Meffert AG Farbwerke: Bekanntmachung nach § 20 AktG

Meffert AG Farbwerke

Bad Kreuznach

Bekanntmachung nach § 20 AktG

Herr Klaus Meffert, Bad Kreuznach, hat uns mitgeteilt, dass ihm gemäß § 20 Abs. 4 AktG keine Mehrheitsbeteiligung mehr an unserer Gesellschaft, der Meffert AG Farbwerke, gehört, und dass ihm weiterhin gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft, der Meffert AG Farbwerke, gehört.

 

Bad Kreuznach, den 31.05.2021

Meffert AG Farbwerke
Bad Kreuznach

Der Vorstand

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