Fast Finance 24 Holding AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Fast Finance 24 Holding AG

Berlin

ISIN: DE000A1PG508 /​ WKN: A1PG50

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 22. März 2022, um 10:00 Uhr (MEZ)

in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Uhlandstr. 165, 10719 Berlin,

stattfindenden virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz
ein.

Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet
erfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten sie insbesondere die Regelungen zur
weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung.

I. Tagesordnung

 
1.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Dipl.-Kfm. Andreas Haupt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Am weißen Stein 7, 76571
Gaggenau,

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie („COVID- 19-Gesetz“).

Für die Aktionäre erfolgt im Online-Service eine Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung im Internet unter:

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet im HV
Portal der Gesellschaft verfolgen, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend
für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten
die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 15. März 2022 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Fast Finance 24 Holding AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: 0511 47402319
E-Mail: ff24@gfei.de

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung
im Internet im HV Portal der Gesellschaft und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
d.h. auf den 10. März 2022 (0:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung
zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts
ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag und die ordnungsgemäße Anmeldung zur
Hauptversammlung (s.o.).

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am 15. März 2022
(24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Fast Finance 24 Holding AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: 0511 47402319
E-Mail: ff24@gfei.de

Mit ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung wird jedem Aktionär eine Zugangskarte
mit individuellen Zugangsdaten zum HV Portal zugeschickt. Mit diesen Zugangsdaten
kann sich jeder Aktionär ab dem 10. März 2022 im HV Portal der Gesellschaft unter:

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

anmelden, um das Stimmrecht wahrzunehmen. Auch wird unter der angegebenen URL die
Hauptversammlung am Tag der Hauptversammlung live übertragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere
des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend
beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen
der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des
Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben,
sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien
Verfügung über ihre Aktien.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch
Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts
durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre erhalten nach der Anmeldung zusammen mit den Zugangsdaten ein Formular
zur Vollmachtserteilung an einen Bevollmächtigten. Das Formular zur Vollmachtserteilung
an einen Bevollmächtigten steht auch im Internet unter:

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlungen zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
mittels der zur Verfügung gestellten Formulare sind an die folgende Anschrift zu senden:

Fast Finance 24 Holding AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: 0511 47402319
E-Mail: ff24@gfei.de

Ab dem 10. März 2022 kann die Erteilung von Vollmachten sowie ihr Widerruf zusätzlich elektronisch erfolgen
und übermittelt werden, indem der unter

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

bereitgestellte Online-Service der Gesellschaft (über das HV Portal) genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz
gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung
des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft (über das HV Portal),
der ab dem 10. März 2022 zur Verfügung steht, unter

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen
Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare
nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Zugangskarte. Die Vollmacht und die Weisungen
für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen
Gründen spätestens bis zum 21. März 2022, 18:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift zu senden:

zur Verfügung gestellten Formulare sind an die folgende Anschrift zu senden:

Fast Finance 24 Holding AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: 0511 47402319
E-Mail: ff24@gfei.de

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne
an der Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl). Voraussetzung für
die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ist die form- und fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung. Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service
der Gesellschaft (über das HV Portal) unter

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

ab dem 10. März 2022 bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Zugangsdaten zum HV Portal erhalten die Aktionäre nach ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung
zur Hauptversammlung.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis
der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

veröffentlicht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung,
also bis spätestens zum Ablauf des 07. März 2022 (24:00 Uhr), an die folgende Adresse übersandt wurden:

Fast Finance 24 Holding AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: 0511 47402319
E-Mail: ff24@gfei.de

Fragerecht

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragerecht im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben das Recht, im Wege der elektronischen
Kommunikation Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft zu stellen. Diese Fragen
sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 21. März 2022 (10:00 Uhr) über den Online-Service der Gesellschaft (im HV Portal) unter

https:/​/​www.fastfinance24.com/​de/​hauptversammlungen

eingereicht werden. Der Online-Service der Gesellschaft (das HV Portal) einschließlich
der Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen steht den Aktionären ab dem 10. März 2022 zur Verfügung.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er die Fragen beantwortet.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch
gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass
der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses,
gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung einreicht.
Der Widerspruch kann unter folgender E-Mail-Adresse unter Angabe von Namen und Zugangsnummer
eingereicht werden:

ff24-widerspruch@gfei.de

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Fast Finance 24 Holding AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Fast Finance 24 Holding AG die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1
lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Fast Finance 24 Holding AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Fast Finance 24 Holding AG
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fast Finance
24 Holding AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert
und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die
über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich
haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht
auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Fast Finance 24 Holding AG unentgeltlich
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Fast Finance 24 Holding AG
Uhlandstraße 165, 10719 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 7262 1234 1
E-Mail: info@ff24.com

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Berlin, im Februar 2022

Fast Finance 24 Holding AG

Der Vorstand

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