BF.direkt AGStuttgartWKN: A1A6ZK
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I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021 nebst |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020/2021
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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5. |
Beschlussfassung zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Die Aktien der Gesellschaft lauten gegenwärtig auf die Inhaber. Vorstand und Aufsichtsrat Zum Zwecke der Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien sollen §§ 4 Abs. 2, 10 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals, die Schaffung eines Die Hauptversammlung vom 9. März 2017 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags Die BF.direkt AG beabsichtigt, mit der BF.real estate finance GmbH mit Sitz in Stuttgart, |
7.1 |
Der Ergebnisabführungsvertrag mit der BF.real estate finance GmbH soll im Wesentlichen
Die Organträgerin ist die alleinige Gesellschafterin der Organgesellschaft und hat In Hinblick auf die bestehende finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien folgenden
Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils
Die im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags entstehenden Kosten trägt die
Der Vorstand der Gesellschaft und die Geschäftsführung der BF.real estate finance |
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7.2 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der BF.direkt AG als herrschende |
8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags Die BF.direkt AG beabsichtigt, mit der BF.capital GmbH, mit Sitz in Stuttgart, eingetragen |
8.1 |
Der Ergebnisabführungsvertrag mit der BF.capital GmbH soll im Wesentlichen den folgenden
Die Organträgerin ist die alleinige Gesellschafterin der Organgesellschaft und hat In Hinblick auf die bestehende finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien folgenden
Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils
Die im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags entstehenden Kosten trägt die
Der Vorstand der Gesellschaft und die Geschäftsführung der BF.capital GmbH haben einen |
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8.2 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der BF.direkt AG als herrschende |
9. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022
zu wählen. |
II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Die Anmeldung hat in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Die Gesellschaft hält sich an die im Zeitpunkt der Hauptversammlung wirksamen Gesetze |
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III. |
Anträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu einem bestimmten
Rechtzeitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden
zugänglich gemacht; Ergänzungsverlangen werden zusätzlich im elektronischen Bundesanzeiger |
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sicherzustellen. Soweit Sie uns diese Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhalten
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zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz
1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 123, 129 AktG.
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Stuttgart, im Februar 2022
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Der Vorstand