1. |
BERICHT ÜBER DIE VERGÜTUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben für das Geschäftsjahr 2021 erstmals
einen Vergütungsbericht gemäß § 162 des Aktiengesetzes (AktG) in der Fassung des Gesetzes
zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) erstellt. In diesem
Bericht erläutern wir die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die individualisierte
und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von gegenwärtigen
und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.
A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS
Das Geschäft des Volkswagen Konzerns wurde im gesamten Berichtsjahr von den Auswirkungen
der Covid-19-Pandemie sowie insbesondere einer eingeschränkten Fahrzeugverfügbarkeit
infolge des Halbleitermangels beeinflusst. In diesem Umfeld gingen die Auslieferungen
des Volkswagen Konzerns gegenüber dem Vorjahr zurück, während das Operative Ergebnis
margen- und mixbedingt gegenüber dem Vorjahr stieg. Davon profitierte auch die Vergütung
der Vorstandsmitglieder.
I. Grundsätze der Vorstandsvergütung
Der Vorstandsvergütung liegt das vom Aufsichtsrat weiterentwickelte und am 14. Dezember
2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem zugrunde. Das Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der
Fassung des ARUG II um und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (in Kraft getreten am
20. März 2020). Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem am 22. Juli 2021 mit
99,61 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das neue Vergütungssystem gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder,
deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu
abgeschlossen oder verlängert werden. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats
vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt das neue Vergütungssystem
im Grundsatz ebenfalls ab dem 1. Januar 2021. Bis zu einer Vertragsverlängerung gelten
jedoch folgende Ausnahmen: Der Performance-Share-Plan der bereits bestellten Vorstandsmitglieder
hat weiterhin lediglich eine dreijährige Performance-Periode, entspricht im Übrigen
jedoch dem in diesem System beschriebenen Performance-Share-Plan. Malus- und Clawback-Regelungen
sollen für die bereits bestellten Vorstandsmitglieder ebenfalls erst ab einer Vertragsverlängerung
gelten.
Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen
und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds,
seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten
des Volkswagen Konzerns als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung
des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Volkswagen Konzern
gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.
Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das im Geschäftsjahr 2021 geltende
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und gehen anschließend auf die Bestandteile
der Vergütung im Geschäftsjahr 2021 ein.
II. Überblick über die Vergütungsbestandteile
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für
das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands.
Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile
und erläutert deren Zielsetzung, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Vergütung
die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Eine ausführlichere Beschreibung
des für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des
Vorstands ist unter
www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/Remuneration.html |
abrufbar.
VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEM 2021
Bestandteil |
Ausgestaltung |
Zielsetzung |
Feste Vergütungsbestandteile |
Grundgehalt |
• |
Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende
|
• |
Vorstandsvorsitzender: 2.235.000 €; Vorstandsmitglied: 1.420.000 €
|
|
Grundvergütung und Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandsmitglieds
widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern |
Nebenleistungen |
• |
Nebenleistungspauschale (175.000 €) deckt nach Wahl des Vorstandsmitglieds bestimmte
Leistungen ab, zum Beispiel:
• |
Dienstfahrzeuge
|
• |
Ärztliche Vorsorgeuntersuchung
|
• |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
|
• |
Unfallversicherung
|
|
• |
Anrechnung von Leistungen auf die Nebenleistungspauschale, soweit sie der Lohnsteuer
unterliegen
|
• |
Auszahlung des verbleibenden Betrags
|
|
Betriebliche Altersversorgung (bAV) |
• |
Beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs-
und Hinterbliebenenleistungen
|
• |
Grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres (beziehungsweise des 63. Lebensjahres
für Vorstandsmitglieder mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2020)
|
• |
Jährlicher Versorgungsbeitrag von 40 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts (beziehungsweise
50 % bei Vorstandsmitgliedern mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2018)
|
|
bAV soll Vorstandsmitgliedern adäquates Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern |
Variable Vergütungsbestandteile |
Jahresbonus |
• |
Plantyp: Zielbonus
|
• |
Vorstandsvorsitzender: 3.045.000 €; Vorstandsmitglied: 1.350.000 €
|
• |
Begrenzung: 180 % des Zielbetrags
|
• |
Bemessungszeitraum: Geschäftsjahr
|
• |
Leistungskriterien:
• |
Finanzielle Teilziele:
― |
Operatives Ergebnis (OE) inkl. chinesische Joint Ventures1 (anteilig) (50 %) sowie Operative Umsatzrendite (50 %)
|
― |
Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele
in Form eines Schwellenwerts, Zielwerts und Maximalwerts fest; der Schwellenwert entspricht
einem Teilzielerreichungsgrad von 0 % beim OE inklusive chinesische Joint Ventures
(anteilig) beziehungsweise 50 % bei der Operativen Umsatzrendite, der Zielwert entspricht
jeweils einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % und der Maximalwert jeweils einem
Teilzielerreichungsgrad von 150 %; Werte dazwischen werden linear interpoliert
|
― |
Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad = Teilzielerreichungsgrad „Operatives Ergebnis
inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig)“ x 50 % + „Teilzielerreichungsgrad
Operative Umsatzrendite“ x 50 %
|
|
• |
ESG-Faktor
― |
Teilziele zu je 50 % Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Stimmungs- und
Diversity-Index) sowie der zwischen 0,9 und 1,1 liegende Governance-Faktor (Compliance
& Integrität, Regelwert 1,0)
|
― |
Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales einen
Mindestwert, Zielwert und Maximalwert fest; der Mindestwert entspricht einem Teilzielerreichungsgrad
von 0,7, der Zielwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 und der Maximalwert einem
Teilzielerreichungsgrad von 1,3; Werte dazwischen werden linear interpoliert
|
― |
Aufsichtsrat bestimmt Governance-Faktor nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Bewertung
der kollektiven Leistung des Gesamtvorstands und der individuellen Leistung
|
― |
Berechnung ESG-Faktor: (Teilzielerreichungsgrad Umwelt x 50 % + Teilzielerreichungsgrad
Soziales x 50 %) x Governance-Faktor (0,9 – 1,1)
|
|
|
• |
Auszahlungsbetrag Jahresbonus = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad
x ESG-Faktor
|
• |
Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige
Geschäftsjahr
|
|
Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder incentivieren, ambitionierte Ziele zu verfolgen;
Wirtschaftliche Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen
Ertragskraft; Integration der Nachhaltigkeitsziele trägt Bedeutung der ESG (Umwelt-,
