Nabaltec AG: Mitteilung nach § 20 AktG

Nabaltec AG

Schwandorf

Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 3 AktG

Die JOSTKA Beteiligungs GmbH mit ihrem Sitz in Hirschau hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Nabaltec AG gehören. Die Überschreitung der Beteiligungsschwelle beruht auf einer Zurechnung der von der NAHE Beteiligungs GmbH gehaltenen Aktien aufgrund einer Stimmverbindungsvereinbarung.

 

Schwandorf, den 29. Oktober 2021

Nabaltec AG

Der Vorstand

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