Riddle Technologies AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Riddle Technologies AG

Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104331

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 ein, die mit Zustimmung des Aufsichtsrats am Dienstag, den 21. Dezember 2021, um 10:00 Uhr (MESZ) in der Form einer

virtuellen Hauptversammlung

im Sinne von Artikel 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten wird.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist in den Räumen der Halle 4, Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Riddle Technologies AG
sowie Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2020 der Riddle Technologies AG in seiner Sitzung vom 01.03.2021 gebilligt und festgestellt. Eine Beschlussfassung zum durch die Hauptversammlung entfällt daher gem. § 172 AktG.

Der Jahresabschluss ist vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet zugänglich und wird vom Vorstand bzw. im Fall des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutert.

Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Für das Geschäftsjahr 2020 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresüberschuss in Höhe von € 11.286,99 ausgewiesen. Der aktuelle Bilanzverlust setzt sich aus dem Verlustvortrag des Jahres 2019 in Höhe von € 141.714,40 und dem Jahresüberschuss 2020 in Höhe von € 11.286,99 zusammen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust 2020 in Höhe von somit € 130.427,41 auf neue Rechnung vorzutragen.

Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Einrichtung eines virtuellen Beteiligungsprogramms

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ausgewählten Arbeitnehmern, Beratern und Dienstleistern entsprechend des unter unten angegebener Internetadresse einsehbaren und herunterladbaren Programms virtuelle Anteile zu gewähren. Der Gesamtumfang der virtuellen Anteile soll 30% des Unternehmenswertes der Riddle AG nicht übersteigen. Der Vorstand wird im Rahmen des beschlossenen Programms beauftragt, mit Arbeitnehmern, Beratern und Dienstleistern mit Zustimmung des Aufsichtsrats Vereinbarungen über die Gewährung virtueller Anteile zu schließen. Auswahl der Berechtigten, Umfang der Einräumung virtueller Geschäftsanteile, Anpassungen hinsichtlich Dauer des Vestings und Höhe des Strike Price werden ins freie Ermessen vom Vorstand gestellt, überprüfbar durch den Aufsichtsrat.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach § 14 der Satzung der Gesellschaft sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist der Gesellschaft an die folgende Adresse zu übermitteln:

Riddle Technologies AG
Lenaustr. 1
D-66125 Saarbrücken
Fax: +49 6897 9523076
E-Mail: hv2020@riddle.com

Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Bevollmächtigung:

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige in § 135 Abs. 9 Satz 1 AktG genannte Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform zu erteilen.

Anträge und Anfragen:

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:

Riddle Technologies AG
Lenaustr. 1
D-66125 Saarbrücken
Fax: +49 6897 952 3076
E-Mail: hv2020@riddle.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter dieser Adresse ordnungsgemäß eingegangene Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden den anderen Aktionären auf der Internet-Seite der Gesellschaft unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.

Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG:

Unterlagen gemäß § 125 AktG sind bitte unter folgender Adresse anzufordern:

Riddle Technologies AG
Lenaustr. 1
D-66125 Saarbrücken
Telefon: +49 6897 939 2500
Fax: +49 6897 952 3076
E-Mail: hv2020@riddle.com

Information zur Hauptversammlung in Internet:

Informationen und Dokumente zu dieser Hauptversammlung können im Internet unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden:

https:/​/​www.dropbox.com/​sh/​yrxqgve4328n81a/​AAB9yYvEjdkak_​2AzugFtjEia?dl=0

Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können an der virtuellen Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet via ZOOM teilnehmen. Nähere Informationen zum Download des Tools und zur Anmeldung erhalten die Aktionäre mit separater Post.

Als eingetragener Aktionär im Aktienregister oder wenn Sie für die Hauptversammlung eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Riddle Technologies AG verarbeitet Ihre Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

 

Saarbrücken, den 5. November 2020

Riddle Technologies AG

Der Vorstand

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