Bavarian International School (BIS) gemeinnützige Aktiengesellschaft
München
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung der Bavarian International School – gemeinnützige AG
am 31. Januar 2022 um 19 Uhr, Haimhausen Auditorium oder virtuell – finale Entscheidung abhängig von der Corona-Situation wird im Januar mitgeteilt.
I. TAGESORDNUNG
1. |
Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden |
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2. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 13 Abs. 1 der Satzung aus mindestens sechs und maximal neun Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 (siehe TOP 6) endet die Amtszeit von 4 Aufsichtsratsmitgliedern mit der heutigen Hauptversammlung; 2 Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeit ebenfalls heute Abend enden würde, sind zwischenzeitlich zurückgetreten. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 6 der folgenden 12 Personen für die 6 nachzubesetzenden Aufsichtsratsmitglieder mit sofortiger Wirkung zu wählen:
und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 beschließt (erwartet im Januar 2026). Die ehrenamtliche Position des Aufsichtsratsmitglieds benötigt Zeit die Rolle wahrnehmen zu können sowie auch die Fähigkeiten aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ergänzen. Um eine fundierte Entscheidung über die Kandidaten treffen zu können, sind alle Aktionäre zu dem Candidate Evening am 24. Januar 2022 um 19 Uhr in der Cafeteria am City Campus (Änderungen vorbehalten) eingeladen. |
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3. |
Berichte der Vorstände |
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4. |
Finanzbericht Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Juli 2021: Der Jahresabschluss kann in den Büroräumen des kaufmännischen Vorstands / Business Directors der Bavarian International School (BIS) gemeinnützige AG, Hauptstraße 1, 85778 Haimhausen, eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 30. November 2021 gebilligt und festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2020/21 vor: Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von EUR 634.736,07 wird, vorbehaltlich des in die gesetzliche Gewinnrücklage einzustellenden Betrages in Höhe von EUR 14.144,43, zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag von EUR 2.509.497,37 auf neue Rechnung vorgetragen. |
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5. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: |
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6. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: Den im Geschäftsjahr 2020/21 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. |
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7. |
Satzungsänderungen Die Satzung der BIS gAG wurde mit dem Umwandlungsbeschluss vom 27. November 2017 genehmigt. Der Zweck in § 2 der Satzung soll an die neue Mustersatzung zu § 60a der Abgabenordnung angepasst und um den Punkt der Völkerverständigung ergänzt werden (s. Beschlussvorschlag 7.a). Im Rahmen der Anwendung der Satzung hat sich die Notwendigkeit von redaktionellen Klarstellungen hinsichtlich der Aktionärsvoraussetzungen und Einziehung von Aktien ergeben (s. Beschlussvorschlag 7.b). Um auch nach Auslaufen der pandemischen Lage die Möglichkeit zum Einberufen von virtuellen oder hybriden Aufsichtsratssitzungen und Hauptversammlungen zu haben, sind entsprechende Vorkehrungen in die Satzung aufzunehmen (s. Beschlussvorschlag 7.c). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgenden Beschlüsse vor:
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II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 500.000,00 und ist eingeteilt in 245 auf den Namen lautende Stückaktien. Eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 21 Abs. 2 der Satzung), sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte 245 beträgt. Die Gesellschaft hält 7 eigene Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen Aktionäre berechtigt.
Es wird eine Online Meeting Plattform mit eingebautem Voting-Tool verwendet, welches dem deutschen Gesellschaftsrecht entspricht. Die Zugangsdaten werden nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung gestellt. Die Stimmabgabe kann im Vorfeld oder während der Versammlung durchgeführt werden. Ein internetfähiges Endgerät sollte vom Aktionär zu einer Präsenzversammlung mitgebracht werden; Ersatzgeräte werden bereitgestellt. Die Möglichkeit der Vorab-Stimmabgabe ersetzt die Notwendigkeit einer Stimmrechtsvertretung für diese Hauptversammlung.
Anträge von Aktionären
Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten:
Bavarian International School – gemeinnützige AG Vorstand
Hauptstraße 1, 85778 Haimhausen
E-Mail: board@bis-school.com
Haimhausen, 16. Dezember 2021
Bavarian International School BIS gemeinnützige AG
Der Vorstand