MalvaCon AG: Einladung zur Hauptversammlung

MalvaCon AG

Nürnberg

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der MalvaCon AG, Sitz Nürnberg, werden hiermit zu der am

Dienstag, den 26. Oktober 2021 um 14:00 Uhr

virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des in der Hauptversammlung 2019 gewählten Aufsichtsrates endet satzungsgemäß zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. Oktober 2021.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen durch die Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt, zu wählen:

Theo A. Cordes, Münster, Geschäftsführer

Boris Doerwald, Berlin, Geschäftsführer

Anna-Kristina Fembacher, Bergen, Rechtsanwältin

Rainer Hageloch, Reutlingen, Betriebswirt

Jörg Lesser, Karlsruhe, Privatier

Silvio Rebmann, Berlin, Kaufmann

Unterlagen:

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 zur Einsicht der Aktionäre aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens vor Beitritt in die virtuelle Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch unter

hv@malvacon.de

vorgelegt werden.

Wichtige Sonderregelung virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand macht mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seinem Recht nach § 1 Abs. 2 S. 1, Abs. 6 S.1 GesRuaCOVBekG Gebrauch, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist Berlin in den Räumlichkeiten der AERTiCKET GmbH, Boppstraße 10, 10967 Berlin.

Es ist zu beachten, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können; sollten sich diese gleichwohl dort einfinden, wird kein Zutritt gewährt.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, der Hauptversammlung via Bild- und Tonübertragung beizuwohnen. Die Zugangsdaten für den Livestream werden allen Aktionären rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Livestream ermöglicht keine Online-Teilnahme i.S.d. § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.

Fragen von Aktionären an die Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten können bis spätestens 25.10.2021, 24:00 Uhr, ausschließlich per E-Mail an

hv@malvacon.de

eingereicht werden.

 

Nürnberg, im Oktober 2021

MalvaCon AG

Der Vorstand

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