VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wolfsburg

ISIN: DE0007664005, DE0007664039

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein, die ordentliche virtuelle
Hauptversammlung am Donnerstag, 12. Mai 2022, ab 10:00 Uhr (MESZ) online zu verfolgen.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses,
des zusammengefassten Lageberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Berichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.

Der Jahresabschluss und Konzernabschluss der Volkswagen Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2021 sowie weitere Unterlagen sind unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

im Internet zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft
aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60 Euro jeweils einen Teilbetrag
von

a)

2.213.173.635,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter
Stammaktie

und

b)

1.558.913.164,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter
Vorzugsaktie

zu verwenden sowie

c)

15.328.896.181,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 17. Mai 2022
fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung
obliegt, wird eine Einzelentlastung durchführen lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung
obliegt, wird eine Einzelentlastung durchführen lassen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde
das Aktiengesetz unter anderem um die Vorschrift des § 162 Aktiengesetz ergänzt. Nach
dieser Vorschrift haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich
einen Vergütungsbericht zu erstellen. Der Abschlussprüfer hat nach § 162 Absatz 3
Aktiengesetz zu prüfen, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben enthält, und darüber einen Prüfungsvermerk zu erstellen. § 120a Absatz 4 Aktiengesetz
sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung
des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene
Geschäftsjahr beschließt.

Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des von der Hauptversammlung
am 22. Juli 2021 gebilligten Vergütungssystems zusammen und erläutert im Einzelnen
die Struktur und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten Vergütung. Der Vergütungsbericht
wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den
Abschlussprüfer.

Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist
in den weiteren Informationen zur Tagesordnung enthalten.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vergütungsbericht gemäß § 120a Absatz
4 Aktiengesetz zu billigen.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses,
vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover,

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

sowie

b)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
und Zwischenlageberichts des ersten Halbjahrs des Geschäftsjahres 2022

sowie

c)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
und Zwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. September
2022 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023

zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeit beschränkende Klausel im Sinne
von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

 
II.

Weitere Informationen zur Tagesordnung

 
1.

BERICHT ÜBER DIE VERGÜTUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben für das Geschäftsjahr 2021 erstmals
einen Vergütungsbericht gemäß § 162 des Aktiengesetzes (AktG) in der Fassung des Gesetzes
zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) erstellt. In diesem
Bericht erläutern wir die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die individualisierte
und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von gegenwärtigen
und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.

A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Das Geschäft des Volkswagen Konzerns wurde im gesamten Berichtsjahr von den Auswirkungen
der Covid-19-Pandemie sowie insbesondere einer eingeschränkten Fahrzeugverfügbarkeit
infolge des Halbleitermangels beeinflusst. In diesem Umfeld gingen die Auslieferungen
des Volkswagen Konzerns gegenüber dem Vorjahr zurück, während das Operative Ergebnis
margen- und mixbedingt gegenüber dem Vorjahr stieg. Davon profitierte auch die Vergütung
der Vorstandsmitglieder.

I. Grundsätze der Vorstandsvergütung

Der Vorstandsvergütung liegt das vom Aufsichtsrat weiterentwickelte und am 14. Dezember
2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem zugrunde. Das Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der
Fassung des ARUG II um und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (in Kraft getreten am
20. März 2020). Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem am 22. Juli 2021 mit
99,61 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das neue Vergütungssystem gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder,
deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu
abgeschlossen oder verlängert werden. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats
vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt das neue Vergütungssystem
im Grundsatz ebenfalls ab dem 1. Januar 2021. Bis zu einer Vertragsverlängerung gelten
jedoch folgende Ausnahmen: Der Performance-Share-Plan der bereits bestellten Vorstandsmitglieder
hat weiterhin lediglich eine dreijährige Performance-Periode, entspricht im Übrigen
jedoch dem in diesem System beschriebenen Performance-Share-Plan. Malus- und Clawback-Regelungen
sollen für die bereits bestellten Vorstandsmitglieder ebenfalls erst ab einer Vertragsverlängerung
gelten.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen
und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds,
seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten
des Volkswagen Konzerns als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung
des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Volkswagen Konzern
gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das im Geschäftsjahr 2021 geltende
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und gehen anschließend auf die Bestandteile
der Vergütung im Geschäftsjahr 2021 ein.

II. Überblick über die Vergütungsbestandteile

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für
das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands.
Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile
und erläutert deren Zielsetzung, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Vergütung
die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Eine ausführlichere Beschreibung
des für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des
Vorstands ist unter

www.volkswagenag.com/​de/​InvestorRelations/​corporate-governance/​Remuneration.html

abrufbar.

VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEM 2021

Bestandteil Ausgestaltung Zielsetzung
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt

Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende

Vorstandsvorsitzender: 2.235.000 €; Vorstandsmitglied: 1.420.000 €

Grundvergütung und Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandsmitglieds
widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern
Nebenleistungen

Nebenleistungspauschale (175.000 €) deckt nach Wahl des Vorstandsmitglieds bestimmte
Leistungen ab, zum Beispiel:

Dienstfahrzeuge

Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Anrechnung von Leistungen auf die Nebenleistungspauschale, soweit sie der Lohnsteuer
unterliegen

Auszahlung des verbleibenden Betrags

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs-
und Hinterbliebenenleistungen

Grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres (beziehungsweise des 63. Lebensjahres
für Vorstandsmitglieder mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2020)

Jährlicher Versorgungsbeitrag von 40 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts (beziehungsweise
50 % bei Vorstandsmitgliedern mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2018)

bAV soll Vorstandsmitgliedern adäquates Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern
Variable Vergütungsbestandteile
Jahresbonus

Plantyp: Zielbonus

Vorstandsvorsitzender: 3.045.000 €; Vorstandsmitglied: 1.350.000 €

Begrenzung: 180 % des Zielbetrags

Bemessungszeitraum: Geschäftsjahr

Leistungskriterien:

Finanzielle Teilziele:

Operatives Ergebnis (OE) inkl. chinesische Joint Ventures1 (anteilig) (50 %) sowie Operative Umsatzrendite (50 %)

Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele
in Form eines Schwellenwerts, Zielwerts und Maximalwerts fest; der Schwellenwert entspricht
einem Teilzielerreichungsgrad von 0 % beim OE inklusive chinesische Joint Ventures
(anteilig) beziehungsweise 50 % bei der Operativen Umsatzrendite, der Zielwert entspricht
jeweils einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % und der Maximalwert jeweils einem
Teilzielerreichungsgrad von 150 %; Werte dazwischen werden linear interpoliert

Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad = Teilzielerreichungsgrad „Operatives Ergebnis
inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig)“ x 50 % + „Teilzielerreichungsgrad
Operative Umsatzrendite“ x 50 %

ESG-Faktor

Teilziele zu je 50 % Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Stimmungs- und
Diversity-Index) sowie der zwischen 0,9 und 1,1 liegende Governance-Faktor (Compliance
& Integrität, Regelwert 1,0)

Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales einen
Mindestwert, Zielwert und Maximalwert fest; der Mindestwert entspricht einem Teilzielerreichungsgrad
von 0,7, der Zielwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 und der Maximalwert einem
Teilzielerreichungsgrad von 1,3; Werte dazwischen werden linear interpoliert

Aufsichtsrat bestimmt Governance-Faktor nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Bewertung
der kollektiven Leistung des Gesamtvorstands und der individuellen Leistung

Berechnung ESG-Faktor: (Teilzielerreichungsgrad Umwelt x 50 % + Teilzielerreichungsgrad
Soziales x 50 %) x Governance-Faktor (0,9 – 1,1)

Auszahlungsbetrag Jahresbonus = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad
x ESG-Faktor

Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige
Geschäftsjahr

Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder incentivieren, ambitionierte Ziele zu verfolgen;
Wirtschaftliche Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen
Ertragskraft; Integration der Nachhaltigkeitsziele trägt Bedeutung der ESG (Umwelt-,
Sozial- und Governance)-Faktoren Rechnung

1 At Equity einbezogene Gesellschaften China.

Bestandteil Ausgestaltung Zielsetzung
Langzeitbonus (LTI)

