mic AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

mic AG

München

Amtsgericht München; HRB 162886

WKN: A254W5 /​ ISIN: DE000A254W52

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 4. März 2022

Die mic AG („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

Freitag, den 4. März 2022 um 11.00 Uhr (MEZ)

in den Räumlichkeiten der

Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek,
Prinzregentenstraße 48, 80538 München,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

 

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie („COVID-19-PandemieG“), dessen Geltung zuletzt durch Artikel 15 des am 15. September 2021 in Kraft getretenen
‚Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)‘ bis
zum 31. August 2022 verlängert worden ist, eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen
bis zum 22. August 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung
des Aufsichtsrats aufgrund des Infektionsgeschehens beschlossen, zum Schutz der Aktionäre
und Mitarbeiter der Gesellschaft von der Möglichkeit des Abhaltens einer virtuellen
Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird daher als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die gesamte Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 COVID-19-PandemieG
in dem HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​www.mic-ag.eu/​termine/​hauptversammlung-ao-maerz-2022/​

für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigten in Bild und
Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 Aktiengesetz („AktG“). Bitte beachten Sie hierzu auch die näheren Hinweise unter Ziffer II. „Allgemeine
Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung“.

 

 

I.
Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1

Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und die entsprechende
Änderung der Satzung

Nachdem im Geschäftsjahr 2021 der Erwerb der Pyramid Computer GmbH mit Sitz in Freiburg
im Breisgau („Pyramid GmbH“) vollzogen wurde und die Pyramid GmbH seither eine 100%ige Tochtergesellschaft ist,
hat sich auch der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Aktivität der Gesellschaft verschoben.
Vor diesem Hintergrund soll nun die Firma der Gesellschaft in „Pyramid AG“ geändert
werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Firma der Gesellschaft wird in „Pyramid AG“ geändert.

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Firma der Gesellschaft lautet:

Pyramid AG.

 

 

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021 und über die Vergütung des Aufsichtsrats für die Folgejahre

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. März 2021 hat unter Tagesordnungspunkt
6 über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Beschluss gefasst.
Im Hinblick auf den Vollzug des Erwerbs der Pyramid GmbH haben die Mitglieder des
Aufsichtsrats Ernst-Wilhelm Frings sowie Dr. Christoph Ludwig ihr Amt als Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft jeweils mit Wirkung zum Ende des 18. Mai 2021 niedergelegt
und die Herren Christoph Löslein sowie Ralph Weidenmann sind als gewählte Ersatzmitglieder
in den Aufsichtsrat eingetreten. Aufgrund des Abschlusses des Erwerbs der Pyramid
GmbH und der damit einhergehenden erheblichen Steigerung des zeitlichen Aufwands der
Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtsratsfunktion ist beabsichtigt,
die Vergütung des Aufsichtsrats anzupassen bzw. neu festzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält für seine Tätigkeiten als Mitglied des Aufsichtsrates
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 70.000 p.a.. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält für seine Tätigkeiten
als Mitglied des Aufsichtsrates eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 50.000 p.a.. Das weitere Mitglied des Aufsichtsrates erhält für seine Tätigkeiten als Mitglied
des Aufsichtsrates eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 45.000 p.a.. Ein Aufsichtsratsmitglied, das im Laufe eines Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat
gewählt wird oder aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, erhält die Aufwandsentschädigung
jeweils anteilig für jeden angebrochenen Monat, in dem es Mitglied des Aufsichtsrates
ist. Die vorstehende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt abweichend von
dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. März 2021 auch für den
Zeitraum vom 19. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie darüber hinaus solange bis die
Hauptversammlung der Gesellschaft eine abweichende Vergütung beschließt.

 

 

II.
Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der am Freitag, den 4. März 2022 stattfindenden Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 18.554.342,00 und ist eingeteilt in
18.554.342 nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
300 eigene Aktien.

 
2.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 COVID-19-PandemieG
auf Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat mit Beschluss gem. § 1 Abs. 6 COVID-19-PandemieG
zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten, sondern ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können durch Nutzung des über die Internetseite

https:/​/​www.mic-ag.eu/​termine/​hauptversammlung-ao-maerz-2022/​

von uns zur Verfügung gestellten HV-Portals die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen,
ihr Stimmrecht mittels Briefwahl ausüben, Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ihr Fragerecht wahrnehmen und im Zeitraum
vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll erklären. Das
HV-Portal steht für die Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre ab 11. Februar 2022 zur
Verfügung.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den nachstehenden Abschnitten.

Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung
ist eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der
Versammlung in den Räumlichkeiten der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Prinzregentenstraße
48, 80538 München, nicht möglich.

 
3.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“)) rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut
erfolgen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung, also auf den 11. Februar 2022, 0:00 Uhr (MEZ), beziehen und
ist durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer
Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum Ablauf des 25. Februar 2022, 24.00 Uhr (MEZ), unter folgender Adresse zugehen:

mic AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die
Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zugesandt.

