NEUTECTA Grundinvest AG – Bekanntmachung von Verschmelzungen gem. §§ 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

NEUTECTA Grundinvest AG

Leipzig

Bekanntmachung von Verschmelzungen gem. §§ 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. 62 Abs. 3 Satz
2 UmwG

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die NEUTECTA Grundinvest AG als jeweils 100%ige
Muttergesellschaft der

 
1.

Burg GmbH i.L.

2.

NEUTECTA Grundstücksgesellschaft mbH i.L.

3.

NEUTECTA 8. Berlin GmbH i.L.

mit diesen jeweils am 15.10.2021 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen hat, wonach
die drei Gesellschaften jeweils auf die NEUTECTA Grundinvest AG als übernehmenden
Rechtsträger verschmolzen werden.

 

Der Vorstand

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