Plantyp: virtueller Performance-Share-Plan

Performance-Periode: vier Jahre vorwärtsgerichtet1

Vorstandsvorsitzender: 3.830.000 €; Vorstandsmitglied: 1.800.000 €

Begrenzung: 200 % des Zielbetrags

Zuteilung Performance Shares: Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird der individuell
vereinbarte Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der
Volkswagen Vorzugsaktie (Wertpapierkennnummer: 766403) im XETRA-Handelssystem der
Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen
Performance-Periode („Anfangs-Referenzkurs“)

Zielfestlegung: Aufsichtsrat legt zu Beginn der Performance-Periode einen Mindestwert,
Zielwert und Maximalwert für EPS fest, wie es als testiertes, voll verwässertes Ergebnis
je Volkswagen Vorzugsaktie aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
der Gesellschaft im Geschäftsbericht ausgewiesen wird; der EPS-Mindestwert entspricht
einer Zielerreichung von 50 %, der EPS-Zielwert einer Zielerreichung von 100 % und
der EPS-Maximalwert einer Zielerreichung von 150 %

Festschreibung von einem Viertel der zugeteilten Performance Shares am Ende jedes
Geschäftsjahres in Abhängigkeit von der EPS-Zielerreichung

Berechnung des Auszahlungsbetrags: festgeschriebene Performance Shares werden multipliziert
mit arithmetischem Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie im XETRA-Handelssystem
der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode
(„Schluss-Referenzkurs“) und den während der Performance-Periode pro Volkswagen Vorzugsaktie
ausgezahlten Dividenden („Dividendenäquivalent“)

Auszahlung: In bar im Monat nach Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr
der jeweiligen Performance-Periode

Endet der Dienstvertrag vor Ende der Performance-Periode aufgrund eines Bad-Leaver-Falls
(außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Verstoß gegen das vertragliche oder
ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), verfallen sämtliche Performance Shares

Der Langzeitbonus dient dazu, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen
Entwicklung des Unternehmens auszurichten. Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS in
Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen
über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und
fördert das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft.
Sonstige Leistungen
Sonderzahlung

Nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied

Vereinbarung im Voraus für das Geschäftsjahr und unter Festlegung der Leistungskriterien
für die Sonderzahlung

Derzeit keine Sonderzahlungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern

Sonderzahlungen sollen herausragende und außergewöhnliche Leistungen honorieren und
dürfen nur gewährt werden, wenn sie im Unternehmensinteresse und mit zukunftsbezogenem
Nutzen für die Gesellschaft verbunden sind
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen
an neu eintretende Vorstandsmitglieder

Jeweils nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem neu eintretenden
Vorstandsmitglied

Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller
Nachteile

Leistungen im Zusammenhang mit Standortwechsel

Garantie einer Mindestvergütung

Im vergangenen Geschäftsjahr keine Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

(Ausgleichs-)Zahlungen sollen ermöglichen, qualifizierte Kandidaten zu gewinnen

1 Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer
Vertragsverlängerung weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Der Performance-Share-Plan
entspricht im Übrigen sinngemäß dem für das Geschäftsjahr 2021 beschriebenen Performance-Share-Plan.

Bestandteil Ausgestaltung Zielsetzung
Weitere Vergütungsregelungen
Malus- und Clawback-Regelungen1

Aufsichtsrat kann Jahresbonus und LTI bei relevantem Fehlverhalten während Bemessungszeitraum
um bis zu 100 % kürzen oder zurückfordern

Rückforderung ausgeschlossen, wenn seit Auszahlung mehr als drei Jahre vergangen sind

Malus- und Clawback-Regelungen sollen individuellem Fehlverhalten und Organisationsverschulden
entgegenwirken
Maximalvergütung

Relevant sind für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahltes Grundgehalt, gewährte Nebenleistungen,
der Service Cost im Rahmen der bAV, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und
im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte
Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen
Geschäftsjahr endet, eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung
sowie etwaige Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder

Für Vorstandsmitglieder brutto 7.000.000 Euro pro Geschäftsjahr und für Vorstandsvorsitzenden
brutto 12.000.000 Euro pro Geschäftsjahr

Bei Überschreiten der Maximalvergütung Kürzung des Jahresbonus; reicht Kürzung nicht,
kann Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskomponenten kürzen
oder ausgezahlte Vergütungen zurückverlangen

Maximalvergütung soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch
unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds nicht unangemessen hoch ausfällt
Barvergütungs-Cap

Zusätzlich zur Maximalvergütung

Zur Barvergütung zählt im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahltes Grundgehalt, für das
jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, im jeweiligen
Geschäftsjahr ausgezahlter Performance-Share-Plan sowie eine etwaige für das jeweilige
Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung

Für Vorstandsmitglieder brutto 5.500.000 Euro pro Geschäftsjahr und für Vorstandsvorsitzenden
brutto 10.000.000 Euro pro Geschäftsjahr

Barvergütungs-Cap dient der Vermeidung unangemessen hoher Auszahlungen im einzelnen
Geschäftsjahr

1 Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gelten Malus-
und Clawback-Regelungen erst ab einer Vertragsverlängerung.

III. Vergütung der im Geschäftsjahr 2021 bestellten Vorstandsmitglieder

1. Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Vorstand der Volkswagen AG folgende Mitglieder
an:

Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender seit 13. April 2018, Mitglied des Vorstands seit
1. Juli 2015

Murat Aksel, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021

Arno Antlitz, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2021

Oliver Blume, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018, zudem Vorstandsvorsitzender
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Markus Duesmann, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2020, zudem Vorstandsvorsitzender
der AUDI AG

Gunnar Kilian, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018

Thomas Schmall-von Westerholt, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021

Hiltrud Dorothea Werner, Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2017

Frank Witter, Mitglied des Vorstands ab 7. Oktober 2015, ausgeschieden zum 31. März
2021.

Für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Gremien im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit, insbesondere in anderen
Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, erhalten die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche
Vergütung. Wird eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie auf die Vergütung
für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG angerechnet.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr
jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.
Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:

Der Begriff „gewährt“ erfasst „den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils“.

Der Begriff „geschuldet“ erfasst „alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über
Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden“.

Dieses Begriffsverständnis unterscheidet sich von den in bisherigen Vergütungsberichten
verwendeten Begriffen „gewährte Zuwendungen“ und „Zufluss“. Von den „gewährten Zuwendungen“
im Sinne des DCGK 2017 erfasst waren ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung
alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr wenigstens
dem Grunde nach zugesagt wurden und deren Höhe geschätzt werden konnte. Mit der Einführung
von § 162 AktG ist die nach bisherigem Verständnis vorherrschende Differenzierung
zwischen „Gewährung“ und „Zufluss“ nicht weiter aufrechtzuerhalten. Vielmehr erfasst
der Begriff der Gewährung in § 162 AktG inhaltlich den Zufluss nach bisherigem Verständnis.

2.1. Tabellarische Übersicht

Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im
Geschäftsjahr 2021 faktisch zugeflossen sind. Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der
tatsächlichen Auszahlung. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2021 gewährte
Vergütung das im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte Grundgehalt, die Nebenleistungen,
der im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2021 ausgezahlte Jahresbonus sowie der im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte LTI für die
Performance-Periode 2018 – 2020 ausgewiesen. Da sich die Gesellschaft mit der Auszahlung
von Vergütungskomponenten nicht in Verzug befand, sind keine geschuldeten Vergütungen
in den Tabellen ausgewiesen.

Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen
Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen
Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des
Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht
mit den jeweiligen relativen Anteilen der festen und variablen Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs.
1 Satz 2 Nr. 3 AktG vergleichbar. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen
sich auf die jeweiligen Zielwerte, die für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt werden,
unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Vergütungsbestandteil ausgezahlt
wird.

Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand
gemäß IAS 19 ist keine „gewährte oder geschuldete“ Vergütung im Sinn von § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG, da er dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt.

Die Maximalvergütung entspricht der Maximalvergütung im Sinn von § 87a Abs. 1 Satz
2 Nr. 1 AktG gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen und von der Hauptversammlung
gebilligten Vergütungssystem. Zusätzlich zur Maximalvergütung ist – wie in der Vergangenheit
– mit den Vorstandsmitgliedern eine Beschränkung der Barvergütung vereinbart, die
das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Grundgehalt, den für das jeweilige
Geschäftsjahr gewährten und im Folgejahr ausgezahlten Jahresbonus, den im jeweiligen
Geschäftsjahr ausgezahlten Performance-Share-Plan sowie eine etwaige für das jeweilige
Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung umfasst.

