goetzpartners Holding AG – Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

goetzpartners Holding AG

München

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 
1.

Herr Dr. Stephan Goetz, München, hat uns mitgeteilt, dass ihm weiterhin mittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Ferner hat Dr. Stephan
Goetz uns mitgeteilt, dass ihm weiterhin mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer
Gesellschaft gehört. Nach der Verschmelzung der goetzpartners Group GmbH & Co. KG,
München, auf die TransConnect Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH, München,
ist ihm nunmehr nur die unmittelbare Beteiligung der von ihm abhängigen TransConnect
Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH an unserer Gesellschaft nach § 16 Abs.
4 AktG zuzurechnen.

2.

Die Verwaltung goetzpartners Holding G.m.b.H., München, hat uns mitgeteilt, dass ihr
nach der Verschmelzung der goetzpartners Group GmbH & Co. KG auf die TransConnect
Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH nicht mehr mittelbar mehr als der vierte
Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

 

München, im Februar 2022

goetzpartners Holding AG

– Der Vorstand –

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