Cheplapharm AG: Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG

Cheplapharm AG

Greifswald

Amtsgericht Stralsund, HRB 21688

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG

Die CheplaFinance 1 GmbH ist mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund vom 17. August 2021 durch Formwechsel in die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit der Firma Cheplapharm AG umgewandelt worden. Bei der Cheplapharm AG wurde erstmals ein Aufsichtsrat gebildet. Nach Ansicht des Vorstands setzt sich der Aufsichtsrat der Cheplapharm AG gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 6, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Cheplapharm AG aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die vier Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wurden gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 AktG im Rahmen des Beschlusses über den Formwechsel bestellt. Der Aufsichtsrat wird nach den vorgenannten Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Stralsund) anrufen.

 

Greifswald, den 23. August 2021

Cheplapharm AG

Der Vorstand

Sebastian Braun

Jens Rothstein

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