Zudem enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, die neu abgeschlossen
oder verlängert wurden, seit der Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 das neue Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands beschlossen hat, die in diesem Vergütungssystem vorgesehenen
Malus- und Clawback-Regelungen. Die Dienstverträge der zum Zeitpunkt des Beschlusses
des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder Frau
Werner sowie Herr Blume und Herr Duesmann enthalten entsprechend keine Malus- und
Clawback-Regelungen; auch der Dienstvertrag von Herrn Witter, der am 30. Juni 2021
endete, enthielt keine Malus- und Clawback-Regelung. Von den bestehenden Malus- und
Clawback-Regelungen hat die Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2021 keinen Gebrauch gemacht.

HERBERT DIESS
Vorsitzender,

Markengruppe Volumen,

China

2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 2.235.000,00 26,0
Nebenleistungen 178.231,00 2,1
Summe 2.413.231,00 28,1
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 5.294.646,00 61,6
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 886.668,16 10,3
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 8.594.545,16 100,0
Versorgungsaufwendungen 1.717.037,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 10.311.582,16 x
Maximalvergütung 12.000.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
MURAT AKSEL
Einkauf
2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 1.420.000,00 36,0
Nebenleistungen 180.481,00 4,6
Summe 1.600.481,00 40,5
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 2.347.380,00 59,5
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 3.947.861,00 100,0
Versorgungsaufwendungen 1.076.359,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 5.024.220,00 x
Maximalvergütung 7.000.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
ARNO ANTLITZ
Finanzen und IT (seit 01.04.2021)
2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 1.065.000,00 36,0
Nebenleistungen 135.764,00 4,6
Summe 1.200.764,00 40,5
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 1.760.535,00 59,5
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 2.961.299,00 100,0
Versorgungsaufwendungen 883.496,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 3.844.795,00 x
Maximalvergütung 5.250.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
OLIVER BLUME
Vorsitzender des Vorstands der

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,

Markengruppe Sport & Luxury

2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 1.420.000,00 33,0
Nebenleistungen 180.442,00 4,2
Summe 1.600.442,00 37,2
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 2.347.380,00 54,6
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 351.318,72 8,2
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 4.299.140,72 100,0
Versorgungsaufwendungen 1.092.470,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 5.391.610,72 x
Maximalvergütung 7.000.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
MARKUS DUESMANN
Vorsitzender des Vorstands der

AUDI AG, Markengruppe Premium

2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 1.420.000,00 35,8
Nebenleistungen 203.048,00 5,1
Summe 1.623.048,00 40,9
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 2.347.380,00 59,1
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 3.970.428,00 100,0
Versorgungsaufwendungen 1.120.404,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 5.090.832,00 x
Maximalvergütung 7.000.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
GUNNAR KILIAN
Personal und Truck & Bus
2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 1.420.000,00 26,6
Nebenleistungen 180.442,00 3,4
Summe 1.600.442,00 30,0
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 2.347.380,00 44,0
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 1.383.318,72 25,9
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 5.331.140,72 100,0
Versorgungsaufwendungen 1.309.055,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 6.640.195,72 x
Maximalvergütung 7.000.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
THOMAS SCHMALL-VON WESTERHOLT
Technik,

Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Group Components

2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 1.420.000,00 36,0
Nebenleistungen 180.235,00 4,6
Summe 1.600.235,00 40,5
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 2.347.380,00 59,5
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 3.947.615,00 100,0
Versorgungsaufwendungen 1.040.965,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 4.988.580,00 x
Maximalvergütung 7.000.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
HILTRUD DOROTHEA WERNER
Integrität und Recht
2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 1.420.000,00 25,0
Nebenleistungen 179.781,00 3,2
Summe 1.599.781,00 28,2
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 2.149.931,72 37,9
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 1.930.068,28 34,0
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 5.679.781,00 100,0
Versorgungsaufwendungen 1.261.258,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 6.941.039,00 x
Maximalvergütung 7.000.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x
FRANK WITTER
Finanzen und IT (bis 31.03.2021)
2021
%
Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt 355.000,00 32,0
Nebenleistungen 45.012,00 4,1
Summe 400.012,00 36,1
Variable Vergütungsbestandteile
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 586.845,00 52,9
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI)
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 122.517,07 11,0
Sonstiges
Sonderzahlungen
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 1.109.374,07 100,00
Versorgungsaufwendungen 271.099,00 x
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 1.380.473,07 x
Maximalvergütung 1.750.000,00 x
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG x

 

2.2 Erläuterung

2.2.1 Leistungskriterien der variablen Vergütung

a) Leistungskriterien Jahresbonus

aa) Finanzielle Teilziele

Die folgenden Übersichten zeigen, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2021 für die Schwellenwerte, Zielwerte und Maximalwerte für die finanziellen Teilziele
Operatives Ergebnis inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig) und operative
Umsatzrendite (RoS) festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen
in Prozent im Geschäftsjahr 2021 erzielt wurden.

KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG)

Mrd. € 2021
Maximalwert 25,0
Zielwert 100 %-Niveau 17,0
Schwellenwert 9,0
Ist-Wert 22,3
Zielerreichung (in %) 133

KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE

% 2021
Maximalwert 8,0
Zielwert 100 %-Niveau 6,0
Schwellenwert 4,0
Ist-Wert 7,7
Zielerreichung (in %) 143

bb) ESG-Faktor

Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2021 für die Teilziele Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Stimmungs- und
DiversityIndex) als Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte festgelegt hat und welche
Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen im Geschäftsjahr 2021 erzielt wurden.
Der Dekarbonisierungsindex bemisst sich nach den Emissionen von CO2 und CO2-Äquivalenten
der Pkw und leichte Nutzfahrzeuge produzierenden Marken während des gesamten Lebenszyklus
und zeigt unseren Fortschritt hinsichtlich der Verbesserung unserer CO2-Bilanz. Der
Stimmungsindex ist eine wesentliche Kenngröße des Stimmungsbarometers – einer Mitarbeiterbefragung,
mit der das Unternehmen regelmäßig die Zufriedenheit der Beschäftigten erhebt. Mit
dem Diversity-Index wird weltweit die Entwicklung des Anteils von Frauen im Management
sowie die Internationalisierung im Top-Management erhoben. Die Kennzahl setzt Anreize
für eine vorbildliche Führungs- und Unternehmenskultur. Durch den Governance-Faktor
bringt der Aufsichtsrat seine Zufriedenheit mit dem erwarteten und tatsächlichen Verhalten
des Vorstands hinsichtlich der Kriterien Integrität und Compliance zum Ausdruck. Der
Governance-Faktor soll im Regelfall bei 1,0 liegen und nur bei besonderen Vorkommnissen
nach pflichtgemäßem Ermessen auf 0,9 gesenkt oder auf 1,1 angehoben werden. Für das
Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat den Governance-Faktor unter Berücksichtigung
und Bewertung der kollektiven Leistung des Vorstands insgesamt und der Leistungen
der einzelnen Vorstandsmitglieder für alle aktuellen Vorstandsmitglieder auf den Regelwert
1,0 festgelegt.

UMWELT SOZIALES
Dekarbonisierungsindex Stimmungsindex Diversity-Index
in tCO2e/​Fahrzeug 2021 in Punkten 2021 2021
Maximalwert 45,5 Maximalwert 81,5 124
Zielwert 100 %-Niveau 46,9 Zielwert 100 %-Niveau 77,5 119
Mindestwert 47,7 Mindestwert 73,5 113
Ist-Wert 45,9 Ist-Wert 82,3 127
Zielerreichung (Faktor) 1,21 Zielerreichung (Faktor) 1,30 1,30

 

b) Leistungskriterien Langzeitbonus (LTI)

Der vierjährige Performance-Share-Plan gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder,
deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu
abgeschlossen oder verlängert werden. Hierzu zählen die Herren Antlitz, Aksel und
Schmall-von Westerholt. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats vom
14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer Vertragsverlängerung
weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Dies betrifft Frau Werner, Herrn Duesmann,
Herrn Blume sowie Herrn Witter. Für Herrn Diess gilt der vierjährige Performance-Share-Plan
zeitanteilig ab dem 10. Juli 2021, für Herrn Kilian zeitanteilig ab dem 10. Dezember
2021.

aa) Angaben zu den Performance Shares

PERFORMANCE-PERIODE

2018 – 2020

PERFORMANCE-PERIODE

2019 – 2021

PERFORMANCE-PERIODE

2020 – 2022

PERFORMANCE-PERIODE

2021 – 2023

PERFORMANCE-PERIODE

2021 – 2024

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-

zeitpunkt

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-

zeitpunkt

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-

zeitpunkt

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-

zeitpunkt

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-

zeitpunkt

Herbert Diess 19.212 26.040 21.585 13.368 12.313
Murat Aksel (seit 01.01.2021) 12.069
Arno Antlitz (seit 01.04.2021) 9.052
Oliver Blume 7.614 12.238 10.144 12.069
Markus Duesmann 7.608 12.069
Gunnar Kilian 7.614 12.238 10.144 11.342 727
Thomas Schmall-von Westerholt (seit 01.01.2021) 12.069
Hiltrud Dorothea Werner 10.624 12.238 10.144 12.069
Frank Witter (bis 31.03.2021) 10.624 12.238 10.144 3.018
II. Summe 55.688 74.992 69.769 63.935 46.230

bb) EPS-Werte

Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert der Aufsichtsrat
zu Beginn der Performance-Periode für den Performance-Share-Plan 2018 – 2020 festgelegt
hat, der im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung kam, und welcher Ist-Wert beziehungsweise
welche Zielerreichung in Prozent erzielt wurde.