Sozial- und Governance)-Faktoren Rechnung |
1 At Equity einbezogene Gesellschaften China.
Bestandteil |
Ausgestaltung |
Zielsetzung |
Langzeitbonus (LTI) |
• |
Plantyp: virtueller Performance-Share-Plan
|
• |
Performance-Periode: vier Jahre vorwärtsgerichtet1
|
• |
Vorstandsvorsitzender: 3.830.000 €; Vorstandsmitglied: 1.800.000 €
|
• |
Begrenzung: 200 % des Zielbetrags
|
• |
Zuteilung Performance Shares: Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird der individuell
vereinbarte Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der
Volkswagen Vorzugsaktie (Wertpapierkennnummer: 766403) im XETRA-Handelssystem der
Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen
Performance-Periode („Anfangs-Referenzkurs“)
|
• |
Zielfestlegung: Aufsichtsrat legt zu Beginn der Performance-Periode einen Mindestwert,
Zielwert und Maximalwert für EPS fest, wie es als testiertes, voll verwässertes Ergebnis
je Volkswagen Vorzugsaktie aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
der Gesellschaft im Geschäftsbericht ausgewiesen wird; der EPS-Mindestwert entspricht
einer Zielerreichung von 50 %, der EPS-Zielwert einer Zielerreichung von 100 % und
der EPS-Maximalwert einer Zielerreichung von 150 %
|
• |
Festschreibung von einem Viertel der zugeteilten Performance Shares am Ende jedes
Geschäftsjahres in Abhängigkeit von der EPS-Zielerreichung
|
• |
Berechnung des Auszahlungsbetrags: festgeschriebene Performance Shares werden multipliziert
mit arithmetischem Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie im XETRA-Handelssystem
der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode
(„Schluss-Referenzkurs“) und den während der Performance-Periode pro Volkswagen Vorzugsaktie
ausgezahlten Dividenden („Dividendenäquivalent“)
|
• |
Auszahlung: In bar im Monat nach Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr
der jeweiligen Performance-Periode
|
• |
Endet der Dienstvertrag vor Ende der Performance-Periode aufgrund eines Bad-Leaver-Falls
(außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Verstoß gegen das vertragliche oder
ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), verfallen sämtliche Performance Shares
|
|
Der Langzeitbonus dient dazu, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen
Entwicklung des Unternehmens auszurichten. Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS in
Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen
über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und
fördert das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft. |
Sonstige Leistungen |
Sonderzahlung |
• |
Nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied
|
• |
Vereinbarung im Voraus für das Geschäftsjahr und unter Festlegung der Leistungskriterien
für die Sonderzahlung
|
• |
Derzeit keine Sonderzahlungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern
|
|
Sonderzahlungen sollen herausragende und außergewöhnliche Leistungen honorieren und
dürfen nur gewährt werden, wenn sie im Unternehmensinteresse und mit zukunftsbezogenem
Nutzen für die Gesellschaft verbunden sind |
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen
an neu eintretende Vorstandsmitglieder |
• |
Jeweils nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem neu eintretenden
Vorstandsmitglied
|
• |
Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller
Nachteile
|
• |
Leistungen im Zusammenhang mit Standortwechsel
|
• |
Garantie einer Mindestvergütung
|
• |
Im vergangenen Geschäftsjahr keine Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
|
|
(Ausgleichs-)Zahlungen sollen ermöglichen, qualifizierte Kandidaten zu gewinnen |
1 Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer
Vertragsverlängerung weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Der Performance-Share-Plan
entspricht im Übrigen sinngemäß dem für das Geschäftsjahr 2021 beschriebenen Performance-Share-Plan.
Bestandteil |
Ausgestaltung |
Zielsetzung |
Weitere Vergütungsregelungen |
Malus- und Clawback-Regelungen1 |
• |
Aufsichtsrat kann Jahresbonus und LTI bei relevantem Fehlverhalten während Bemessungszeitraum
um bis zu 100 % kürzen oder zurückfordern
|
• |
Rückforderung ausgeschlossen, wenn seit Auszahlung mehr als drei Jahre vergangen sind
|
|
Malus- und Clawback-Regelungen sollen individuellem Fehlverhalten und Organisationsverschulden
entgegenwirken |
Maximalvergütung |
• |
Relevant sind für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahltes Grundgehalt, gewährte Nebenleistungen,
der Service Cost im Rahmen der bAV, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und
im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte
Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen
Geschäftsjahr endet, eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung
sowie etwaige Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder
|
• |
Für Vorstandsmitglieder brutto 7.000.000 Euro pro Geschäftsjahr und für Vorstandsvorsitzenden
brutto 12.000.000 Euro pro Geschäftsjahr
|
• |
Bei Überschreiten der Maximalvergütung Kürzung des Jahresbonus; reicht Kürzung nicht,
kann Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskomponenten kürzen
oder ausgezahlte Vergütungen zurückverlangen
|
|
Maximalvergütung soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch
unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds nicht unangemessen hoch ausfällt |
Barvergütungs-Cap |
• |
Zusätzlich zur Maximalvergütung
|
• |
Zur Barvergütung zählt im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahltes Grundgehalt, für das
jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, im jeweiligen
Geschäftsjahr ausgezahlter Performance-Share-Plan sowie eine etwaige für das jeweilige
Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung
|
• |
Für Vorstandsmitglieder brutto 5.500.000 Euro pro Geschäftsjahr und für Vorstandsvorsitzenden
brutto 10.000.000 Euro pro Geschäftsjahr
|
|
Barvergütungs-Cap dient der Vermeidung unangemessen hoher Auszahlungen im einzelnen
Geschäftsjahr |
1 Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gelten Malus-
und Clawback-Regelungen erst ab einer Vertragsverlängerung.
III. Vergütung der im Geschäftsjahr 2021 bestellten Vorstandsmitglieder
1. Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Vorstand der Volkswagen AG folgende Mitglieder
an:
― |
Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender seit 13. April 2018, Mitglied des Vorstands seit
1. Juli 2015
|
― |
Murat Aksel, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021
|
― |
Arno Antlitz, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2021
|
― |
Oliver Blume, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018, zudem Vorstandsvorsitzender
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
|
― |
Markus Duesmann, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2020, zudem Vorstandsvorsitzender
der AUDI AG
|
― |
Gunnar Kilian, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018
|
― |
Thomas Schmall-von Westerholt, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021
|
― |
Hiltrud Dorothea Werner, Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2017
|
― |
Frank Witter, Mitglied des Vorstands ab 7. Oktober 2015, ausgeschieden zum 31. März
2021.
|
Für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Gremien im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit, insbesondere in anderen
Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, erhalten die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche
Vergütung. Wird eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie auf die Vergütung
für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG angerechnet.
