Ficus Wohnen AG – Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagegemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Ludwigshafen/​Rhein

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagegemäß §§ 246 Abs.
4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass die Aktionärin
Nathalie Freifrau von und zu Gilsa im Nachgang zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Ficus Wohnen AG (früher: Alfanar Wohnen AG) vom 15.10.2021 und vom 23.11.2021
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf den außerordentlichen Hauptversammlungen
gefassten Beschlüsse erhoben hat:

 

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 15.10.2021 zu Tagesordnungspunkt (TOP 1) über
die Änderung der Firma, zu Tagesordnungspunkt (TOP 2) über die Streichung der englischen
Übersetzung des Satzungstextes und zu Tagesordnungspunkt (TOP 3) über eine Kapitalerhöhung
gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderungen.

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.11.2021 durch welche das bisherige Aufsichtsratsmitglied
Martin Petter abberufen und als neues Aufsichtsratsmitglied Gerhard Mink bestellt
wurde.

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz), Kammer für Handelssachen, unter
dem Aktenzeichen 02 HK O 101/​21 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist
noch nicht bestimmt.

 

Ludwigshafen am Rhein, den 10.02.2022

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.