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

2018 2019 2020
Maximalwert 30,0 30,0 30,0
Zielwert 100 %-Niveau 20,0 20,0 20,0
Mindestwert 10,0 10,0 10,0
Ist-Wert 23,63 26,66 16,66
Zielerreichung (in %) 118 133 83

Die nachfolgenden Übersichten zeigen, welche Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte
der Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen Performance-Perioden 2019 – 2021, 2020 –
2022 und 2021 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 festgelegt hat und welche Ist-Werte
beziehungsweise welche Zielerreichungen in Prozent für einzelne Jahre des Bemessungszeitraums
bis einschließlich 2021 bereits erzielt wurden. Die Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden
2019 – 2021, 2020 – 2022 und 2020 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 waren im Geschäftsjahr
2021 noch nicht fällig und wurden noch nicht ausgezahlt; sie stellen daher keine im
Geschäftsjahr 2021 gewährte oder geschuldete Vergütung dar.

PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021

2019 2020 2021
Maximalwert 30,0 30,0 30,0
Zielwert 100 %-Niveau 20,0 20,0 20,0
Mindestwert 10,0 10,0 10,0
Ist-Wert 26,66 16,66 29,65
Zielerreichung (in %) 133 83 148

PERFORMANCE-PERIODE 2020 – 2022

2020 2021
Maximalwert 30,0 30,0
Zielwert 100 %-Niveau 20,0 20,0
Mindestwert 10,0 10,0
Ist-Wert 16,66 29,65
Zielerreichung (in %) 83 148

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2023

2021
Maximalwert 30,0
Zielwert 100 %-Niveau 20,0
Mindestwert 10,0
Ist-Wert 29,65
Zielerreichung (in %) 148

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2024

2021
Maximalwert 30,0
Zielwert 100 %-Niveau 20,0
Mindestwert 10,0
Ist-Wert 29,65
Zielerreichung (in %) 148

cc) Referenzkurse/​Dividendenäquivalent der Performance-Periode

Der für die Performance-Periode 2018 – 2020 maßgebliche Anfangs-Referenzkurs, der
Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent sind der nachfolgenden Übersicht
zu entnehmen.

PERFORMANCE-

PERIODE

2018 – 2020
Anfangs-Referenzkurs 169,42
Schluss-Referenzkurs 149,14
Dividendenäquivalent
2018 3,96
2019 4,86
2020 4,86

Die nachfolgende Übersicht zeigt für die noch nicht fälligen und noch nicht ausgezahlten
Performance-Share-Pläne der jeweiligen Performance-Perioden 2019 – 2021, 2020 – 2022
und 2021 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 den Anfangs-Referenzkurs, den Schlussreferenzkurs
sowie das Dividendenäquivalent.

PERFORMANCE-PERIODE
2019 – 2021 2020 – 2022 2021 – 2023 2021 – 2024
Anfangs-Referenzkurs 147,08 177,44 149,14 149,14
Schluss-Referenzkurs 175,75 1 1 1
Dividendenäquivalent
2019 4,86
2020 4,86 4,86
2021 4,86 4,86 4,86 4,86

1 Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

dd) Abschlagszahlungen

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans erhielten die Vorstandsmitglieder,
die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen
in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags für die Performance Perioden 2017 bis 2019 und
2018 bis 2020. Herr Blume erhielt entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance
Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die Abschlagszahlungen wurden
nach dem ersten Jahr der jeweiligen Performance Periode geleistet. Nach Ablauf der
jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen
Zielerreichung.

2.2.2 Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem

Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung
entspricht den Vorgaben des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Im
Geschäftsjahr 2021 wurde nicht vom geltenden Vergütungssystem abgewichen. Die Auszahlungen
aus dem Jahresbonus und dem Performance-Share-Plan waren nicht zu kürzen, da 180 %
des Zielbetrags des Jahresbonus beziehungsweise 200 % des Zielbetrags des Performance-Share-Plans
nicht überschritten wurden. Insgesamt hat die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr
2021 gewährte und geschuldete Vergütung die im Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung
nicht überschritten. Das Vorstandsmitglied Frau Werner hätte im Geschäftsjahr 2021
aufgrund des für das Geschäftsjahr 2021 ausgezahlten Grundgehalts, des für das Geschäftsjahr
2021 gewährten und zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 ausgezahlten Jahresbonus sowie
des im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlten Performance Share Plans für die Performance
Periode 2018 bis 2020 insgesamt eine Barvergütung oberhalb des vereinbarten Barvergütungs-Caps
in Höhe von 5,5 Mio. € brutto erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde der Auszahlungsbetrag
aus dem Jahresbonus um den übersteigenden Betrag von 197.448,28 € gekürzt. In der
Tabelle „gewährte und geschuldete Vergütung“ wird für Frau Werner daher der gekürzte
Betrag des Jahresbonus ausgewiesen. Herrn Diess hat der Aufsichtsrat der Volkswagen
AG im Geschäftsjahr 2021 – unter Aufhebung der bisherigen Bestellung mit Wirkung zum
Ablauf des 9. Juli 2021 – erneut mit Wirkung ab dem Beginn des 10. Juli 2021 zum Mitglied
des Vorstands bestellt und zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. In diesem Zusammenhang
wurde ein neuer Dienstvertrag geschlossen, dessen Konditionen dem ab dem 1. Januar
2021 geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG
entsprechen. Damit gilt für Herrn Diess ab dem 10. Juli 2021 ein vierjähriger Performance-Share-Plan;
das heißt für das Geschäftsjahr 2021 richtet sich der LTI anteilig bis zum 9. Juli
2021 nach dem dreijährigen Performance-Share-Plan, ab dem 10. Juli 2021 dann nach
dem vierjährigen Performance-Share-Plan. Auch die Malus- und Clawback-Regelungen finden
erst ab der Neubestellung, das heißt ab dem 10. Juli 2021 Anwendung. Auch Herrn Kilian
hat die Volkswagen AG – unter Aufhebung der bisherigen Bestellung mit Wirkung zum
Ablauf des 9. Dezember 2021 – erneut mit Wirkung ab dem Beginn des 10. Dezember 2021
zum Mitglied des Vorstands bestellt. Es wurde in diesem Zusammenhang ein neuer Dienstvertrag
geschlossen, dessen Konditionen dem ab dem 1. Januar 2021 geltenden Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG entsprechen. Entsprechend den Regelungen
bei Herrn Diess gelten auch für Herrn Kilian anteilig ab dem 10. Dezember 2021 ein
vierjähriger Performance-Share-Plan sowie die Malus- und Clawback-Regelungen.