2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr
jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.
Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:
― |
Der Begriff „gewährt“ erfasst „den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils“.
|
― |
Der Begriff „geschuldet“ erfasst „alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über
Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden“.
|
― |
Dieses Begriffsverständnis unterscheidet sich von den in bisherigen Vergütungsberichten
verwendeten Begriffen „gewährte Zuwendungen“ und „Zufluss“. Von den „gewährten Zuwendungen“
im Sinne des DCGK 2017 erfasst waren ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung
alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr wenigstens
dem Grunde nach zugesagt wurden und deren Höhe geschätzt werden konnte. Mit der Einführung
von § 162 AktG ist die nach bisherigem Verständnis vorherrschende Differenzierung
zwischen „Gewährung“ und „Zufluss“ nicht weiter aufrechtzuerhalten. Vielmehr erfasst
der Begriff der Gewährung in § 162 AktG inhaltlich den Zufluss nach bisherigem Verständnis.
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2.1. Tabellarische Übersicht
Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im
Geschäftsjahr 2021 faktisch zugeflossen sind. Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der
tatsächlichen Auszahlung. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2021 gewährte
Vergütung das im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte Grundgehalt, die Nebenleistungen,
der im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2021 ausgezahlte Jahresbonus sowie der im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlte LTI für die
Performance-Periode 2018 – 2020 ausgewiesen. Da sich die Gesellschaft mit der Auszahlung
von Vergütungskomponenten nicht in Verzug befand, sind keine geschuldeten Vergütungen
in den Tabellen ausgewiesen.
Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen
Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen
Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des
Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht
mit den jeweiligen relativen Anteilen der festen und variablen Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs.
1 Satz 2 Nr. 3 AktG vergleichbar. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen
sich auf die jeweiligen Zielwerte, die für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt werden,
unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Vergütungsbestandteil ausgezahlt
wird.
Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand
gemäß IAS 19 ist keine „gewährte oder geschuldete“ Vergütung im Sinn von § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG, da er dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt.
Die Maximalvergütung entspricht der Maximalvergütung im Sinn von § 87a Abs. 1 Satz
2 Nr. 1 AktG gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen und von der Hauptversammlung
gebilligten Vergütungssystem. Zusätzlich zur Maximalvergütung ist – wie in der Vergangenheit
– mit den Vorstandsmitgliedern eine Beschränkung der Barvergütung vereinbart, die
das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Grundgehalt, den für das jeweilige
Geschäftsjahr gewährten und im Folgejahr ausgezahlten Jahresbonus, den im jeweiligen
Geschäftsjahr ausgezahlten Performance-Share-Plan sowie eine etwaige für das jeweilige
Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung umfasst.
Zudem enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, die neu abgeschlossen
oder verlängert wurden, seit der Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 das neue Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands beschlossen hat, die in diesem Vergütungssystem vorgesehenen
Malus- und Clawback-Regelungen. Die Dienstverträge der zum Zeitpunkt des Beschlusses
des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder Frau
Werner sowie Herr Blume und Herr Duesmann enthalten entsprechend keine Malus- und
Clawback-Regelungen; auch der Dienstvertrag von Herrn Witter, der am 30. Juni 2021
endete, enthielt keine Malus- und Clawback-Regelung. Von den bestehenden Malus- und
Clawback-Regelungen hat die Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2021 keinen Gebrauch gemacht.
|
HERBERT DIESS |
|
Vorsitzender,
Markengruppe Volumen,
China |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
2.235.000,00 |
26,0 |
Nebenleistungen |
178.231,00 |
2,1 |
Summe |
2.413.231,00 |
28,1 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
5.294.646,00 |
61,6 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
886.668,16 |
10,3 |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
8.594.545,16 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
1.717.037,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
10.311.582,16 |
x |
Maximalvergütung |
12.000.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
MURAT AKSEL |
|
Einkauf |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
1.420.000,00 |
36,0 |
Nebenleistungen |
180.481,00 |
4,6 |
Summe |
1.600.481,00 |
40,5 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
2.347.380,00 |
59,5 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
– |
– |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
3.947.861,00 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
1.076.359,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
5.024.220,00 |
x |
Maximalvergütung |
7.000.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
ARNO ANTLITZ |
|
Finanzen und IT (seit 01.04.2021) |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
1.065.000,00 |
36,0 |
Nebenleistungen |
135.764,00 |
4,6 |
Summe |
1.200.764,00 |
40,5 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
1.760.535,00 |
59,5 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
– |
– |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
2.961.299,00 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
883.496,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
3.844.795,00 |
x |
Maximalvergütung |
5.250.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
OLIVER BLUME |
|
Vorsitzender des Vorstands der
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,
Markengruppe Sport & Luxury |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
1.420.000,00 |
33,0 |
Nebenleistungen |
180.442,00 |
4,2 |
Summe |
1.600.442,00 |
37,2 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
2.347.380,00 |
54,6 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
351.318,72 |
8,2 |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
4.299.140,72 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
1.092.470,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
5.391.610,72 |
x |
Maximalvergütung |
7.000.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
MARKUS DUESMANN |
|
Vorsitzender des Vorstands der
AUDI AG, Markengruppe Premium |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
1.420.000,00 |
35,8 |
Nebenleistungen |
203.048,00 |
5,1 |
Summe |
1.623.048,00 |
40,9 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
2.347.380,00 |
59,1 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
– |
– |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
3.970.428,00 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
1.120.404,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
5.090.832,00 |
x |
Maximalvergütung |
7.000.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
GUNNAR KILIAN |
|
Personal und Truck & Bus |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
1.420.000,00 |
26,6 |
Nebenleistungen |
180.442,00 |
3,4 |
Summe |
1.600.442,00 |
30,0 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
