Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft – Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG, § 97 AktG

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft

Oldenburg

Bekanntmachung des Vorstands der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft über
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG,
§ 97 AktG

Der Aufsichtsrat der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg, HRB 3003 setzt sich bisher
gemäß §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2 MitbestG, §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG in Verbindung
mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus sechs Vertretern der Anteilseigner und sechs Vertretern
der Arbeitnehmer zusammen.

Zukünftig beschäftigt die Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in der Regel
weniger als 2.000 (jedoch mehr als 500) Arbeitnehmer.

Nach Auffassung des Vorstands der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft ist
der Aufsichtsrat der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft deshalb nicht mehr
nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und muss gemäß
§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zu zwei Dritteln
aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer
bestehen.

Der Aufsichtsrat wird künftig nach den vorgenannten Vorschriften zusammengesetzt,
wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht
anrufen.

 

Oldenburg, 23. Februar 2022

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.