PENSIONEN DES VORSTANDS 2021 NACH IAS 19

Barwert Versorgungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2021
Herbert Diess 8.736.404,00 1.717.037,00
Murat Aksel 1.076.359,00 1.076.359,00
Arno Antlitz (seit 01.04.2021) 883.496,00 883.496,00
Oliver Blume 3.669.616,00 1.092.470,00
Markus Duesmann 1.741.168,00 1.120.404,00
Gunnar Kilian 4.313.101,00 1.309.055,00
Thomas Schmall-von Westerholt 1.040.965,00 1.040.965,00
Hiltrud Dorothea Werner 5.724.252,00 1.261.258,00
Frank Witter (bis 31.03.2021) 271.099,00
Summe 27.185.361,00 9.772.143,00

2.2.3 Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung

a) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder
sehen Entlassungsentschädigungen für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied
des Vorstands vor. Die Vorstandsmitglieder erhalten – außer bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags
berechtigt sowie bei Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung – eine
Abfindung als Bruttobetrag in Höhe der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres,
gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Mitglied des Vorstands
der Gesellschaft bis zum Ende der regulären Bestellungszeit, maximal für zwei Jahre.
Eine etwaige Sonderzahlung bleibt für die Berechnung außer Betracht. Bei einem Ausscheiden
im Laufe des ersten Geschäftsjahres der Bestellung wird für die Berechnung ausnahmsweise
auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt.
Die Abfindung wird in maximal 24 monatlichen Teilbeträgen ab dem Zeitpunkt der Beendigung
der Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft gezahlt. Vertragliche Vergütungen,
die die Gesellschaft für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags
zahlt, werden auf die Abfindung angerechnet. Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung
der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert sich die Höhe der Abfindung um
die Höhe der Einkünfte aus der neuen Tätigkeit. Im Fall der Vereinbarung eines nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots wird die Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet.

Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer
Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die
Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

b) Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit
ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des
Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen
werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres, im Fall von Herrn Duesmann, Herrn Aksel,
Herrn Schmall-von Westerholt und Herrn Antlitz mit Vollendung des 65. Lebensjahres,
gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.

Die Vorstandsmitglieder haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die
sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden
Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen
umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe
von 50 % des Grundgehalts für Frau Werner und Herrn Diess sowie in Höhe von 40 % des
Grundgehalts für die Herren Aksel, Blume, Duesmann, Kilian, Schmall-von Westerholt
und Antlitz zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust
e.V. eingebracht. Der Versorgungsbeitrag für Herrn Witter betrug 50 %. Aus den jährlichen
Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter
Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung. Die jeweiligen
Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar
unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise
als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts erfolgen. Die
Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen,
für die als frühester Rentenbezugszeitpunkt die Vollendung des 60. Lebensjahres gilt;
im Übrigen ist der früheste Rentenbezugszeitpunkt bei Herrn Witter die Vollendung
des 62. Lebensjahres.

Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Änderungen dieser Zusagen erfolgt.

Die Übersicht auf der vorherigen Seite weist individualisiert für die Mitglieder des
Vorstands im Geschäftsjahr 2021 die Pensionen aus, unterteilt in den Barwert und den
von der Gesellschaft während des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten Betrag.

c) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2021
ausgeschieden sind

Im Geschäftsjahr 2021 ist Herr Witter ausgeschieden. Herr Witter war ursprünglich
bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG bestellt.
Die Volkswagen AG und Herr Witter haben das Vorstandsamt einvernehmlich vorzeitig
zum 31. März 2021 beendet. Anlässlich der Beendigung hat die Volkswagen AG mit Herrn
Witter eine Beendigungsvereinbarung geschlossen. Gegenstand der Beendigungsvereinbarung
war unter anderem der Fortbestand des Dienstvertrags bis zum Ablauf des regulären
Beendigungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 30. Juni 2021. Die Volkswagen AG hat
Herrn Witter zugesagt, sein monatliches Grundgehalt bis zum Beendigungszeitpunkt des
Dienstvertrags weiterzuzahlen sowie den Jahresbonus 2021 und den LTI für die Performance-Periode
2021 – 2023 zeitanteilig zu gewähren (6/​12). Bis zur Beendigung des Dienstvertrags
standen Herrn Witter weiterhin seine Geschäftsfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung
und Herr Witter hatte bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Nebenleistungen.

2.2.4 Keine Rückforderungen im Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 hat die Volkswagen AG keine variablen Vergütungsbestandteile
von einzelnen Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen
für eine Rückforderung lagen nicht vor.

IV. Vergütung früherer Vorstandsmitglieder

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte
und geschuldete Vergütung zu berichten.

1. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 (individualisiert)

Die Pflicht, über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung
individualisiert zu berichten, erstreckt sich nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG auf die
Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr gewährt und geschuldet
wird, in dem das frühere Vorstandsmitglied das zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübte
Vorstands- oder Aufsichtsratsamt beendet hat.

Die folgenden Tabellen weisen individuell für frühere Vorstandsmitglieder, die nach
dem Geschäftsjahr 2011 ausgeschieden sind, die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und
geschuldete Vergütung aus. Wie bei den amtierenden Vorstandsmitgliedern zählt auch
bei den früheren Vorstandsmitgliedern der Anfang des Jahres 2022 für das Geschäftsjahr
2021 ausgezahlte Jahresbonus zu der im Geschäftsjahr 2021 gewährten Vergütung.

2. Gewährte Gesamtvergütung an frühere Vorstandsmitglieder

Über die Vergütung, die früheren Vorstandsmitgliedern im Jahr 2021 gewährt und geschuldet
wurde, die ihr zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübtes Amt als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied
bereits vor Beginn des Jahrs 2012 beendet haben und denen danach eine im Geschäftsjahr
2021 gewährte und geschuldete Vergütung mehr als zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden
bei der Volkswagen AG gewährt und geschuldet wurde, ist nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG
nicht individualisiert zu berichten. Solchen früheren Vorstandsmitgliedern und ihren
Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 9,1 Mio. € gewährt und geschuldet.
Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS
19 in Höhe von 119,9 Mio. €.

KARLHEINZ BLESSING
2021
%
Pensionszahlungen 181.512,60 26,8
Grundgehalt
Nebenleistungen 5.667,50 0,8
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) 490.068,28 72,4
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 677.248,38 100,0
FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ
2021
%
Pensionszahlungen 712.068,00 57,6
Grundgehalt
Nebenleistungen 34.128,00 2,8
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) 490.068,28 39,6
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 1.236.264,28 100,0
JOCHEM HEIZMANN
2021
%
Pensionszahlungen 739.200,00 59,2
Grundgehalt
Nebenleistungen 18.489,00 1,5
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) 490.068,28 39,3
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 1.247.757,28 100,0
CHRISTINE HOHMANN-DENNHARDT
2021
%
Pensionszahlungen 107.130,12 75,6
Grundgehalt
Nebenleistungen 34.521,14 24,4
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 141.651,26 100,0
MICHAEL MACHT
2021
%
Pensionszahlungen 739.200,00 95,7
Grundgehalt
Nebenleistungen 33.181,98 4,3
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 772.381,98 100,0
MATTHIAS MÜLLER
2021
%
Pensionszahlungen 1.108.800,00 78,5
Grundgehalt
Nebenleistungen 25.873,18 1,8
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) 277.297,32 19,6
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 1.411.970,50 100,0
HORST NEUMANN
2021
%
Pensionszahlungen 660.058,20 95,1
Grundgehalt
Nebenleistungen 33.660,00 4,9
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 693.718,20 100,0
LEIF ÖSTLING
2021
%
Pensionszahlungen 243.848,76 100,0
Grundgehalt
Nebenleistungen
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 243.848,76 100,0
HANS DIETER PÖTSCH
2021
%
Pensionszahlungen 814.800,00 96,8
Grundgehalt
Nebenleistungen 26.719,14 3,2
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 841.519,14 100,0
ANDREAS RENSCHLER
2021
%
Pensionszahlungen
Grundgehalt
Nebenleistungen 73.765,00 1,3
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) 490.068,28 8,8
Entlassungsentschädigungen 5.036.253,00 89,9
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 5.600.086,28 100,0
RUPERT STADLER
2021
%
Pensionszahlungen
Grundgehalt
Nebenleistungen 4.354,68 0,9
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)1 468.508,74 99,1
Entlassungsentschädigungen2
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 472.863,42 100,0

1 Herr Stadler hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die
Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf den LTI für
das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von weiteren 420.000 € brutto verzichtet.

2 Herr Stadler hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die
Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, auf den aufschiebend bedingten Anspruch
auf eine Abfindung gegen die Volkswagen AG und die AUDI AG in Höhe von 5.112.500 €
brutto verzichtet. Zudem hat Herr Stadler auf mögliche zusätzliche Abfindungsansprüche
gegen die AUDI AG verzichtet. Der Verzicht auf Abfindung gegen die Volkswagen AG und
die AUDI AG wurde im Rahmen des Haftungsvergleichs in Höhe von 3,6 Mio. €, der Verzicht
auf zusätzliche Abfindungsansprüche gegen die AUDI AG in Höhe von 80.000 € als Eigenbeitrag
von Herrn Stadler berücksichtigt.

