Red Ocean Invest AG – Zweite Bekanntmachung gemäß § 64 Aktiengesetz

Red Ocean Invest AG

Bonn

Zweite Bekanntmachung gemäß § 64 Aktiengesetz

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19.11.2021 haben wir unsere Aktionäre aufgefordert,
die noch restlichen 50% der Bareinlagen auf die von ihnen gezeichneten Stückaktien
in Höhe von jeweils 1,00 EUR für eine auf den Namen lautende Stückaktie bis spätestens
zum 22.12.2021 durch Überweisung folgendes Konto der Gesellschaft: BE40 9671 6746
0863 (IBAN), TRWIBEB1 (BIC) zu zahlen. Die Aktionäre, auf deren Namen die Aktien 25.001-50.000
lauten, sind dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Diese Aktionäre fordern
wir daher hiermit nochmals auf, die säumige Bareinlage in der genannten Höhe auf das
vorgesehene Konto der Gesellschaft zu zahlen. Diesen Aktionären wird hierzu eine Nachfrist

bis zum 15.04.2022

gesetzt.

Aktionäre, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden ihrer Aktien und der von
ihnen geleisteten Einzahlung für verlustig erklärt werden.

 

Bonn, den 15.02.2021

 

Der Vorstand

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