exccon AG – Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

exccon-AG

München

AG München, HRB 226203

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Tochter-GmbH
mit der Mutter-AG
gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die Mutter-AG (nachfolgend „exccon AG“) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das
Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH unter der Firma ncc Management Consultants GmbH
mit Sitz in München, Tal 11, 80331 München, eingetragen beim AG München HRB 189570
(nachfolgend „ncc GmbH“) als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff.,
68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der ncc-GmbH
als übertragender Gesellschaft vollständig von der exccon AG als übernehmender Gesellschaft
gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der exccon AG über die Zustimmung
zum Verschmelzungsvertrag mit der ncc mbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG).
Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der exccon AG zur Beschlussfassung
über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines
Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts,
§ 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können
Aktionäre der exxcon AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
der exccon AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung
verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen
wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der ncc GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag
mit der exccon AG ist entbehrlich, da der exccon AG sämtliche Geschäftsanteile an
der ncc GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 11.03.2022 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der exccon
AG, Tal 11, 80331 München, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und
Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der exccon AG und der ncc GmbH zur Einsicht
der Aktionäre der exccon AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der exccon AG
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser
Unterlagen.

 

München, den 08.03.2022

Exccon AG

Der Vorstand

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