LS INVEST AG – Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

LS INVEST AG

Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS Invest AG bekannt, dass von einer
Aktionärin eine Anfechtungsklage bzw. hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben worden
ist, die unter dem Aktenzeichen 35 O 81/​21 beim Landgericht Düsseldorf, 5. Kammer
für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Anfechtungsklage:

 

„Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 21. Oktober 2021

a.

zu Tagesordnungspunkt 11 „Bestätigung der in der Hauptversammlung der Gesellschaft
am 17. Juli 2015 zu TOP 11 gefassten Beschlüsse zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen
der Gesellschaft gem. § 147 Abs. 1 AktG im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile
an der Creativ Hotel Catarina S.A. durch die Gesellschaft von der Lopesan Gruppe sowie
über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche
gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG“ – Unterpunkt 1 „Beschlussfassung über die Geltendmachung
von Ersatzansprüchen, 147 Abs. 1 AktG“

b.

zu Tagesordnungspunkt 11 „Bestätigung der in der Hauptversammlung der Gesellschaft
am 17. Juli 2015 zu TOP 11 gefassten Beschlüsse zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen
der Gesellschaft gem. § 147 Abs. 1 AktG im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile
an der Creativ Hotel Catarina S.A. durch die Gesellschaft von der Lopesan-Gruppe sowie
über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche
gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG“ – Unterpunkt 2 „Bestellung eines besonderen Vertreters,
§ 147 Abs. 2 AktG“

c.

zu Tagesordnungspunkt 12 „(Zum Teil erneute) Beschlussfassung zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gegen
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie gegen die Creativ Hotel Buenaventura
S.A.U. und die Lopesan Touristik S.A. im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an
der Creativ Hotel Catarina S.A. von der Lopesan-Gruppe sowie über die Bestellung eines
besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 2 S.
1 AktG“ –Unterpunkt 1.3 „Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen,
147 Abs. 1 AktG gegen die herrschenden bzw. maßgeblich beteiligten Unternehmen bzw.
Personen (vgl. Geschäftsbericht 2014, S. 9, 45 f., 50) – jeweils einschließlich deren
gesetzlichen Vertretern, die die jeweiligen Geschäfte/​Maßnahmen veranlasst haben:
Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. (Las Palmas de Gran Canaria, Spanien), Lopesan Touristik
S.A. (Las Palmas de Gran Canaria, Spanien), Hijos de Francisco López Sánchez S.A.
(Las Palmas de Gran Canaria, Spanien) sowie Invertur Helsan (Las Palmas de Gran Canaria,
Spanien) sowie Herrn Eustasio López González, Spanien“

und

d.

zu Tagesordnungspunkt 12 „(Zum Teil erneute) Beschlussfassung zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gegen
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie gegen die Creativ Hotel Buenaventura
S.A.U. und die Lopesan Touristik S.A. im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an
der Creativ Hotel Catarina S.A. von der Lopesan-Gruppe sowie über die Bestellung eines
besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 2 S.
1 AktG“ –Unterpunkt 2 „Bestellung eines besonderen Vertreters, § 147 Abs. 2 AktG“

wird jeweils für nichtig erklärt; hilfsweise: die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse
wird festgestellt.“

 

Duisburg, im Februar 2022

LS INVEST AG

Der Vorstand

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