Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft – Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Ahrensburg

ISIN DE000A1E8G88 /​ WKN A1E8G8

Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung
der Gesellschaft vom 19. September 2021 bekannt, dass das Verfahren über die beiden
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den unter dem Tagesordnungspunkt 4 gefassten
Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juli 2021 über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 beendet
ist.

Die beiden Klagen der Kläger Moritz Reimers und Martin Nolle wurden gemäß einer Vereinbarung
der Gesellschaft mit den beiden Klägern in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt
erklärt, nachdem die Gesellschaft in ihren Internetauftritt den vollständigen Bericht
des Abschlussprüfers vom 7. Mai 2021 über die Prüfung des Berichts des Vorstands über
die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 (Abhängigkeitsbericht)
eingestellt hat, wo er nunmehr unter anderem für sämtliche Aktionäre einsehbar ist.
Über die Kosten des Rechtsstreits sollte das Gericht nach § 91a ZPO entscheiden. Weitere
Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden von
der Gesellschaft mit den Klägern nicht getroffen.

Das Landgericht Lübeck hat in dem zur gemeinsamen Entscheidung der beiden Anfechtungs-
und Nichtigkeitsklagen unter dem Aktenzeichen 13 HKO 35/​21 verbundenen Verfahren mit
Beschluss vom 12. Januar 2022 gemäß § 91a Abs. 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits
den beiden Kläger zu je 1/​2 auferlegt, da die Kläger ohne das erledigende Ereignis
in der Hauptsache unterlegen gewesen wären.

 

Ahrensburg, im Februar 2022

 

Der Vorstand

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