Dinkelacker Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Dinkelacker Aktiengesellschaft

Stuttgart

– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 –
– ISIN DE 0005538300 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir bitten hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft, ohne physische Präsenz an der
am Mittwoch, dem 6. April 2022, um 11.00 Uhr (MESZ) stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal im Internet
unter

https:/​/​www.dinkelacker-ag.de/​index.php/​hauptversammlung

übertragen. Voraussetzung für den Zugang zum Aktionärsportal ist die vorangegangene
Anmeldung zur Hauptversammlung.

Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Dinkelacker-Schwaben Bräu
GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 46, 70178 Stuttgart.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind nicht berechtigt, am Ort der Versammlung
anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege
der elektronischen Kommunikation ausüben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und
Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 30. September 2021 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30.
September 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​21

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen und können im Internet unter

https:/​/​www.dinkelacker-ag.de/​index.php/​finanzberichte/​geschaeftsberichte

abgerufen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2020/​21 in Höhe von € 9.498.950,04 wird in Höhe von € 9.316.320,00 zur Ausschüttung
einer Dividende in Höhe von € 20,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines
Bonus in Höhe von € 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende
Betrag in Höhe von € 182.630,04 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen
8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende und der Bonus sollen am 11. April 2022 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​21

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​21 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​21

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020/​21 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Der Grundbetrag der Aufsichtsratsvergütung beträgt Euro 10.000,00 je Geschäftsjahr
und wurde zuletzt im Jahr 2000 geändert. Die Vergütung soll daher an die allgemeine
Preisentwicklung angepasst werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 13 Vergütung

(1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält Ersatz seiner Auslagen und darüber hinaus
für jedes Geschäftsjahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare feste Vergütung
in Höhe von Euro 15.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte
und sein Stellvertreter erhält das Eineinhalbfache der in Satz 1 genannten Vergütung.

(2)

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat
angehören oder den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat innehaben,
erhalten die festen Vergütungen zeitanteilig.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​22

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​22
zu wählen.

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die ordentliche Hauptversammlung 2022
der Gesellschaft gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („Covid-19-Gesetz“)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs.
2 und Abs. 6 Covid-19-Gesetz zugestimmt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist
damit ausgeschlossen.

Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der
nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung
des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes führt insbesondere zu den folgenden Modifikationen
in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:

 

Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton live über das Aktionärsportal
im Internet übertragen (siehe „Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung“).

Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe „Ausübung des Stimmrechts“).

Den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten
wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (siehe „Fragerecht
der Aktionäre“).

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während
der Dauer der Hauptversammlung per E-Mail Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
einlegen (siehe „Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung“).

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, etwaige Vollmachtsnachweise
und die Briefwahl sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, den Nachweis einer
etwaigen Bevollmächtigung sowie für die Briefwahl geben wir folgende Adresse an:

Dinkelacker Aktiengesellschaft
c/​o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: 0049 6021 58 97 35
E-Mail: hvdinkelacker2022@fae-gmbh.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Dinkelacker Aktiengesellschaft
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Telefax: 0049 711 222 157 – 29
E-Mail: hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis
hat nach § 15 Abs. 3 der Satzung durch einen in Textform von dem depotführenden Institut
erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 21. Tags vor
der Hauptversammlung, das ist der 16. März 2022 (Nachweisstichtag), bezieht. Die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform unter der
vorstehend für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises genannten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 30. März 2022,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
werden den Aktionären Anmeldebestätigungen übersandt.

Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung

Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.dinkelacker-ag.de/​index.php/​hauptversammlung

ab dem 16. März 2022 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit
den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Detailinformationen
hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Ausübung des Stimmrechts

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im
Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die
Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können
bis spätestens 5. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch,
per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten
Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorstehend für die Briefwahl genannte Adresse
übersandt werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene
Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.dinkelacker-ag.de/​index.php/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ab dem
16. März 2022 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am
6. April 2022 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können auch während der
Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte
Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der
Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung enthalten.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär
oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist für eine
rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen
Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische
Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung übersandten Zugangsdaten erhält.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie der Widerruf von Vollmachten und Änderungen von Weisungen können bis spätestens
5. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder
per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars an die
vorstehend für Vollmachtsnachweise genannte Adresse übersandt werden. Bei mehrfach
eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich
steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​www.dinkelacker-ag.de/​index.php/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ab dem 16. März 2022 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung am 6. April 2022 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können
auch während der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor erteilte Vollmachten
und Weisungen geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der
Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung enthalten.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder
im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen,
zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen
kann.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Fragerecht der Aktionäre

Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz). Hierfür
müssen sich Aktionäre rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung anmelden. Der Vorstand
entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand
kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Fragen der Aktionäre sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens 4. April 2022,
24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer Kommunikation unter
der E-Mail-Adresse

hvfragen@dinkelacker-ag.de

einzureichen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch
ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu. Es werden
ausschließlich in deutscher Sprache gestellte Fragen berücksichtigt.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht
auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung von rechtzeitig gemäß
den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionären,
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
unter Angabe der Anmeldebestätigungs-Nummer sowie des Namens im Wege der elektronischen
Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

erklärt werden.

Hinweis zur Aktionärshotline

Bei organisatorischen Fragen zu unserer virtuellen Hauptversammlung können sich Aktionäre
und Intermediäre per E-Mail an

hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis einschließlich Freitag
zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr unter 0049 711 222 157 0 zur Verfügung.

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene
Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse

www.dinkelacker-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ unter dem Link „Hauptversammlung“ abgerufen werden.

 

Stuttgart, im Februar 2022

Dinkelacker Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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