Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung einer Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

Adler Modemärkte AG

Haibach

Bekanntmachung einer Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Zeitfracht GmbH & Co. KGaA, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 sowie § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der Adler Modemärkte AG gehört, da ihr die von der Zeitfracht Logistik Holding GmbH, Berlin, gehaltenen Aktien an der Adler Modemärkte AG zuzurechnen sind.

Haibach, August 2021

Adler Modemärkte AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.