HAUSHELD AG – Bezugsaufforderung

HAUSHELD AG

Mönchengladbach

Bezugsaufforderung

Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der HAUSHELD AG mit Sitz in
Mönchengladbach vom 10. November 2021, eingetragen im Handelsregister am 19. November
2021, wurde der Vorstand bis zum 31. Dezember 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 600.000,00 zu erhöhen (genehmigtes
Kapital) und dabei auch den Ausgabebetrag der neuen Aktien festzulegen. Die neuen
Aktien können danach auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Der
Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Der Vorstand hat am 16. Februar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. Februar
2022 unter Ausnutzung dieser Ermächtigung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft
von derzeit EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 600.000,00 auf bis zu EUR 6.600.000,00
durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien
sind ab dem 1. Januar 2022 zum Gewinnbezug berechtigt und werden gegen Bareinlagen
zum Ausgabebetrag von EUR 5,00 je Aktie ausgegeben.

Die Bareinlagen nebst Aufgeld sind sofort nach Zeichnung in voller Höhe des Ausgabebetrages
zur Einzahlung fällig und auf das Konto der Gesellschaft IBAN DE39 3106 0517 2022
2000 49 bei der Volksbank Mönchengladbach eG einzuzahlen.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung
seiner Aktien ausgeschlossen.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis von 10:1 zum unmittelbaren Bezug
angeboten. Auf 10 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum
Ausgabebetrag von EUR 5,00 zeichnen und beziehen. Die Bezugsaufforderung und die Ausübung
des Bezugsrechts stehen unter dem Vorbehalt der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses
in das Handelsregister.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung
des Ausschlusses in der Zeit

vom 23. Februar 2022 bis zum 11. März 2022

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Nutzung der dort
erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Die
Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine werden den Aktionären auch
durch die Gesellschaft übermittelt. Bei der Rücksendung der Bezugserklärungen und
Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang
spätestens am 11. März 2022 zu achten.

Mit der Bezugsmeldung, die spätestens am letzten Tag der Bezugsfrist zu erfolgen hat,
ist der Bezugspreis von EUR 5,00 je neuer Aktie auf das vorgenannte Konto der Gesellschaft
einzuzahlen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht
bis spätestens zum 31. Juli 2022 in das Handelsregister eingetragen ist. Der Beschluss
über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung
nicht spätestens bis zum Ablauf des 30. April 2022 zur Eintragung in das Handelsregister
angemeldet wird.

 

Mönchengladbach, den 18. Februar 2022

 

Der Vorstand

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