Gameforge AG – Bekanntmachung der Gameforge AG gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG Gameforge Berlin AG 2 W 20/15 SpruchG; 102 O 105/11 SpruchG

Gameforge AG

Karlsruhe

Bekanntmachung der Gameforge AG gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens
zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung von Minderheitsaktionären der
Gameforge Berlin AG, deren Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni
2013 auf die Hauptaktionärin übertragen worden sind (§§ 327a bis 327f des Aktiengesetzes)
mit ergänzenden Hinweisen zu den Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten.
ISIN DE000A0F47J1 /​ WKN A0F47J

scrollen
I.

Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 20. Januar 2022 (2 W 20/​15.SpruchG)

„In Sachen

[Es folgen die Antragsteller 1) – 48) sowie 49) der gemeinsame Vertreter der außenstehenden
Aktionäre und die Antragsgegnerin sowie die Prozessbevollmächtigten der Parteien.
]

hat das Kammergericht – 2. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht
Dr. Vossler, den Richter am Kammergericht Dr. Dietrich und den Richter am Amtsgericht
Dr. Holznagel am 20.01.2022 beschlossen:

scrollen
1.

Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 11), 23), 24), 25), 33), 34), 37), 38), 39)
und 40) wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Oktober 2016 – 102 O 105/​11.SpruchG
abgeändert:

Die den Antragstellern gemäß §§ 327a, 327b AktG zu gewährende Barabfindung wird auf
32,41 Euro je Stückaktie der Gameforge Berlin AG festgesetzt.

2.

Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter
Instanz jeweils einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters
der außenstehenden Aktionäre sowie die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden
Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung
nicht statt.

3.

Der Geschäftswert des Verfahrens erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens wird
auf jeweils 715.484,35 Euro festgesetzt.

4.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

scrollen
II.

Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserung gemäß vorstehendem Beschluss

Die Aktionäre der Gameforge Berlin AG, deren Aktien aufgrund des Übertragungsbeschlusses
der Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG vom 5. Juni 2013 an die Hauptaktionärin
übertragen worden sind (Squeeze Out), werden gebeten, sich schriftlich oder per E-Mail
zu wenden an:

Gameforge AG, Dr. Martin Sester, Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe,
recht@gameforge.com

Wir bitten um Übersendung einer Kopie oder eines Scans der Wertpapierabrechnung oder
eines gleichwertigen Ausbuchungsbelegs der depotführenden Bank, aus der sich der Depotinhaber
und die Anzahl der aufgrund des Squeeze Out übertragenen Aktien ergibt. Wir bitten
außerdem um die Angabe einer Bankverbindung zur Auszahlung des nachzuzahlenden Betrages.

 

Karlsruhe, im Februar 2022

Gameforge AG

 

TAGS:
Comments are closed.