 
4.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung live
in Bild und Ton über das Internet zu verfolgen. Am 4. März 2022 können sich die Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mic-ag.eu/​termine/​hauptversammlung-ao-maerz-2022/​

durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten im HV-Portal anmelden und die Hauptversammlung
ab deren Beginn am 4. März 2022 um 11.00 Uhr (MEZ) verfolgen. Die Anmeldung erfolgt
mit den Zugangsdaten, die auf der Stimmrechtskarte aufgedruckt sind. Die Verfolgung
der Hauptversammlung im Internet ermöglicht gleichwohl keine Teilnahme im Sinne des
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

 
5.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen
im Wege der elektronischen Kommunikation oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen („Briefwahl“). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind die form-
und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung sowie ein form- und fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes.

Für die elektronische Briefwahl steht das HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.mic-ag.eu/​termine/​hauptversammlung-ao-maerz-2022/​

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Eine Änderung
bereits abgegebener Stimmen kann über das HV-Portal bis zum Beginn der Abstimmung
in der Hauptversammlung erfolgen.

Alternativ zur elektronischen Briefwahl können Stimmen auch im Wege der schriftlichen
Briefwahl durch das mit der Stimmrechtskarte zugesandte Formular abgegeben werden.
Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens
bis zum Ablauf des 3. März 2022, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter folgender
Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse eingehen:

mic AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

 
6.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihr Stimmrecht
in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person, ausüben zu lassen. Voraussetzung
für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte
Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung sowie ein form- und fristgerechter Nachweis
seines Anteilsbesitzes. Jeder Aktionär darf nur einen Bevollmächtigten benennen. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform
(§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Bei der Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen
oder geschäftsmäßig Handelnde besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der
Satzung nach. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG
die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
einen Intermediär, Stimmrechtsberater, geschäftsmäßig Handelnden oder eine Aktionärsvereinigung
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden. Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der Stimmrechtskarte ein Formular,
mit dem Vollmacht an einen Bevollmächtigten erteilt werden kann. Erteilung, Änderung
oder Widerruf der Vollmacht muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum
Ablauf des 3. März 2022, 24.00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch
unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse

mic AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

mittels des hierzu bereit gestellten Formulars erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt
des Zugangs bei der Gesellschaft.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege
der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten für das HV-Portal
erhält.

 
7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular, das für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen
mit der Stimmrechtskarte übersandt.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 3. März 2022, 24.00
Uhr (MEZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden
E-Mail-Adresse erfolgen:

mic AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
kann ebenso unter Nutzung des HV-Portals über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mic-ag.eu/​termine/​hauptversammlung-ao-maerz-2022/​

mittels des hierzu bereit gestellten Formulars erfolgen. Diese Möglichkeit der Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
steht bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 4. März
2022 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, entsprechend der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung,
zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Verfahrens- oder Sachanträgen entgegen.

 
8.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu
machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge als in der Hauptversammlung gestellt gelten,
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär durch
form- und fristgerechten Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß legitimiert und
zur Hauptversammlung angemeldet ist.

 
9.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Auf der Grundlage von § 1 COVID-19-PandemieG haben die Aktionäre in der Hauptversammlung
kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG. Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldet haben, haben jedoch das Recht, Fragen zu stellen. Der Vorstand
wird gem. § 1 Abs. 2 COVID-19-PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen und deren Beantwortung
zusammenfassen. Der Vorstand hat auf der Grundlage der aktuell geltenden Fassung des
COVID-19-PandemieG angeordnet, dass Fragen bis spätestens zu dem nachstehend genannten
Zeitpunkt vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation, wie im
nachstehenden Absatz aufgeführt, einzureichen sind.

Die Fragen der Aktionäre können spätestens bis zum 2. März 2022, 24.00 Uhr (MEZ),
unter Nutzung des HV-Portals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.mic-ag.eu/​termine/​hauptversammlung-ao-maerz-2022/​

eingereicht werden. Später oder auf anderem Wege bei der Gesellschaft eingehende Fragen
werden nicht berücksichtigt.

 
10.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des COVID-19-PandemieG haben ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre,
die ihre Stimme im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung wie vorstehend
beschrieben abgegeben haben, die Möglichkeit, über das HV-Portal elektronisch während
der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären.

Die Erklärung des Widerspruchs ist bis zum Ende der Hauptversammlung unter Nutzung
des HV-Portals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mic-ag.eu/​termine/​hauptversammlung-ao-maerz-2022/​

möglich.

 
11.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse),
Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B.
die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen
der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist
rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener
Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht
zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:

mic AG
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Telefon: +49 89 244 192 200
Telefax: +49 89 244 192 230
E-Mail: datenschutz@mic-ag.eu

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft
zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister,
wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es
sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von
Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

datenschutz@mic-ag.eu

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

 

München, im Februar 2022

mic AG

Der Vorstand

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