Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in MünchenMünchen– ISIN DE0008430026 / WKN 843002 –
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Ausschüttung einer Dividende von 11,00 Euro auf jede dividendenberechtige Stückaktie | 1.541.088.241,00 Euro |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 484.587.579,49 Euro |
Bilanzgewinn | 2.025.675.820,49 Euro |
Die Dividende wird ab dem 3. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt
26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wie folgt ausgezahlt:
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Für Namensaktien, die sich in Girosammelverwahrung befinden, wird die Dividende über |
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Die Auszahlung für die noch in Urkunden verbrieften Aktien erfolgt gegen Vorlage des |
Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank
eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht
haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen
Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen
nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die
Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember
2026 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.
München, im April 2022
Der Vorstand