Advanced Blockchain AG: Veröffentlichung gemäß § 183a Abs. 2 AktG

Advanced Blockchain AG

Frankfurt/​Main

Veröffentlichung gemäß § 183a Abs. 2 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Advanced Blockchain AG mit Sitz in Frankfurt/​Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/​Main unter HRB 111136 („Gesellschaft“) vom 8.4.2021 hat den Vorstand u.a. ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7.4.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 1.352.400,00 durch Ausgabe von bis zu 1.352.400 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/​1).

Gegenstand der Sacheinlage sind 25.250 volleingezahlte Aktien der FinPro AG mit Sitz in Hamburg, dies entspricht 50,5 % sämtlicher Aktien der FinPro AG („die Sacheinlage“). Der Wert der Sacheinlage erreicht mindestens den geringsten Ausgabebetrag der dafür gewährten 355.000 Aktien der Advanced Blockchain AG in Höhe von EUR 355.000,00. Dies ergibt sich aufgrund einer den beizulegenden Zeitwert ermittelnden Bewertung, die von einem unabhängigen, ausreichend vorgebildeten und erfahrenen Sachverständigen nach allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellt wurde und deren Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt. Die Bewertung der Sacheinlage erfolgte nach dem Ertragswertverfahren auf Basis der dem Sachverständigen von der FinPro AG zur Verfügung gestellten konsolidierten mehrjährigen Unternehmensplanung mit Stand vom Juli 2021. Der ermittelte Wert für einen Anteil von 50,5 % an der FinPro AG entspricht hiernach mindestens dem geringsten Ausgabebetrag der auszugebenden Aktien. Von einer Prüfung der Sacheinlage wird gemäß §§ 205 Abs. 5, 183a Abs. 1 AktG abgesehen, da die Voraussetzungen des § 33a AktG vorliegen.

Nach Ankündigung der Transaktion gemäß Mitteilung vom 22.7.2021 hat der Vorstand der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen um EUR 355.000 durch Ausgabe von 355.000 neuen Aktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab 1.1.2021 gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands zugestimmt.

Der Vorstand erklärt, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien mit EUR 355.000,00 erreicht und überschreitet sowie dass anzunehmen ist, dass der Wert der Sacheinlage am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung mindestens dem vom Sachverständigen ermittelten beizulegenden Zeitwert entspricht.

Der Vorstand versichert, dass Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände (also der Sacheinlage) am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekanntgewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.

Frankfurt(M)/​Berlin, im September 2021

Der Vorstand

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