und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet? Von wem erhält die Gesellschaft welche Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Zwecke der Datenverarbeitung durch die BAVARIA Industries Group AG im Rahmen der Hauptversammlung ergeben sich vor allem aus der Umsetzung des Aktiengesetzes, denn Aktionären und Aktionärsvertretern soll die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte vor bzw. während der Hauptversammlung ermöglicht werden sowie ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen (aktien-, handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten) sowie aufsichtsrechtlicher Vorgaben durch die BAVARIA Industries Group AG (Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4 DSGVO), z. B.

die Vorbereitung (z. B. Versendung Einladungen, Führung Anmeldeliste) und Durchführung (z. B. Wortmeldung und Stimmabgabe und Erstellung, Teilnehmerverzeichnis) der Hauptversammlung,

Speicherung der Daten hinsichtlich der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter, die dem Nachweis der Bevollmächtigung für drei Jahre dienen (§ 134 Absatz 3 Satz 5 AktG).

Die Gesellschaft verwendet Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Das sind insbesondere die Kommunikation mit den Depotbanken und Aktionären sowie verschiedene Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung von Hauptversammlungen (z. B. Anmeldung zur Hauptversammlung, Dokumentation der Teilnahmeberechtigung und Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

In Einzelfällen kann die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeiten. Ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft liegt unter anderem vor, wenn wir z. B. bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre oder Gruppen von Aktionären aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausnehmen müssen, um Rechtsvorschriften bestimmter Länder nicht zu verletzen, oder wenn die Verarbeitung zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, Anzahl der Transaktionen und Übersicht der größten Aktionäre, erforderlich ist. Zum Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Daten zur Wahrung berechtigter Interessen siehe unten Abschnitt 7.

Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Hauptversammlungen verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, Zugangsdaten für das zugangsgeschützte HV-Portal, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Neben personenbezogenen Daten der Aktionäre verarbeitet die Gesellschaft hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von den depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z. B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.

Bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft für die Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter ist die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 Satz 5 AktG).

Wir haben ein berechtigtes Interesse, den geordneten Ablauf der Hauptversammlung sicherzustellen. Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in der Einberufung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung über das HV-Portal vor der Hauptversammlung Fragen einreichen oder in der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, verarbeiten wir zu deren Bearbeitung daher Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs und die Stimmrechtskartennummer sowie Ihre – soweit angegeben – E-Mail-Adresse. Wenn Sie einen Dritten zur Hauptversammlung bevollmächtigen, verarbeiten wir auch Name und Adresse des Bevollmächtigten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen auch in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Darüber hinaus verwenden wir Ihre Daten nur, soweit Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben (etwa zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren.

3. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Zur Einhaltung der oben genannten Zwecke kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen Daten für einen der oben genannten Zwecke außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister oder Konzernunternehmen außerhalb des EWR übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen können Sie unter den o. g. Kontaktinformationen anfordern.

4. An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre Daten ggf. weiter?

Wir bedienen uns der professionellen Dienstleistungen sogenannter Auftragsverarbeiter. Dies sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten. Auftragsverarbeiter erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Da sich die Auswahl unserer Auftragsverarbeiter regelmäßig ändern kann, geben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht der Kategorien der potentiellen Empfänger. Sollten Sie die vollständige Auflistung unserer Auftragsverarbeiter zum Zeitpunkt der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wünschen, können Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter

info@baikap.de

kontaktieren.

Externe Dienstleister:

Zur Abwicklung der Hauptversammlungen bedienen wir uns zum Teil externer Dienstleister (etwa IT-Dienstleister und HV-Dienstleister). Unsere externen Dienstleister verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen und sind in Übereinstimmung mit Artikel 28 Absatz 3 DSGVO an das geltende Datenschutzrecht vertraglich gebunden.

Weitere Empfänger:

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. beim Überschreiten gesetzlich vorgegebener Stimmrechtsschwellen). Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, Sie unter Angabe des Namens, des Wohnorts sowie der Anzahl der vertretenen Aktien in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). Darüber hinaus werden u. U. im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären personenbezogene Daten öffentlich zugänglich gemacht.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden (§ 122 Abs. 2 AktG), wird die Gesellschaft diese Gegenstände bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unter Angabe des Namens des Aktionärs gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs im Internet veröffentlichen (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Darüber hinaus können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. bei Stimmrechtsmitteilungen).

