Corvey Medical AG: Bezugsaufforderung

Corvey Medical AG

Berlin

Bezugsaufforderung

(Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Corvey Medical AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.)

Durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 28.03.2019, ist der Vorstand ausweislich des § 4 Abs. 7 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.03.2023 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage um höchstens 25.000,00 EUR zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht, so dass sie noch in voller Höhe besteht.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 50.000,00 EUR um bis zu 25.000,00 EUR auf bis zu 75.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Namen lautender Stückaktien mit einem anteiligen rechnerischen Betrag von 1,00 EUR zum Ausgabebetrag von 4,00 EUR je Aktie durchzuführen.

Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 4,00 EUR je Aktie ausgegeben und den Aktionären im Verhältnis 2:1 angeboten. Sie sind gewinnberechtigt ab dem 01.01.2021. Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre der Corvey Medical AG, die am 23.11.2021 Aktien der Gesellschaft halten und im Aktienregister der Gesellschaft geführt sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 25.11.2021 bis 10.12.2021 bei der Gesellschaft (Corvey Medical AG, c/​o JKK Unternehmensgruppe, Ludwigstr. 22, 97070 Würzburg, Fax: 0931-3539167, E-Mail: knoesel@knoesel-ronge.de) auszuüben. Bezugsrechts-Vordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft nach Eingang der Ausübungserklärung übermittelt. Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 15.12.2021 zu achten. Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 4,00 EUR je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto gezahlt wird. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei. Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Nach Ablauf der Bezugsfrist können nicht gezeichnete Aktien von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus (vorrangig) und von Dritten zu den genannten Ausgabebedingungen gezeichnet und bezogen werden. Der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 4,00 EUR je neuer Aktie ist für die so zusätzlich bezogenen Aktien unverzüglich in voller Höhe auf das oben angegebene Konto zu überweisen. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.03.2022 in das Handelsregister eingetragen ist. Der Beschluss über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 15.12.2021 bei der Gesellschaft Zeichnungsscheine über mindestens 10.000 neue Aktien eingegangen sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 15.1.2022 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

Brieselang, im November 2021

Der Vorstand

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