Lufthansa Technik Aktiengesellschaft – Hinweis auf bevorstehende Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1

Lufthansa Technik Aktiengesellschaft

Hamburg

Hinweis auf bevorstehende Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1

Die Lufthansa Technik Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hamburg (übernehmende Gesellschaft,
AG Hamburg, HRB 56865) beabsichtigt, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme Versorgungsverpflichtungen
und Eventualverbindlichkeiten betreffend Sozialversicherungsansprüche nigerianischer
Behörden von der Lufthansa Technik Maintenance International GmbH mit dem Sitz in
Frankfurt am Main (übertragende Gesellschaft, AG Frankfurt am Main, HRB 37975) zu
übernehmen.

Ein Beschluss der Hauptversammlung der Lufthansa Technik Aktiengesellschaft über die
Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag mit der Lufthansa Technik Maintenance
International GmbH ist nicht erforderlich, weil die Lufthansa Technik Aktiengesellschaft
als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Lufthansa Technik Maintenance International
GmbH vollständig hält.

Aktionäre der Lufthansa Technik Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals der Lufthansa Technik Aktiengesellschaft erreichen, können
jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung
zu der beabsichtigten Abspaltung beschlossen wird (§ 125 UmwG in Verbindung mit §
62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der Lufthansa Technik Aktiengesellschaft enthält keine
abweichenden Festlegungen.

Ab sofort liegen für die Dauer eines Monats der Abspaltungs- und Übernahmevertrag
sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Jahre der Lufthansa Technik
Aktiengesellschaft und die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre der Lufthansa Technik
Maintenance International GmbH in den Geschäftsräumen der Lufthansa Technik Aktiengesellschaft
am Sitz der Gesellschaft in 22335 Hamburg, Weg beim Jäger 193 zur Einsicht aus. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen
erteilt.

 

Lufthansa Technik Aktiengesellschaft


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