CS CLEAN SYSTEMS AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

CS CLEAN SYSTEMS AG

Ismaning

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 (virtuelle Hauptversammlung)

am Dienstag, 15. März 2022, um 11:00 Uhr

in Form einer virtuellen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin)

Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder deren satzungsgemäß zulässigen
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an eine von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin (keine elektronische
Teilnahme).

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der Gesellschaft,
Fraunhoferstraße 4 in 85737 Ismaning.

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. September 2021 geendete
Geschäftsjahr 2020/​21 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2021
geendete Geschäftsjahr 2020/​21

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2020/​21 in
Höhe von 18.232.835,18 Euro wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro auf jede gewinnberechtigte Stückaktie.

Vortrag auf neue Rechnung: 15.793.854,68 Euro

Die Dividende wird – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende
vorausgesetzt – bis spätestens sechs Wochen nach Beschlussfassung der Hauptversammlung
an die Aktionäre ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2021 geendete
Geschäftsjahr 2020/​21

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020/​21
Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2021
geendete Geschäftsjahr 2020/​21

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020/​21
Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30.
September 2021 geendete Geschäftsjahr 2020/​21

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des
Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das
am 30. September 2021 geendete Geschäftsjahr 2020/​21 je eine Vergütung in Höhe von
15.000,- Euro. Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das
Doppelte dieser Vergütung, d.h. 30.000,- Euro, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache,
d.h. 22.500,- Euro. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.

Sofern die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht im gesamten Geschäftsjahr 2020/​21 im
Amt waren, erfolgt die Berechnung der Aufsichtsratsvergütung pro rata temporis.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​22

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die LM Audit & Tax GmbH, München, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses (HGB)
der CS CLEAN SYSTEMS AG für das Geschäftsjahr 2021/​22 bestellt.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Informationen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die
Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass
die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der zuletzt mit Wirkung zum
28. Februar 2021 durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten
Fassung (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin
der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Für die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt eine Bild- und Tonübertragung
der gesamten Hauptversammlung im Internet über das passwortgeschützte Aktionärsportal
der Gesellschaft, welches unter der Internetadresse

https:/​/​csag.hvanmeldung.de

zu erreichen ist.

Zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind gemäß
§ 15 Absatz 1 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten fünf Tagen vor
der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Aktionärsportal werden den im Aktienregister
registrierten Aktionären zusammen mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung
übersandt. Mit Zusendung der Zugangsdaten ist das Aktionärsportal unter der zuvor
genannten Internetadresse erreichbar und steht zur Ausübung der in dieser Einladung
näher erläuterten Aktionärsrechte zur Verfügung.

Jeder Aktionär wird gebeten, den Zugang umgehend zu prüfen und

Herrn Till Bassenge
Tel.: +49 89 962400-156
E-Mail: Till.Bassenge@csclean.com

zu kontaktieren, um das etwaige Problem zu beheben.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen,
sofern diese nicht in anderer Funktion als Organ teilnehmen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer satzungsmäßig zulässigen Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterin (keine elektronische Teilnahme).

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte gemäß
§ 15 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft von einem anderen Aktionär oder seinem
Ehegatten vertreten lassen. Für die Erteilung von Vollmachten ist gegenüber der Gesellschaft
neben der Schriftform, per Telefax oder E-Mail, auch eine Erteilung im Wege der elektronischen
Kommunikation unter Verwendung des passwortgeschützten Aktionärsportals möglich.

Die Aktionäre erhalten nach der Anmeldung zusammen mit den Einladungsunterlagen ein
Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten. Die Erteilung von Vollmachten
außerhalb des passwortgeschützten Aktionärsportals ist an folgende Adresse zu übersenden:

CS CLEAN SYSTEMS AG
Hauptversammlung 2022
Fraunhoferstr. 4
85737 Ismaning
Fax: +49 89 962400 122
investor.relations@csclean.com

Die Erteilung von Vollmachten kann zusätzlich elektronisch erfolgen und übermittelt
werden, indem das unter

https:/​/​csag.hvanmeldung.de

bereitgestellte passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft genutzt wird.

Möchte der Bevollmächtigte das passwortgeschützte Aktionärsportal nutzen, so benötigt
er hierzu die Zugangsdaten, die dem Aktionär mit den Einladungsunterlagen übermittelt
werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung
des Stimmrechts durch eine von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin
vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin
bevollmächtigen, müssen sie dieser in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreterin
der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin
können elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​csag.hvanmeldung.de

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterin bis zum 14. März 2022 (eingehend bei der Gesellschaft) unter
Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt
werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare zusammen mit den Einladungsunterlagen.
Die Vollmacht und die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin
sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 14. März 2022 (Tag des Eingangs)
bei der Gesellschaft an die folgende Anschrift zu senden:

CS CLEAN SYSTEMS AG
Hauptversammlung 2022
Fraunhoferstr. 4
85737 Ismaning
Fax: +49 89 962400 122
investor.relations@csclean.com

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin)
können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich
abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Für die elektronische
Briefwahl steht das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​csag.hvanmeldung.de

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten
erhalten die Aktionäre zusammen mit ihren Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung.

Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl nach erfolgter Anmeldung auch das
zusammen mit den Zugangsdaten zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben
müssen spätestens bis 14. März 2022 (Tag des Eingangs) bei der Gesellschaft unter
der folgenden Adresse eingegangen sein:

CS CLEAN SYSTEMS AG
Hauptversammlung 2022
Fraunhoferstr. 4
85737 Ismaning
Fax: +49 89 962400 122
investor.relations@csclean.com

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung
zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens 14. März
2022, 9:00 Uhr, über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​csag.hvanmeldung.de

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch
gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass
der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses,
gegen den sich der Widerspruch richtet, ab Beginn und bis zum Ende der Hauptversammlung
über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​csag.hvanmeldung.de

einreicht.

 

Ismaning, im Februar 2022

Der Vorstand

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