MARTIN WINTERKORN
2021
%
Pensionszahlungen 1.180.800,00 97,6
Grundgehalt
Nebenleistungen 28.572,00 2,4
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)1
Entlassungsentschädigungen2
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 1.209.372,00 100,0

1 Herr Winterkorn hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem
die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf die Sondervergütung
für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1,335 Mio. € brutto, deren Fälligkeit aufgrund
vertraglicher Vereinbarung auf den 30. Juni 2021 verschoben wurde, verzichtet.

2 Herr Winterkorn hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem
die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf den LTI
für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 2,655 Mio. € brutto, dessen Fälligkeit aufgrund
vertraglicher Vereinbarungen auf den 30. Juni 2021 verschoben wurde, verzichtet.

8. FRANK WITTER1
2021
%
Pensionszahlungen 216.385,92 13,7
Grundgehalt 355.000,00 22,5
Nebenleistungen 54.570,20 3,5
Einjährige variable Vergütung/​Jahresbonus 586.845,00 37,1
Mehrjährige variable Vergütung/​Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) 367.551,21 23,3
Entlassungsentschädigungen
Summe gewährte und geschuldete Vergütung 1.580.352,33 100,0
Versorgungsaufwendungen 271.099,00
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 1.851.451,33

1 Herr Witter war amtierendes Vorstandsmitglied bis 31. März 2021. Die Tabelle zeigt
seine Vergütung im Geschäftsjahr 2021 nach Ausscheiden aus dem Vorstand.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung
der amtierenden und früheren Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen
AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis
gegenüber dem Vorjahr. Bei Vorstandsmitgliedern wird die gewährte und geschuldete
Vergütung des Berichtsjahres zu der des Vorjahres in Relation gesetzt.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags
der Volkswagen AG dargestellt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder basiert allerdings
auf Konzernkennzahlen. Um noch aussagekräftiger darstellen zu können, wie sich die
Vorstandsvergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung verändert hat, werden daher
bei der Ertragsentwicklung zudem das Ergebnis nach Steuern, das Operative Ergebnis
und die operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns herangezogen, wie sie im Konzernabschluss
ausgewiesen werden. Auf diese Weise werden nicht nur bei der Vorstandsvergütung Konzernkennzahlen
berücksichtigt, sondern auch bei der Ertragsentwicklung. Die bei der Ertragsentwicklung
einbezogenen Konzernkennzahlen bilden ab, wie sich die vom Vorstand verantwortete
Unternehmenstätigkeit insgesamt ausgewirkt hat.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand
der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt.
Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der Volkswagen
AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2021, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder,
geteilt.

Jährliche Veränderung in % 2021 gegenüber 20201
Vorstandsvergütung2
Herbert Diess + 40,1 %
Murat Aksel
Arno Antlitz
Oliver Blume + 74,8 %
Markus Duesmann – 56,6 %
Gunnar Kilian + 128,3 %
Thomas Schmall-von Westerholt
Hiltrud Dorothea Werner + 6,6 %
Frank Witter3 – 34,5 %
Karlheinz Blessing – 83,0 %
Francisco Javier Garcia Sanz – 43,8 %
Jochem Heizmann – 50,7 %
Christine Hohmann-Dennhardt + 2,7 %
Michael Macht + 0,6 %
Matthias Müller – 71,4 %
Horst Neumann + 0,1 %
Leif Östling + 1,0 %
Hans Dieter Pötsch – 1,5 %
Andreas Renschler – 0,2 %
Rupert Stadler – 73,7 %
Martin Winterkorn + 0,2 %
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss/​-fehlbetrag der Volkswagen AG – 36,2 %
Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns + 74,8 %
Operatives Ergebnis des Volkswagen Konzerns + 99,2 %
Operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns + 79,1 %
Belegschaft
Arbeitnehmer der Volkswagen AG + 9,2 %

1 Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des
Geschäftsjahrs 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit
dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die
durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.

2„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

3 „Gewährte und geschuldete“ Vergütung für das gesamte Geschäftsjahr 2021 als amtierendes
Vorstandsmitglied sowie nach Ausscheiden aus dem Vorstand.

VI. Peer Group

Die Höhe der Vergütung, des Gesamtvergütungs-Caps sowie der einzelnen Zielsetzungen
wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dazu führt
der Aufsichtsrat unter anderem einen vertikalen Vergleich mit den Vergütungs- und
Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Gesellschaft und einen horizontalen
Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen von Vorstandsmitgliedern
anderer Unternehmen durch. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung
der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat
eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (Peer Group) heran. Diese Peer
Group wird regelmäßig überprüft und angepasst, zuletzt im Februar und Dezember 2020.
Die Peer Group besteht derzeit aus folgenden Unternehmen: BMW, Daimler, Ford, General
Motors, Stellantis, Nissan Motor Corporation, Toyota, BYD, Tesla (ohne Vorstandsvorsitzender),
hp, IBM, Uber, SAP, Samsung, General Electric, Siemens, Hitachi und Boeing.

B. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

I. Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung

Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der
Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats vor. Die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 hat die vorgeschlagene
Neugestaltung der Aufsichtsratsvergütung mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der Volkswagen
Aktiengesellschaft geregelt. Der durch das ARUG II neugefasste § 113 Absatz 3 Aktiengesetz
sieht vor, dass bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung mindestens
alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen
hat. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt.
Zudem sind dabei auch Angaben zum System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
zu machen. Aufsichtsrat und Vorstand haben der ordentlichen Hauptversammlung am 22.
Juli 2021 die bestehende Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Bestätigung
und das Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung am 22.
Juli 2021 hat mit 99,99 % der abgegebenen Stimmen die Vergütung bestätigt und das
Vergütungssystem beschlossen.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG besteht ausschließlich
aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten
bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und teilweise
aus erfolgsabhängigen Komponenten.

II. Überblick über die Vergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG erhalten je Geschäftsjahr eine
feste Vergütung von 100.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste
Vergütung von 300.000 €, sein Stellvertreter erhält eine feste Vergütung von 200.000
€.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeit in den Ausschüssen
des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von 50.000 €
pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner
Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss
gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden erhalten
den doppelten, ihre Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten
Ausschussvergütung. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt,
wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich
sind. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem
Aufsichtsrat beziehungsweise einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten die
Vergütung zeitanteilig. Eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet
die Gesellschaft.

Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines Ausschusses erhält
das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld von 1.000 €; bei mehreren Sitzungen am Tag
wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Die Vergütung und die Sitzungsgelder sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.

Die Vergütung ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als
Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch trägt die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben zur Überwachung
und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung
auf eine Festvergütung trägt diesen Aufgaben des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung
setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungs-
und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung des Vorstands angemessen zu hinterfragen,
ohne sich dabei vorrangig an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren.

Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats bekommen von der Volkswagen AG nach ihrem
Ausscheiden keine Vergütung mehr für die frühere Aufsichtsratstätigkeit.

III. Sonstiges

Die Volkswagen AG erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die im Rahmen ihrer
Tätigkeit entstehenden Auslagen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Übrigen
gemäß § 17 Abs. 7 Satz 2 der Satzung der Volkswagen AG im Berichtsjahr in eine von
der Gesellschaft in ihrem Interesse abgeschlossene Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)
einbezogen. Die Prämien für die D&O-Versicherung entrichtete die Gesellschaft. Es
bestand ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur
Höhe des Eineinhalbfachen der festen Vergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds.

IV. Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021

1. Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
Die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen
AG sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung
Die folgende Tabelle zeigt die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern individuell
gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021. Dabei liegt dem Begriff
„gewährte und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde wie auf Seite 4
dieses Vergütungsberichts erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung bildet
daher die im Geschäftsjahr 2021 tatsächlich zugeflossenen Beträge ab.

