Sattler & Partner AG – Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Sattler & Partner AG

Schorndorf

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

 
1.

Herr Andreas Sattler, Lorch, hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass er unmittelbar
an unserer Gesellschaft keine Aktien mehr hält und ihm deshalb auch keine unmittelbare
Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) und auch nicht mehr unmittelbar mehr als der
vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

2.

Die AS Verwaltung GmbH, Lorch, hat uns gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt,
dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
Weiterhin hat sie uns gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

3.

Herr Andreas Sattler, Lorch, hat uns gem. § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm die Beteiligung
der von ihm abhängigen AS Verwaltung GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Des
Weiteren hat uns Herr Andreas Sattler gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar
eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft gehört, da ihm
die Beteiligung der von ihm abhängigen AS Verwaltung GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen
ist.

 

Bernd Müller
Vorstand der Sattler & Partner AG

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