Herr Andreas Sattler, Lorch, hat uns gem. § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm die Beteiligung
der von ihm abhängigen AS Verwaltung GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Des
Weiteren hat uns Herr Andreas Sattler gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar
eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft gehört, da ihm
die Beteiligung der von ihm abhängigen AS Verwaltung GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen
ist.
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