2.347.380,00 |
44,0 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
1.383.318,72 |
25,9 |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
5.331.140,72 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
1.309.055,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
6.640.195,72 |
x |
Maximalvergütung |
7.000.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
THOMAS SCHMALL-VON WESTERHOLT |
|
Technik,
Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Group Components |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
1.420.000,00 |
36,0 |
Nebenleistungen |
180.235,00 |
4,6 |
Summe |
1.600.235,00 |
40,5 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
2.347.380,00 |
59,5 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
– |
– |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
3.947.615,00 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
1.040.965,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
4.988.580,00 |
x |
Maximalvergütung |
7.000.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
HILTRUD DOROTHEA WERNER |
|
Integrität und Recht |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
1.420.000,00 |
25,0 |
Nebenleistungen |
179.781,00 |
3,2 |
Summe |
1.599.781,00 |
28,2 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
2.149.931,72 |
37,9 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
1.930.068,28 |
34,0 |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
5.679.781,00 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
1.261.258,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
6.941.039,00 |
x |
Maximalvergütung |
7.000.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
|
FRANK WITTER |
|
Finanzen und IT (bis 31.03.2021) |
|
2021 |
|
€ |
% |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
Grundgehalt |
355.000,00 |
32,0 |
Nebenleistungen |
45.012,00 |
4,1 |
Summe |
400.012,00 |
36,1 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
586.845,00 |
52,9 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|
|
LTI (Performance-Share-Plan) 2018 – 2020 |
122.517,07 |
11,0 |
Sonstiges |
|
|
Sonderzahlungen |
– |
– |
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
– |
– |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
1.109.374,07 |
100,00 |
Versorgungsaufwendungen |
271.099,00 |
x |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
1.380.473,07 |
x |
Maximalvergütung |
1.750.000,00 |
x |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
x |
2.2 Erläuterung
2.2.1 Leistungskriterien der variablen Vergütung
a) Leistungskriterien Jahresbonus
aa) Finanzielle Teilziele
Die folgenden Übersichten zeigen, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2021 für die Schwellenwerte, Zielwerte und Maximalwerte für die finanziellen Teilziele
Operatives Ergebnis inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig) und operative
Umsatzrendite (RoS) festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen
in Prozent im Geschäftsjahr 2021 erzielt wurden.
KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG)
Mrd. € |
2021 |
Maximalwert |
25,0 |
Zielwert 100 %-Niveau |
17,0 |
Schwellenwert |
9,0 |
Ist-Wert |
22,3 |
Zielerreichung (in %) |
133 |
KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE
% |
2021 |
Maximalwert |
8,0 |
Zielwert 100 %-Niveau |
6,0 |
Schwellenwert |
4,0 |
Ist-Wert |
7,7 |
Zielerreichung (in %) |
143 |
bb) ESG-Faktor
Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2021 für die Teilziele Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Stimmungs- und
DiversityIndex) als Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte festgelegt hat und welche
Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen im Geschäftsjahr 2021 erzielt wurden.
Der Dekarbonisierungsindex bemisst sich nach den Emissionen von CO2 und CO2-Äquivalenten
der Pkw und leichte Nutzfahrzeuge produzierenden Marken während des gesamten Lebenszyklus
und zeigt unseren Fortschritt hinsichtlich der Verbesserung unserer CO2-Bilanz. Der
Stimmungsindex ist eine wesentliche Kenngröße des Stimmungsbarometers – einer Mitarbeiterbefragung,
mit der das Unternehmen regelmäßig die Zufriedenheit der Beschäftigten erhebt. Mit
dem Diversity-Index wird weltweit die Entwicklung des Anteils von Frauen im Management
sowie die Internationalisierung im Top-Management erhoben. Die Kennzahl setzt Anreize
für eine vorbildliche Führungs- und Unternehmenskultur. Durch den Governance-Faktor
bringt der Aufsichtsrat seine Zufriedenheit mit dem erwarteten und tatsächlichen Verhalten
des Vorstands hinsichtlich der Kriterien Integrität und Compliance zum Ausdruck. Der
Governance-Faktor soll im Regelfall bei 1,0 liegen und nur bei besonderen Vorkommnissen
nach pflichtgemäßem Ermessen auf 0,9 gesenkt oder auf 1,1 angehoben werden. Für das
Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat den Governance-Faktor unter Berücksichtigung
und Bewertung der kollektiven Leistung des Vorstands insgesamt und der Leistungen
der einzelnen Vorstandsmitglieder für alle aktuellen Vorstandsmitglieder auf den Regelwert
1,0 festgelegt.
|
UMWELT |
|
SOZIALES |
|
Dekarbonisierungsindex |
|
Stimmungsindex |
Diversity-Index |
in tCO2e/Fahrzeug |
2021 |
in Punkten |
2021 |
2021 |
Maximalwert |
45,5 |
Maximalwert |
81,5 |
124 |
Zielwert 100 %-Niveau |
46,9 |
Zielwert 100 %-Niveau |
77,5 |
119 |
Mindestwert |
47,7 |
Mindestwert |
73,5 |
113 |
Ist-Wert |
45,9 |
Ist-Wert |
82,3 |
127 |
Zielerreichung (Faktor) |
1,21 |
Zielerreichung (Faktor) |
1,30 |
1,30 |
b) Leistungskriterien Langzeitbonus (LTI)
Der vierjährige Performance-Share-Plan gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder,
deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu
abgeschlossen oder verlängert werden. Hierzu zählen die Herren Antlitz, Aksel und
Schmall-von Westerholt. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats vom
14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer Vertragsverlängerung
weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Dies betrifft Frau Werner, Herrn Duesmann,
Herrn Blume sowie Herrn Witter. Für Herrn Diess gilt der vierjährige Performance-Share-Plan
zeitanteilig ab dem 10. Juli 2021, für Herrn Kilian zeitanteilig ab dem 10. Dezember
2021.
aa) Angaben zu den Performance Shares
|
PERFORMANCE-PERIODE
2018 – 2020 |
PERFORMANCE-PERIODE
2019 – 2021 |
PERFORMANCE-PERIODE
2020 – 2022 |
PERFORMANCE-PERIODE
2021 – 2023 |
PERFORMANCE-PERIODE
2021 – 2024 |
€ |
Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-
zeitpunkt |
Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-
zeitpunkt |
Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-
zeitpunkt |
Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-
zeitpunkt |
Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs-
zeitpunkt |
Herbert Diess |
19.212 |
26.040 |
21.585 |
13.368 |
12.313 |
Murat Aksel (seit 01.01.2021) |
– |
– |
– |
– |
12.069 |
Arno Antlitz (seit 01.04.2021) |
– |
– |
– |
– |
9.052 |
Oliver Blume |
7.614 |
12.238 |
10.144 |
12.069 |
– |
Markus Duesmann |
– |
– |
7.608 |
12.069 |
– |
Gunnar Kilian |
7.614 |
12.238 |
10.144 |
11.342 |
727 |
Thomas Schmall-von Westerholt (seit 01.01.2021) |
– |
– |
– |
– |
12.069 |
Hiltrud Dorothea Werner |
10.624 |
12.238 |
10.144 |
12.069 |
– |
Frank Witter (bis 31.03.2021) |
10.624 |
12.238 |
10.144 |
3.018 |
– |
II. Summe |
55.688 |
74.992 |
69.769 |
63.935 |
46.230 |
bb) EPS-Werte
Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert der Aufsichtsrat
zu Beginn der Performance-Periode für den Performance-Share-Plan 2018 – 2020 festgelegt
hat, der im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung kam, und welcher Ist-Wert beziehungsweise
welche Zielerreichung in Prozent erzielt wurde.
PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020
€ |
2018 |
2019 |
2020 |
Maximalwert |
30,0 |
30,0 |
30,0 |
Zielwert 100 %-Niveau |
20,0 |
20,0 |
20,0 |
Mindestwert |
10,0 |
10,0 |
10,0 |
Ist-Wert |
23,63 |
26,66 |
16,66 |
Zielerreichung (in %) |
118 |
133 |
83 |
Die nachfolgenden Übersichten zeigen, welche Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte
der Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen Performance-Perioden 2019 – 2021, 2020 –
2022 und 2021 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 festgelegt hat und welche Ist-Werte
beziehungsweise welche Zielerreichungen in Prozent für einzelne Jahre des Bemessungszeitraums
bis einschließlich 2021 bereits erzielt wurden. Die Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden
2019 – 2021, 2020 – 2022 und 2020 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 waren im Geschäftsjahr
2021 noch nicht fällig und wurden noch nicht ausgezahlt; sie stellen daher keine im
Geschäftsjahr 2021 gewährte oder geschuldete Vergütung dar.
PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021
€ |
2019 |
2020 |
2021 |
Maximalwert |
30,0 |
30,0 |
30,0 |
Zielwert 100 %-Niveau |
20,0 |
20,0 |
20,0 |
Mindestwert |
10,0 |
10,0 |
10,0 |
Ist-Wert |
26,66 |
16,66 |
29,65 |
Zielerreichung (in %) |
133 |
83 |
148 |
PERFORMANCE-PERIODE 2020 – 2022
€ |
2020 |
2021 |
Maximalwert |
30,0 |
30,0 |
Zielwert 100 %-Niveau |
20,0 |
20,0 |
Mindestwert |
10,0 |
10,0 |
Ist-Wert |
16,66 |
29,65 |
Zielerreichung (in %) |
83 |
148 |
PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2023
€ |
2021 |
Maximalwert |
30,0 |
Zielwert 100 %-Niveau |
20,0 |
Mindestwert |
10,0 |
Ist-Wert |
29,65 |
Zielerreichung (in %) |
148 |
PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2024
€ |
2021 |
Maximalwert |
30,0 |
Zielwert 100 %-Niveau |
20,0 |
Mindestwert |
10,0 |
Ist-Wert |
29,65 |
Zielerreichung (in %) |
148 |
cc) Referenzkurse/Dividendenäquivalent der Performance-Periode
Der für die Performance-Periode 2018 – 2020 maßgebliche Anfangs-Referenzkurs, der
Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent sind der nachfolgenden Übersicht
zu entnehmen.
|
PERFORMANCE-
PERIODE |
|
2018 – 2020 |
Anfangs-Referenzkurs |
169,42 |
Schluss-Referenzkurs |
149,14 |
Dividendenäquivalent |
|
2018 |
3,96 |
2019 |
4,86 |
2020 |
4,86 |
Die nachfolgende Übersicht zeigt für die noch nicht fälligen und noch nicht ausgezahlten
Performance-Share-Pläne der jeweiligen Performance-Perioden 2019 – 2021, 2020 – 2022
und 2021 – 2023 beziehungsweise 2021 – 2024 den Anfangs-Referenzkurs, den Schlussreferenzkurs
sowie das Dividendenäquivalent.
|
PERFORMANCE-PERIODE |
|
2019 – 2021 |
2020 – 2022 |
2021 – 2023 |
2021 – 2024 |
Anfangs-Referenzkurs |
147,08 |
177,44 |
149,14 |
149,14 |
Schluss-Referenzkurs |
175,75 |
– 1 |
– 1 |
– 1 |
Dividendenäquivalent |
|
|
|
|
2019 |
4,86 |
– |
– |
|
2020 |
4,86 |
4,86 |
– |
|
2021 |
4,86 |
4,86 |
4,86 |
4,86 |
1 Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.
dd) Abschlagszahlungen
In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans erhielten die Vorstandsmitglieder,
die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen
in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags für die Performance Perioden 2017 bis 2019 und
2018 bis 2020. Herr Blume erhielt entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance
Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die Abschlagszahlungen wurden
nach dem ersten Jahr der jeweiligen Performance Periode geleistet. Nach Ablauf der
jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen
Zielerreichung.
