LifeJack AGMünchenISIN DE000A0NK3H5 / WKN A0NK3HEinladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
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I. |
Tagesordnung |
1. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2007/I und Schaffung Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 4 Abs. (3) ein zeitlich ausgelaufenes genehmigtes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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2. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Aufhebung von bedingtem Kapital (§ 4 Absatz 4 der Satzung) Nach § 4 Abs. (4) der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Sitzverlegung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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5. |
Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der LifeJack AG Die Satzung soll an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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II. |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1 über die Gründe für den Ausschluss des |
Der nachfolgende Bericht des Vorstandes liegt vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und wird auf Verlangen
jedem Aktionär übersandt.
Mit der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Ermächtigung zur Erhöhung des
Grundkapitals wird der Vorstand in die Lage versetzt, künftig im Rahmen des genehmigten
Kapitals die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen
anzupassen. Die Gesellschaft muss jederzeit in der Lage sein, zur Beschaffung von
Eigenkapital und in den sich wandelnden Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell
und flexibel handeln zu können. Um dies zu erreichen, soll der Vorstand der Gesellschaft
stets über die notwendigen Instrumente der Kapitalbeschaffung für die Gesellschaft
verfügen. Da Entscheidungen über die Deckung eines Kapitalbedarfs in der Regel kurzfristig
zu treffen sind, ist es wichtig, dass die Gesellschaft hierbei nicht vom Rhythmus
der jährlichen Hauptversammlungen oder dem zeitlichen Vorlauf außerordentlicher Hauptversammlungen
abhängig ist. Mit dem Instrument des genehmigten Kapitals hat der Gesetzgeber diesem
Erfordernis Rechnung getragen. Als gängigste Anlässe für die Inanspruchnahme eines
genehmigten Kapitals sind dabei die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Finanzierung
von Beteiligungserwerben zu nennen.
Bei der Ausnutzung des neuen genehmigten Kapitals soll den Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Der Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats
berechtigt sein, in bestimmten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
und zwar wie folgt:
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Das Bezugsrecht darf mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, wenn |
― |
Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, das Bezugsrecht gem. §§ 203 Abs. 1 |
― |
Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs Der Bezugsrechtsausschluss bedingt zwar eine Verringerung der relativen Beteiligungsquote Bei Abwägung aller dieser Umstände ist der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss in |
Zurzeit bestehen keine konkreten Vorhaben, von der Möglichkeit zur Ausnutzung eines
genehmigten Kapitals Gebrauch zu machen. Der Vorstand wird im Einzelfall sorgfältig
prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital
unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen soll. Er wird das Bezugsrecht der
Aktionäre nur dann ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft
liegt. Nur dann wird auch der Aufsichtsrat die erforderliche Zustimmung zur Ausgabe
neuer Aktien aus genehmigten Kapital erteilen.
Der Vorstand hat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung über
jede Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu berichten.
III. |
Auslage von Unterlagen |
Vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an werden die nachfolgenden
Unterlagen in den Geschäftsräumen der LifeJack AG, Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken,
zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten ausliegen:
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Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020; |
― |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1; |
― |
derzeit gültige Fassung der Satzung sowie die vorgeschlagene Neufassung der Satzung |
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
Anforderungen bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
LifeJack AG |
IV. |
Hinweise zur Hauptversammlung |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend „Covid-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten abgehalten.
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung am 14. März
2022 ab 17.00 Uhr live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lifejack.de/investor-relations/hauptversammlung/
übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl).
Adresse für die Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes, für die Anforderung von
Unterlagen sowie für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anmeldungen zur Hauptversammlung einschließlich des Nachweises des Anteilsbesitzes,
der sich auf den 21. Februar 2022, 0:00 Uhr, (Record date) zu beziehen hat, Anforderungen
von Unterlagen sowie Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
LifeJack AG |
Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von
Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung
sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig,
um den Aktionären die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126 b BGB)
in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 7. März 2022, 24.00 Uhr, zugehen
(Anmeldefrist).
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den 21. Februar 2022, 0.00
Uhr, beziehen muss.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bzw. der Berechtigung müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum 7. März 2022, 24.00 Uhr, an die oben genannte Adresse
zugehen.
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, erhalten von der Gesellschaft eine
Zugangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Mit den Zugangsdaten
und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.lifejack.de/investor-relations/hauptversammlung/
Zugriff auf das Hauptversammlungsportal mit Bild- und Tonübertragung.
Falls die Zugangskarte auf dem Postweg verlorengehen sollte, können die Aktionäre
sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl
ihrer Aktien per E-Mail an die Adresse
info@lifejack.de
wenden.
Hinweise zur Stimmrechtsausübung
Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs.
2 S. 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz nur im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl)
möglich.
Verfahren für die Stimmabgabe
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme im Wege der elektronischen
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Auch
in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Zuschaltung zur virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.
Elektronische Briefwahlstimmen können der Gesellschaft ausschließlich über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal unter der Internetadresse
https://www.lifejack.de/investor-relations/hauptversammlung/
übermittelt werden. Die elektronischen Briefwahlstimmen können im Hauptversammlungsportal
bis zu dem Zeitpunkt abgegeben werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat,
dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werde.
Im Hauptversammlungsportal ist der Widerruf von elektronischen Briefwahlstimmen bis
unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär
oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht
physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von
ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl)
ausüben.
Fragemöglichkeit der Aktionäre
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz
die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
sind bis spätestens 12. März 2022, 24:00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation
unter der E-Mail-Adresse
info@lifejack.de
einzureichen.
Darüber hinaus steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung
zu.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens
in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung
ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter unter Angabe
der Nummer der Anmeldung sowie des Namens im Weg der elektronischen Kommunikation
unter der E-Mail-Adresse
info@lifejack.de
erklärt werden.
Hinweis zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus
werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende
Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich
an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internet-Seite
der Gesellschaft unter dem folgenden Link:
https://www.lifejack.de/datenschutz/
Sofern die LifeJack AG zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung einen Dienstleister
beauftragen sollte, erhält dieser von der LifeJack AG nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der LifeJack AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der LifeJack AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
info@lifejack.de
geltend machen.
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Saarbrücken, im Februar 2022
LifeJack AG
– Der Vorstand –