Deutsche Balaton Immobilien I AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Deutsche Balaton Immobilien I AG

Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 717543

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns mitgeteilt,
dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Deutsche
Balaton Immobilien I AG, mit Sitz in Heidelberg und außerdem auch unmittelbar keine
Mehrheitsbeteiligung mehr gehört.

Weiter hat uns die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 und Abs.
3 und § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an
der Deutsche Balaton Immobilien I AG, mit den Sitz in Heidelberg – dies gilt auch
ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG)
–mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Mistral Media AG, Frankfurt
am Main, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig
teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG mit, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung
an der Deutsche Balaton Immobilien I AG mittelbar gehört, da ihr nach § 16 Abs. 4
AktG die von der Mistral Media AG unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft
zuzurechnen sind.

 

Deutsche Balaton Immobilien I AG

Der Vorstand

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