2.2.2 Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem
Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung
entspricht den Vorgaben des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Im
Geschäftsjahr 2021 wurde nicht vom geltenden Vergütungssystem abgewichen. Die Auszahlungen
aus dem Jahresbonus und dem Performance-Share-Plan waren nicht zu kürzen, da 180 %
des Zielbetrags des Jahresbonus beziehungsweise 200 % des Zielbetrags des Performance-Share-Plans
nicht überschritten wurden. Insgesamt hat die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr
2021 gewährte und geschuldete Vergütung die im Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung
nicht überschritten. Das Vorstandsmitglied Frau Werner hätte im Geschäftsjahr 2021
aufgrund des für das Geschäftsjahr 2021 ausgezahlten Grundgehalts, des für das Geschäftsjahr
2021 gewährten und zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 ausgezahlten Jahresbonus sowie
des im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlten Performance Share Plans für die Performance
Periode 2018 bis 2020 insgesamt eine Barvergütung oberhalb des vereinbarten Barvergütungs-Caps
in Höhe von 5,5 Mio. € brutto erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde der Auszahlungsbetrag
aus dem Jahresbonus um den übersteigenden Betrag von 197.448,28 € gekürzt. In der
Tabelle „gewährte und geschuldete Vergütung“ wird für Frau Werner daher der gekürzte
Betrag des Jahresbonus ausgewiesen. Herrn Diess hat der Aufsichtsrat der Volkswagen
AG im Geschäftsjahr 2021 – unter Aufhebung der bisherigen Bestellung mit Wirkung zum
Ablauf des 9. Juli 2021 – erneut mit Wirkung ab dem Beginn des 10. Juli 2021 zum Mitglied
des Vorstands bestellt und zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. In diesem Zusammenhang
wurde ein neuer Dienstvertrag geschlossen, dessen Konditionen dem ab dem 1. Januar
2021 geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG
entsprechen. Damit gilt für Herrn Diess ab dem 10. Juli 2021 ein vierjähriger Performance-Share-Plan;
das heißt für das Geschäftsjahr 2021 richtet sich der LTI anteilig bis zum 9. Juli
2021 nach dem dreijährigen Performance-Share-Plan, ab dem 10. Juli 2021 dann nach
dem vierjährigen Performance-Share-Plan. Auch die Malus- und Clawback-Regelungen finden
erst ab der Neubestellung, das heißt ab dem 10. Juli 2021 Anwendung. Auch Herrn Kilian
hat die Volkswagen AG – unter Aufhebung der bisherigen Bestellung mit Wirkung zum
Ablauf des 9. Dezember 2021 – erneut mit Wirkung ab dem Beginn des 10. Dezember 2021
zum Mitglied des Vorstands bestellt. Es wurde in diesem Zusammenhang ein neuer Dienstvertrag
geschlossen, dessen Konditionen dem ab dem 1. Januar 2021 geltenden Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG entsprechen. Entsprechend den Regelungen
bei Herrn Diess gelten auch für Herrn Kilian anteilig ab dem 10. Dezember 2021 ein
vierjähriger Performance-Share-Plan sowie die Malus- und Clawback-Regelungen.
PENSIONEN DES VORSTANDS 2021 NACH IAS 19
€ |
Barwert |
Versorgungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2021 |
Herbert Diess |
8.736.404,00 |
1.717.037,00 |
Murat Aksel |
1.076.359,00 |
1.076.359,00 |
Arno Antlitz (seit 01.04.2021) |
883.496,00 |
883.496,00 |
Oliver Blume |
3.669.616,00 |
1.092.470,00 |
Markus Duesmann |
1.741.168,00 |
1.120.404,00 |
Gunnar Kilian |
4.313.101,00 |
1.309.055,00 |
Thomas Schmall-von Westerholt |
1.040.965,00 |
1.040.965,00 |
Hiltrud Dorothea Werner |
5.724.252,00 |
1.261.258,00 |
Frank Witter (bis 31.03.2021) |
– |
271.099,00 |
Summe |
27.185.361,00 |
9.772.143,00 |
2.2.3 Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung
a) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder
sehen Entlassungsentschädigungen für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied
des Vorstands vor. Die Vorstandsmitglieder erhalten – außer bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags
berechtigt sowie bei Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung – eine
Abfindung als Bruttobetrag in Höhe der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres,
gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Mitglied des Vorstands
der Gesellschaft bis zum Ende der regulären Bestellungszeit, maximal für zwei Jahre.
Eine etwaige Sonderzahlung bleibt für die Berechnung außer Betracht. Bei einem Ausscheiden
im Laufe des ersten Geschäftsjahres der Bestellung wird für die Berechnung ausnahmsweise
auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt.
Die Abfindung wird in maximal 24 monatlichen Teilbeträgen ab dem Zeitpunkt der Beendigung
der Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft gezahlt. Vertragliche Vergütungen,
die die Gesellschaft für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags
zahlt, werden auf die Abfindung angerechnet. Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung
der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert sich die Höhe der Abfindung um
die Höhe der Einkünfte aus der neuen Tätigkeit. Im Fall der Vereinbarung eines nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots wird die Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet.
Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer
Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die
Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.
b) Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit
Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit
ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des
Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen
werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres, im Fall von Herrn Duesmann, Herrn Aksel,
Herrn Schmall-von Westerholt und Herrn Antlitz mit Vollendung des 65. Lebensjahres,
gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.
Die Vorstandsmitglieder haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die
sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden
Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen
umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe
von 50 % des Grundgehalts für Frau Werner und Herrn Diess sowie in Höhe von 40 % des
Grundgehalts für die Herren Aksel, Blume, Duesmann, Kilian, Schmall-von Westerholt
und Antlitz zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust
e.V. eingebracht. Der Versorgungsbeitrag für Herrn Witter betrug 50 %. Aus den jährlichen
Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter
Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung. Die jeweiligen
Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar
unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise
als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts erfolgen. Die
Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen,
für die als frühester Rentenbezugszeitpunkt die Vollendung des 60. Lebensjahres gilt;
im Übrigen ist der früheste Rentenbezugszeitpunkt bei Herrn Witter die Vollendung
des 62. Lebensjahres.
Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Änderungen dieser Zusagen erfolgt.
Die Übersicht auf der vorherigen Seite weist individualisiert für die Mitglieder des
Vorstands im Geschäftsjahr 2021 die Pensionen aus, unterteilt in den Barwert und den
von der Gesellschaft während des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten Betrag.
c) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2021
ausgeschieden sind
Im Geschäftsjahr 2021 ist Herr Witter ausgeschieden. Herr Witter war ursprünglich
bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG bestellt.
Die Volkswagen AG und Herr Witter haben das Vorstandsamt einvernehmlich vorzeitig
zum 31. März 2021 beendet. Anlässlich der Beendigung hat die Volkswagen AG mit Herrn
Witter eine Beendigungsvereinbarung geschlossen. Gegenstand der Beendigungsvereinbarung
war unter anderem der Fortbestand des Dienstvertrags bis zum Ablauf des regulären
Beendigungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 30. Juni 2021. Die Volkswagen AG hat
Herrn Witter zugesagt, sein monatliches Grundgehalt bis zum Beendigungszeitpunkt des
Dienstvertrags weiterzuzahlen sowie den Jahresbonus 2021 und den LTI für die Performance-Periode
2021 – 2023 zeitanteilig zu gewähren (6/12). Bis zur Beendigung des Dienstvertrags
standen Herrn Witter weiterhin seine Geschäftsfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung
und Herr Witter hatte bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Nebenleistungen.