FESTE VERGÜTUNG TÄTIGKEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN SITZUNGS-

GELDER

GESAMT VERGÜTUNGEN AUS ANDEREN KONZERN-

MANDATEN1

€ (%) 2021 2021 2021 2021 2021
Hans Dieter Pötsch 300.000,00
(72,3%)
100.000,00
(24,1%)
15.000,00
(3,6%)
415.000,00 498.900,00
Jörg Hofmann2 200.000,00
(69,0%)
75.000,00
(25,9%)
15.000,00
(5,2%)
290.000,00
Hussain Ali Al Abdulla 100.000,00
(96,2%)
4.000,00
(3,8%)
104.000,00
Hessa Sultan Al Jaber 100.000,00
(94,3%)
6.000,00
(5,7%)
106.000,00
Bernd Althusmann3 100.000,00
(62,9%)
50.000,00
(31,4%)
9.000,00
(5,7%)
159.000,00
Kai Bliesener (bis 31.03.2021)2 25.000,00
(92,6%)
2.000,00
(7,4%)
27.000,00
Matías Carnero Sojo (seit 01.04.2021)4
Daniela Cavallo (seit 11.05.2021)2 63.888,89
(46,7%)
61.944,44
(45,3%)
11.000,00
(8,0%)
136.833,33 86.308,59
Hans-Peter Fischer2 100.000,00
(90,9%)
10.000,00
(9,1%)
110.000,00
Marianne Heiß 100.000,00
(61,7%)
50.000,00
(30,9%)
12.000,00
(7,4%)
162.000,00 83.700,00
Ulrike Jakob2 100.000,00
(90,9%)
10.000,00
(9,1%)
110.000,00
Louise Kiesling 100.000,00
(92,6%)
8.000,00
(7,4%)
108.000,00
Peter Mosch2 100.000,00
(47,1%)
96.458,33
(45,4%)
16.000,00
(7,5%)
212.458,33 163.900,00
Bertina Murkovic2 100.000,00
(46,3%)
100.000,00
(46,3%)
16.000,00
(7,4%)
216.000,00
Bernd Osterloh (bis 30.04.2021)2 33.055,56
(42,2%)
41.319,44
(52,7%)
4.000,00
(5,1%)
78.375,00 47.552,18
Hans Michel Piëch 100.000,00
(60,2%)
50.000,00
(30,1%)
16.000,00
(9,6%)
166.000,00 190.800,00
Ferdinand Oliver Porsche 100.000,00
(38,0%)
150.000,00
(57,0%)
13.000,00
(4,9%)
263.000,00 163.800,00
Wolfgang Porsche 100.000,00
(37,6%)
150.000,00
(56,4%)
16.000,00
(6,0%)
266.000,00 215.800,00
Jens Rothe (seit 22.10.2021)2 19.166,67
(90,6%)
2.000,00
(9,4%)
21.166,67
Conny Schönhardt2 100.000,00
(61,7%)
50.000,00
(30,9%)
12.000,00
(7,4%)
162.000,00
Athanasios Stimoniaris (bis 31.08.2021)2 66.666,67
(91,7%)
6.000,00
(8,3%)
72.666,67 199.586,15
Stephan Weil3 100.000,00
(61,3%)
50.000,00
(30,7%)
13.000,00
(8,0%)
163.000,00
Werner Weresch2 100.000,00
(91,7%)
9.000,00
(8,3%)
109.000,00 94.500,00
Summe 2.207.777,79 1.024.722,21 225.000,00 3.457.500,00 1.744.846,92

1 Die Vergütung aus anderen Konzernmandaten enthält für folgende Mitglieder des Aufsichtsrats
eine variable Vergütung: Hans Dieter Pötsch (142.400,00 €), Marianne Heiß (71.200,00
€), Peter Mosch (142.400,00 €), Hans Michel Piëch (106.800,00 €), Ferdinand Oliver
Porsche (106.800,00 €), Wolfgang Porsche (106.800,00 €) und Athanasios Stimoniaris
(40.000,00 €).

2 Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien
des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

3 Diese Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz
verpflichtet, die für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat gezahlten Vergütungen an das
Land Niedersachsen abzuführen, sobald und soweit sie 6.200 € im Jahr übersteigen.
Vergütungen in diesem Sinne sind: Aufsichtsratsvergütungen sowie Sitzungsgelder, soweit
sie den Betrag von 200 € übersteigen.

4 Herr Carnero Sojo verzichtete vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr
2021.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen AG und mit der
durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber
dem Vorjahr.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags
der Volkswagen AG dargestellt. Als Konzernkennzahl wird zudem das Ergebnis nach Steuern
des Volkswagen Konzerns herangezogen.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand
der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt.
Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der Volkswagen
AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2021, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder,
geteilt.

Jährliche Veränderung in % 2021 gegenüber 20201
Aufsichtsratsvergütung2
Hans Dieter Pötsch + 1,5 %
Jörg Hofmann – 3,0 %
Hussain Al Abdulla + 1,0 %
Hessa Sultan Al Jaber – 2,8 %
Bernd Althusmann – 2,5 %
Kai Bliesener (bis 31.03.2021) – 54,3 %
Matías Carnero Sojo (seit 01.04.2021)
Daniela Cavallo (seit 11.05.2021)
Hans-Peter Fischer – 2,7 %
Marianne Heiß + 2,6 %
Ulrike Jakob – 2,7 %
Louise Kiesling – 4,4 %
Peter Mosch + 2,1 %
Bertina Murkovic + 7,8 %
Bernd Osterloh (bis 30.04.2021) – 68,3 %
Hans Michel Piëch + 13,5 %
Ferdinand Oliver Porsche + 3,1 %
Wolfgang Porsche + 8,9 %
Jens Rothe (seit 22.10.2021)
Conny Schönhardt – 3,0 %
Athanasios Stimoniaris (bis 31.08.2021) – 35,8 %
Stephan Weil – 4,1 %
Werner Weresch + 9,1 %
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss/​-fehlbetrag der Volkswagen AG – 36,2 %
Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns + 74,8 %
Belegschaft
Arbeitnehmer der Volkswagen AG + 9,2 %

1 Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des
Geschäftsjahrs 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit
dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die
durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.

2 „Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

2.

PRÜFUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS ZUM VERGÜTUNGSBERICHT

An die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht
der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen
Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten
einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit
darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben,
frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise
für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen
Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen
des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter
oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen
Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer
das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts
einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen
zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens
abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden,
der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.

Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts
umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts,
einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt
dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen
wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Haftungsbeschränkung

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit und Haftung gelten,
auch im Verhältnis zu Dritten, die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen
Fassung vom 1. Januar 2017 (http:/​/​www.de.ey.com/​IDW-Auftragsbedingungen).

Hannover, 11. März 2022

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Matischiok

Wirtschaftsprüfer

Hantke

Wirtschaftsprüfer

 
III.

Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der
Aktien der Gesellschaft auf 501.295.263. Hiervon sind 295.089.818 Aktien Stammaktien
und 206.205.445 Aktien stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 295.089.818.

2.

Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2022 gemäß § 1 Absatz 2, Absatz 6 COVID-19-Gesetz
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Eine physische
Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung findet insbesondere unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
und der Mitglieder des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie eines mit
der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars im CityCube Berlin, Messedamm
26, 14055 Berlin, statt. Dies ist auch der Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes.

In einer virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes gelten insbesondere
die folgenden gesetzlichen Regelungen: Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre
vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären
steht ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation zu und Aktionäre können
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erklären. Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Gesellschaft den Aktionären
an, im Vorfeld der Hauptversammlung Stellungnahmen per Video einzureichen.

Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt,
die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 21. April 2022 (Nachweisstichtag), 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss
in Textform (§ 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen und ist der Gesellschaft – zusammen mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz (separat nach Stamm-
und/​oder Vorzugsaktien) – bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2022 an nachfolgende Adresse zu übermitteln:

Anmeldestelle:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49-89-210 27 – 289
E-Mail: VW-HV2022@linkmarketservices.de

In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre die erforderliche
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden.
Die Aktionäre werden daher gebeten, sich zeitnah an ihr depotführendes Institut zu
wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten
die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Anmeldebestätigung von der Anmeldestelle,
auf denen die erforderlichen Zugangsdaten für das Aktionärsportal aufgedruckt sind.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung (insbesondere
der Zugangsdaten für das Aktionärsportal) sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten,
möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.

3.