5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/​oder Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren Speicherung. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn das im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden, erforderlich ist (gesetzliche Verjährungsfristen von bis zu dreißig Jahren).

6. Cookies

Alle über Cookies, Gerätekennungen und ähnliche Verfahren erhobenen Daten werden von uns stets anonymisiert genutzt und nicht mit von uns gespeicherten Kunden- oder Profildaten zusammengeführt.

Wir speichern bei jedem Besuch des HV-Portals temporär die IP-Adresse Ihres Internetzugriffs sowie die Seiten, die Sie aufrufen, damit grundlegende Services wie Berechtigungszuordnungen funktionieren.

In unserem gesamten Angebot verwenden wir den neuesten Sicherheitsstandard (256bit Verschlüsselung). Ihre Daten werden direkt bei der Übertragung verschlüsselt, und alle datenschutzrelevanten Informationen werden in verschlüsselter Form in einer geschützten Datenbank abgelegt. Um Ihren Zugriff verwalten zu können, brauchen wir einen Sitzungs-Cookie (der beim Schließen des Browsers gelöscht wird).

Für das HV-Portal verwendete Cookies

Cookie Beschreibung Speicherdauer Klassifizierung
PHPSessionID Standard Sitzungsidentifikation für PHP Löschung mit Schließen des Browsers Notwendig
cookieaccepted Cookie zur Speicherung der Zustimmung zur Cookie-Leisten-Funktion und damit ein Verbergen dieser in der Ansicht. 10 Tage Notwendig

Browsereinstellungen

Sie können das Speichern von Cookies durch Websites und Anwendungen auf Ihren Endgeräten ablehnen oder Ihre Browsereinstellungen anpassen. In letzterem Fall erhalten Nutzer eine Warnung, bevor Cookies gespeichert werden. Nutzer können ihre Einstellungen auch so anpassen, dass ihr Browser entweder alle Cookies oder nur die Cookies Dritter ablehnt. Nutzer können auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gespeicherte Cookies löschen. Es gilt zu beachten, dass die Einstellungen für jeden Browser und auf jedem verwendeten Gerät separat angepasst werden müssen. Für den Fall, dass Nutzer die Verwendung von Cookies nicht wünschen, weisen wir darauf hin, dass wir zu unserem Bedauern nicht garantieren können, dass unser Portal ohne die Verwendung von Cookies ordnungsgemäß funktioniert. Ohne die Verwendung von Cookies stehen möglicherweise einige Funktionen der Websites und Anwendungen nicht zur Verfügung oder bestimmte Seiten können nicht angezeigt werden.

7. Welche Rechte haben Sie nach dem Datenschutzrecht?

Sie können bei der in Abschnitt 1 genannten Adresse des Datenschutzbeauftragten unentgeltlich folgende Rechte geltend machen:

Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Sie haben uns gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten wir zu Ihrer Person verarbeiten.

Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sein, so können Sie die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Angaben verlangen.

Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben noch benötigt werden.

Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

Art. 20 DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten einzulegen bei:

BAVARIA Industries Group AG
Bavariaring 24
80336 München
Tel.: +49 (0)89 7298967 – 0
E-Mail: info@baikap.de

Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, falls wir nicht nachweisen können, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Recht auf Widerruf der Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

8. Haben Sie Beschwerden hinsichtlich des Umgangs mit Ihren Daten?

Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter den eingangs genannten Kontaktdaten wenden, um unmittelbar eine Klärung mit der Gesellschaft herbeizuführen. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Deutschland
Postanschrift
Postfach 1349
91504 Ansbach
Deutschland
Erreichbarkeit
Telefon: +49 (0) 981 180093-0
Telefax: +49 (0) 981 180093-800
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.baikap.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zur Verfügung.

 

München, im August 2021

BAVARIA Industries Group AG

Der Vorstand

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