Adler Modemärkte AG
Haibach
Bekanntmachung einer Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG
Die Zeitfracht GmbH & Co. KGaA, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 sowie § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der Adler Modemärkte AG gehört, da ihr die von der Zeitfracht Logistik Holding GmbH, Berlin, gehaltenen Aktien an der Adler Modemärkte AG zuzurechnen sind.
Haibach, August 2021
Adler Modemärkte AG
Der Vorstand
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