Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft

Kronberg im Taunus

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Accenture Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kronberg im Taunus hat uns gemäß §
20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien
der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört. Weiter hat sie uns gemäß
§ 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16
Abs. 1 AktG) an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört.

Die Accenture Management GmbH mit Sitz in Kronberg im Taunus hat uns gemäß § 20 Abs.
1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien
der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der
von ihr abhängigen Accenture Holding GmbH & Co. KG an der Accenture Digital Holdings
Aktiengesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat sie uns gemäß
§ 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs.
1 AktG) an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung
der von ihr abhängigen Accenture Holding GmbH & Co. KG an der Accenture Digital Holdings
Aktiengesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die Accenture Holdings B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 20
Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der
Aktien der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung
der von ihr über die Accenture Management GmbH mittelbar abhängigen Accenture Holding
GmbH & Co. KG an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gemäß § 16 Abs.
4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass
ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Accenture Digital
Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr über die Accenture
Management GmbH mittelbar abhängigen Accenture Holding GmbH & Co. KG an der Accenture
Digital Holdings Aktiengesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die Accenture International B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß
§ 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil
der Aktien der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung
der von ihr über die Accenture Holdings B.V. und die Accenture Management GmbH mittelbar
abhängigen Accenture Holding GmbH & Co. KG an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft
gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG
mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der
Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von
ihr über die Accenture Holdings B.V. und die Accenture Management GmbH mittelbar abhängigen
Accenture Holding GmbH & Co. KG an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft
gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die Accenture Global Holdings Ltd. mit Sitz in Dublin, Republik Irland, hat uns gemäß
§ 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil
der Aktien der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung
der von ihr über die Accenture International B.V., die Accenture Holdings B.V. und
die Accenture Management GmbH mittelbar abhängigen Accenture Holding GmbH & Co. KG
an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen
ist. Weiter hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft
gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr über die Accenture International B.V.,
die Accenture Holdings B.V. und die Accenture Management GmbH mittelbar abhängigen
Accenture Holding GmbH & Co. KG an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft
gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die Accenture plc mit Sitz in Dublin, Republik Irland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und
Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der
Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von
ihr über die Accenture Global Holdings Ltd., die Accenture International B.V., die
Accenture Holdings B.V. und die Accenture Management GmbH mittelbar abhängigen Accenture
Holding GmbH & Co. KG an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gemäß §
16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt,
dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Accenture Digital
Holdings Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr über die Accenture
Global Holdings Ltd., die Accenture International B.V., die Accenture Holdings B.V.
und die Accenture Management GmbH mittelbar abhängigen Accenture Holding GmbH & Co.
KG an der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen
ist.

 

Kronberg im Taunus, im Februar 2022

Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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