Biofrontera AG: Verlangen der Einberufung einer Hauptversammlung gem. §122 Abs. 1 Satz 1 AktG

Biofrontera AG

Verlangen der Einberufung einer Hauptversammlung gem. §122 Abs. 1 Satz 1 AktG

Die Deutsche Balaton und andere Aktionäre haben die Einberufung einer Hauptversammlung verlangt. Biofrontera ist diesem Verlangen nicht nachgekommen. Die Deutsche Balaton und die anderen Aktionäre haben daher bei Gericht einen Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung eingereicht. Die Hauptversammlung soll über den beabsichtigten Börsengang der Biofrontera Inc. in den USA Beschluss fassen und eine Sonderprüfung hierzu beschließen.

Eine Begründung finden Sie unter: http:/​/​www.deutsche-balaton.de/​beteiligungen/​einberufungsverlangen-biofrontera/​

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (Aktionär)
i. A. Dr. Martin Flick
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
E-Mail: info@deutsche-balaton.de

 

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