Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München – Dividendenbekanntmachung

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München

München

– ISIN DE0008430026 /​ WKN 843002 –
– ISIN DE0008430075 /​ WKN 843007 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 28. April 2022 beschlossen,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 2.025.675.820,49 Euro wie folgt
zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 11,00 Euro auf jede dividendenberechtige Stückaktie 1.541.088.241,00 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 484.587.579,49 Euro
Bilanzgewinn 2.025.675.820,49 Euro

 

Die Dividende wird ab dem 3. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt
26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wie folgt ausgezahlt:

 

Für Namensaktien, die sich in Girosammelverwahrung befinden, wird die Dividende über
die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, auf die bei den einzelnen Depotbanken
geführten Konten der Aktionäre ausgezahlt.

Die Auszahlung für die noch in Urkunden verbrieften Aktien erfolgt gegen Vorlage des
Gewinnanteilscheins Nr. 25 bei unserer Zahlstelle, Deutsche Bank AG.

 

Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank
eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht
haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen
Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen
nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die
Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember
2026 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.

 

München, im April 2022

 

Der Vorstand

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