VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG: Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung nach §§ 249, 248a AktG

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG

Berlin

Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung nach §§ 249, 248a AktG

Gemäß §§ 249 Abs. 1 S. 1, 248a S. 1 AktG gibt der Vorstand der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG bekannt, dass das vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen 94, unter dem Aktenzeichen 94 O 76/​18 mit einem Aktionär geführte Verfahren (vgl. Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. Januar 2020), das in der Berufungsinstanz vor dem Kammergericht Berlin, 14. Zivilsenat, unter dem Aktenzeichen 14 U 105/​19 und in der Revisionsinstanz zuletzt unter dem Aktenzeichen II ZR 137/​20 vor dem Bundesgerichtshof anhängig war, rechtskräftig beendet ist.

Der Bundesgerichtshof hat am 9. November 2021 folgendes Urteil verkündet:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. Juli 2020 aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Kammer für Handelssachen 94 des Landgerichts Berlin vom 10. Mai 2019 abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 9. Juli 2018 unter Tagesordnungspunkt 8 gefasste Beschluss über die Änderung der Satzung zur Abwicklung der Gesellschaft nichtig ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Berlin, 13. Dezember 2021

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG

Der Vorstand

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