Aktionärsportal

Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten
stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (Aktionärsportal) zur Verfügung. Nach
fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post
sogenannte Anmeldebestätigungen, auf denen Zugangsdaten abgedruckt sind. Mit diesen
Zugangsdaten können sich die Aktionäre im Aktionärsportal anmelden und nach Maßgabe
der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung ausüben. Die Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege – wie
nachstehend ebenfalls beschrieben – bleibt hiervon unberührt. Das Aktionärsportal
wird voraussichtlich ab dem 21. April 2022 zur Verfügung stehen.

4.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte

a) Briefwahl

Angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation
oder in Textform abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht bis unmittelbar vor Beginn der
Stimmenauszählung in der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung über das Aktionärsportal
der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

Alternativ kann die Briefwahl auch in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen
Textabschnitts der Anmeldebestätigung erfolgen. Die Stimmabgabe in Textform muss spätestens
am 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: VW-HV2022@linkmarketservices.de

b) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Den Stammaktionären wird angeboten, sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten
Tagesordnungspunkten durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend
den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder seines Bevollmächtigten
ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen
vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung
anderer Aktionärsrechte können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt werden.

Stammaktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu
die Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis unmittelbar
vor Beginn der Stimmenauszählung in der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

erfolgen.

Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht der hierfür vorgesehene Textabschnitt der
Anmeldebestätigung verwendet werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: VW-HV2022@linkmarketservices.de

c) Vollmacht an Dritte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich auch durch einen Bevollmächtigten (z.B.
durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten) vertreten
lassen, allerdings nicht in deren Namen. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf
es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft.

Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimmrecht nur ausüben, wenn der Aktionär
ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen dürfen eingeholt werden. Ein Vollmachtsformular
wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

bereitgestellt.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten
der Anmeldebestätigung bis zur Schließung der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

erfolgen.

Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht der hierfür vorgesehene Textabschnitt der
Anmeldebestätigung verwendet werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) in postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: VW-HV2022@linkmarketservices.de

5.

Nachweis der Stimmzählung

Der Abstimmende kann gemäß § 129 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz innerhalb eines Monats
nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine
Stimme gezählt wurde. Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) ist
für den gesetzlichen Zeitraum im Aktionärsportal abrufbar sowie auf Anfrage bei der
Gesellschaft unter

hvstelle@volkswagen.de

erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die
Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 Aktiengesetz unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

6.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 12. Mai 2022 mit den Zugangsdaten ihrer Anmeldebestätigung über das Aktionärsportal der Gesellschaft
unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

verfolgen. Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht keine Teilnahme
im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz.

Die interessierte Öffentlichkeit kann die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden
sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden am 12. Mai 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

verfolgen. Die Reden stehen nach Beendigung der virtuellen Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung zur Verfügung.

7.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Aktiengesetz, §
1 COVID-19-Gesetz

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (das entspricht einer Aktienanzahl
von 195.313 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz
1 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.

Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft mit dem durch das depotführende Institut
ausgestellten Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl bis zum 11. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:

Volkswagen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
c/​o HV-Stelle
Brieffach 1848/​3
38436 Wolfsburg
per Telefax: +49-5361-95600100
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de

Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer
Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung der Aktienbesitzzeit
wird hingewiesen.

Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich
im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet.

Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

veröffentlicht.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz

Aktionären wird entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz die Möglichkeit eingeräumt,
Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge unter Nachweis der Aktionärseigenschaft
bis zum 27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

Volkswagen Aktiengesellschaft
HV-Stelle
Brieffach 1848/​3
38436 Wolfsburg
per Telefax: +49-5361-95600100
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie
auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich
des Namens des Aktionärs entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unverzüglich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

bekannt gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei
denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung der Daten ausdrücklich.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite
veröffentlicht.

Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz und §§ 126, 127 Aktiengesetz gelten zugänglich
gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt,
wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Anträge von Aktionären, die sich auf die Ablehnung der Vorschläge der Verwaltung bzw.
des Aufsichtsrats beziehen, können unterstützt werden, indem auf der Anmeldebestätigung
oder über das Aktionärsportal unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt „Nein“ angekreuzt wird. Diese Anträge von
Aktionären sind jeweils ohne Großbuchstaben aufgeführt und werden unter der Internetadresse

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

bekannt gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die sich nicht auf die Ablehnung der Vorschläge der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrats beziehen,
sind jeweils mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Über diese Anträge und Wahlvorschläge
können Aktionäre oder deren Bevollmächtigte abstimmen, indem sie auf der Anmeldebestätigung
oder über das Aktionärsportal unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

unter dem Punkt „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären“ das entsprechende
Kästchen hinter dem betreffenden Großbuchstaben mit „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge
der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge
der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit
Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Im Falle offensichtlicher Widersprüche zwischen der Abstimmung eines Aktionärs oder
seines Bevollmächtigten über die Vorschläge der Verwaltung einerseits und der Abstimmung
über Gegenanträge oder Wahlvorschläge andererseits werden die Stimmen als ungültig
behandelt.

c) Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation

Den Aktionären steht gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation zu. Das Auskunftsrecht im Sinne des § 131
Aktiengesetz besteht nicht.

Angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können bis zum 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal der Gesellschaft
unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

einreichen.

Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung können
keine Fragen eingereicht werden.

Im Rahmen der Beantwortung von Fragen wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls
auch der Name des übermittelnden Aktionärs genannt wird. Möchte der Fragesteller anonym
bleiben, muss er dieses jeweils ausdrücklich mit der Übermittlung der Frage erklären.

d) Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen per Video

Angemeldeten Aktionären oder deren Bevollmächtigten wird – über die gesetzlichen Vorgaben
des COVID-19-Gesetzes hinaus – die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen per Video
einzureichen, die die Gesellschaft vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen unter
Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs im Vorfeld der Hauptversammlung veröffentlichen
wird.

Stellungnahmen können bis zum 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​hv-portal

eingereicht werden.

Die Gesellschaft behält sich vor, rechtzeitig eingereichte Stellungnahmen per Video
im Aktionärsportal zugänglich zu machen, im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung auszustrahlen, soweit dies in organisatorischer Hinsicht machbar
und mit einem zeitlich angemessenen Rahmen der Hauptversammlung zu vereinbaren ist,
oder auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

bereitzustellen. Insofern kann die Ausstrahlung auch auf einzelne Stellungnahmen per
Video beschränkt werden, die einen größeren Aktienanteil oder einen größeren Kreis
von Aktionären repräsentieren.

Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden. Stellungnahmen müssen
in deutscher Sprache erfolgen und sind nur zulässig, wenn der Aktionär oder ein Bevollmächtigter
darin selbst in Erscheinung tritt und spricht. Darüber hinaus müssen Stellungnahmen
einen Bezug zur Tagesordnung aufweisen und in Inhalt und Darstellung einem zulässigen
Redebeitrag in der Hauptversammlung entsprechen. Die Länge einer Stellungnahme darf
drei Minuten nicht überschreiten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Stellungnahme. Die Gesellschaft
behält sich insbesondere vor, Stellungnahmen nicht zu veröffentlichen, wenn sie keinen
erkennbaren Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung haben, in Inhalt und Darstellung
einem zulässigen Redebeitrag in der Hauptversammlung nicht entsprechen oder beleidigenden,
diskriminierenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden
Inhalt haben. Auch Stellungnahmen mit werbenden oder anstößigen Inhalten werden nicht
berücksichtigt. Gleiches gilt für Stellungnahmen in anderer als der deutschen Sprache
sowie für Stellungnahmen, deren Umfang drei Minuten überschreitet oder die nicht bis
zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt und wie oben beschrieben eingereicht wurden.

In den eingereichten Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge, Fragen oder
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese
können ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen
eingereicht werden.

Weitere Informationen, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen in Bezug auf
die Stellungnahmen und ihre Einreichung, werden auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

bereitgestellt.

e) Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären. Entsprechende Erklärungen können über das Aktionärsportal abgegeben werden
und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

8.

Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft

Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen,
Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
(auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.volkswagenag.com/​ir/​hv

zur Verfügung.

Unter dieser Internetadresse können nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
abgerufen werden.

9.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Volkswagen Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Zusammenhang
mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere
Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der
Versammlung zu gewährleisten, Ihnen die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen
und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung
berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Weitere Informationen
zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung
der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde)
finden Sie unter

www.volkswagenag.com/​hv-datenschutz

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Volkswagen
AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Telefon: +49 5361-9-0, E-Mail:

datenschutz@volkswagen.de

 

Wolfsburg, im März 2022

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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