2.2.4 Keine Rückforderungen im Geschäftsjahr 2021
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Volkswagen AG keine variablen Vergütungsbestandteile
von einzelnen Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen
für eine Rückforderung lagen nicht vor.
IV. Vergütung früherer Vorstandsmitglieder
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte
und geschuldete Vergütung zu berichten.
1. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 (individualisiert)
Die Pflicht, über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung
individualisiert zu berichten, erstreckt sich nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG auf die
Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr gewährt und geschuldet
wird, in dem das frühere Vorstandsmitglied das zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübte
Vorstands- oder Aufsichtsratsamt beendet hat.
Die folgenden Tabellen weisen individuell für frühere Vorstandsmitglieder, die nach
dem Geschäftsjahr 2011 ausgeschieden sind, die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und
geschuldete Vergütung aus. Wie bei den amtierenden Vorstandsmitgliedern zählt auch
bei den früheren Vorstandsmitgliedern der Anfang des Jahres 2022 für das Geschäftsjahr
2021 ausgezahlte Jahresbonus zu der im Geschäftsjahr 2021 gewährten Vergütung.
2. Gewährte Gesamtvergütung an frühere Vorstandsmitglieder
Über die Vergütung, die früheren Vorstandsmitgliedern im Jahr 2021 gewährt und geschuldet
wurde, die ihr zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübtes Amt als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied
bereits vor Beginn des Jahrs 2012 beendet haben und denen danach eine im Geschäftsjahr
2021 gewährte und geschuldete Vergütung mehr als zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden
bei der Volkswagen AG gewährt und geschuldet wurde, ist nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG
nicht individualisiert zu berichten. Solchen früheren Vorstandsmitgliedern und ihren
Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 9,1 Mio. € gewährt und geschuldet.
Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS
19 in Höhe von 119,9 Mio. €.
|
KARLHEINZ BLESSING |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
181.512,60 |
26,8 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
5.667,50 |
0,8 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
490.068,28 |
72,4 |
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
677.248,38 |
100,0 |
|
FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
712.068,00 |
57,6 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
34.128,00 |
2,8 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
490.068,28 |
39,6 |
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
1.236.264,28 |
100,0 |
|
JOCHEM HEIZMANN |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
739.200,00 |
59,2 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
18.489,00 |
1,5 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
490.068,28 |
39,3 |
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
1.247.757,28 |
100,0 |
|
CHRISTINE HOHMANN-DENNHARDT |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
107.130,12 |
75,6 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
34.521,14 |
24,4 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
– |
|
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
141.651,26 |
100,0 |
|
MICHAEL MACHT |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
739.200,00 |
95,7 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
33.181,98 |
4,3 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
– |
|
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
772.381,98 |
100,0 |
|
MATTHIAS MÜLLER |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
1.108.800,00 |
78,5 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
25.873,18 |
1,8 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
277.297,32 |
19,6 |
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
1.411.970,50 |
100,0 |
|
HORST NEUMANN |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
660.058,20 |
95,1 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
33.660,00 |
4,9 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
– |
|
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
693.718,20 |
100,0 |
|
LEIF ÖSTLING |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
243.848,76 |
100,0 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
– |
|
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
– |
|
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
243.848,76 |
100,0 |
|
HANS DIETER PÖTSCH |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
814.800,00 |
96,8 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
26.719,14 |
3,2 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
– |
|
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
841.519,14 |
100,0 |
|
ANDREAS RENSCHLER |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
– |
|
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
73.765,00 |
1,3 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
490.068,28 |
8,8 |
Entlassungsentschädigungen |
5.036.253,00 |
89,9 |
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
5.600.086,28 |
100,0 |
|
RUPERT STADLER |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
– |
|
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
4.354,68 |
0,9 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)1 |
468.508,74 |
99,1 |
Entlassungsentschädigungen2 |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
472.863,42 |
100,0 |
1 Herr Stadler hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die
Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf den LTI für
das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von weiteren 420.000 € brutto verzichtet.
2 Herr Stadler hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem die
Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, auf den aufschiebend bedingten Anspruch
auf eine Abfindung gegen die Volkswagen AG und die AUDI AG in Höhe von 5.112.500 €
brutto verzichtet. Zudem hat Herr Stadler auf mögliche zusätzliche Abfindungsansprüche
gegen die AUDI AG verzichtet. Der Verzicht auf Abfindung gegen die Volkswagen AG und
die AUDI AG wurde im Rahmen des Haftungsvergleichs in Höhe von 3,6 Mio. €, der Verzicht
auf zusätzliche Abfindungsansprüche gegen die AUDI AG in Höhe von 80.000 € als Eigenbeitrag
von Herrn Stadler berücksichtigt.
|
MARTIN WINTERKORN |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
1.180.800,00 |
97,6 |
Grundgehalt |
– |
|
Nebenleistungen |
28.572,00 |
2,4 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
– |
|
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020)1 |
– |
|
Entlassungsentschädigungen2 |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
1.209.372,00 |
100,0 |
1 Herr Winterkorn hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem
die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf die Sondervergütung
für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1,335 Mio. € brutto, deren Fälligkeit aufgrund
vertraglicher Vereinbarung auf den 30. Juni 2021 verschoben wurde, verzichtet.
2 Herr Winterkorn hat im Rahmen des Haftungsvergleichs über die Dieselthematik, dem
die Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zugestimmt hat, als Eigenbeitrag auf den LTI
für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 2,655 Mio. € brutto, dessen Fälligkeit aufgrund
vertraglicher Vereinbarungen auf den 30. Juni 2021 verschoben wurde, verzichtet.
|
8. FRANK WITTER1 |
|
2021 |
|
€ |
% |
Pensionszahlungen |
216.385,92 |
13,7 |
Grundgehalt |
355.000,00 |
22,5 |
Nebenleistungen |
54.570,20 |
3,5 |
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
586.845,00 |
37,1 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2018 – 2020) |
367.551,21 |
23,3 |
Entlassungsentschädigungen |
– |
|
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
1.580.352,33 |
100,0 |
Versorgungsaufwendungen |
271.099,00 |
|
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
1.851.451,33 |
|
1 Herr Witter war amtierendes Vorstandsmitglied bis 31. März 2021. Die Tabelle zeigt
seine Vergütung im Geschäftsjahr 2021 nach Ausscheiden aus dem Vorstand.
V. Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung
der amtierenden und früheren Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen
AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis
gegenüber dem Vorjahr. Bei Vorstandsmitgliedern wird die gewährte und geschuldete
Vergütung des Berichtsjahres zu der des Vorjahres in Relation gesetzt.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags
der Volkswagen AG dargestellt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder basiert allerdings
auf Konzernkennzahlen. Um noch aussagekräftiger darstellen zu können, wie sich die
Vorstandsvergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung verändert hat, werden daher
bei der Ertragsentwicklung zudem das Ergebnis nach Steuern, das Operative Ergebnis
und die operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns herangezogen, wie sie im Konzernabschluss
ausgewiesen werden. Auf diese Weise werden nicht nur bei der Vorstandsvergütung Konzernkennzahlen
berücksichtigt, sondern auch bei der Ertragsentwicklung. Die bei der Ertragsentwicklung
einbezogenen Konzernkennzahlen bilden ab, wie sich die vom Vorstand verantwortete
Unternehmenstätigkeit insgesamt ausgewirkt hat.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand
der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt.
Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der Volkswagen
AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2021, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder,
geteilt.
Jährliche Veränderung in % |
2021 gegenüber 20201 |
Vorstandsvergütung2 |
|
Herbert Diess |
+ 40,1 % |
Murat Aksel |
– |
Arno Antlitz |
– |
Oliver Blume |
+ 74,8 % |
Markus Duesmann |
– 56,6 % |
Gunnar Kilian |
+ 128,3 % |
Thomas Schmall-von Westerholt |
– |
Hiltrud Dorothea Werner |
+ 6,6 % |
Frank Witter3 |
– 34,5 % |
Karlheinz Blessing |
– 83,0 % |
Francisco Javier Garcia Sanz |
– 43,8 % |
Jochem Heizmann |
– 50,7 % |
Christine Hohmann-Dennhardt |
+ 2,7 % |
Michael Macht |
+ 0,6 % |
Matthias Müller |
– 71,4 % |
Horst Neumann |
+ 0,1 % |
Leif Östling |
+ 1,0 % |
Hans Dieter Pötsch |
– 1,5 % |
Andreas Renschler |
– 0,2 % |
Rupert Stadler |
– 73,7 % |
Martin Winterkorn |
+ 0,2 % |
Ertragsentwicklung |
|
Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Volkswagen AG |
– 36,2 % |
Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns |
+ 74,8 % |
Operatives Ergebnis des Volkswagen Konzerns |
+ 99,2 % |
Operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns |
+ 79,1 % |
Belegschaft |
|
Arbeitnehmer der Volkswagen AG |
+ 9,2 % |
1 Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des
Geschäftsjahrs 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit
dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die
durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.
2„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
3 „Gewährte und geschuldete“ Vergütung für das gesamte Geschäftsjahr 2021 als amtierendes
Vorstandsmitglied sowie nach Ausscheiden aus dem Vorstand.
VI. Peer Group
Die Höhe der Vergütung, des Gesamtvergütungs-Caps sowie der einzelnen Zielsetzungen
wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dazu führt
der Aufsichtsrat unter anderem einen vertikalen Vergleich mit den Vergütungs- und
Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Gesellschaft und einen horizontalen
Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen von Vorstandsmitgliedern
anderer Unternehmen durch. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung
der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat
eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (Peer Group) heran. Diese Peer
Group wird regelmäßig überprüft und angepasst, zuletzt im Februar und Dezember 2020.
Die Peer Group besteht derzeit aus folgenden Unternehmen: BMW, Daimler, Ford, General
Motors, Stellantis, Nissan Motor Corporation, Toyota, BYD, Tesla (ohne Vorstandsvorsitzender),
hp, IBM, Uber, SAP, Samsung, General Electric, Siemens, Hitachi und Boeing.
B. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
I. Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung
Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der
Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats vor. Die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 hat die vorgeschlagene
Neugestaltung der Aufsichtsratsvergütung mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der Volkswagen
Aktiengesellschaft geregelt. Der durch das ARUG II neugefasste § 113 Absatz 3 Aktiengesetz
sieht vor, dass bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung mindestens
alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen
hat. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt.
Zudem sind dabei auch Angaben zum System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
zu machen. Aufsichtsrat und Vorstand haben der ordentlichen Hauptversammlung am 22.
Juli 2021 die bestehende Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Bestätigung
und das Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung am 22.
Juli 2021 hat mit 99,99 % der abgegebenen Stimmen die Vergütung bestätigt und das
Vergütungssystem beschlossen.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG besteht ausschließlich
aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten
bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und teilweise
aus erfolgsabhängigen Komponenten.
II. Überblick über die Vergütung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG erhalten je Geschäftsjahr eine
feste Vergütung von 100.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste
Vergütung von 300.000 €, sein Stellvertreter erhält eine feste Vergütung von 200.000
€.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeit in den Ausschüssen
des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von 50.000 €
pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner
Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss
gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden erhalten
den doppelten, ihre Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten
Ausschussvergütung. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt,
wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich
sind. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem
Aufsichtsrat beziehungsweise einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten die
Vergütung zeitanteilig. Eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet
die Gesellschaft.
Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines Ausschusses erhält
das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld von 1.000 €; bei mehreren Sitzungen am Tag
wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
Die Vergütung und die Sitzungsgelder sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.
Die Vergütung ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als
Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch trägt die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben zur Überwachung
und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung
auf eine Festvergütung trägt diesen Aufgaben des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung
setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungs-
und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung des Vorstands angemessen zu hinterfragen,
ohne sich dabei vorrangig an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren.
Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats bekommen von der Volkswagen AG nach ihrem
Ausscheiden keine Vergütung mehr für die frühere Aufsichtsratstätigkeit.
III. Sonstiges
Die Volkswagen AG erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die im Rahmen ihrer
Tätigkeit entstehenden Auslagen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Übrigen
gemäß § 17 Abs. 7 Satz 2 der Satzung der Volkswagen AG im Berichtsjahr in eine von
der Gesellschaft in ihrem Interesse abgeschlossene Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)
einbezogen. Die Prämien für die D&O-Versicherung entrichtete die Gesellschaft. Es
bestand ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur
Höhe des Eineinhalbfachen der festen Vergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds.
IV. Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
1. Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
Die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen
AG sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
2. Gewährte und geschuldete Vergütung
Die folgende Tabelle zeigt die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern individuell
gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021. Dabei liegt dem Begriff
„gewährte und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde wie auf Seite 4
dieses Vergütungsberichts erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung bildet
daher die im Geschäftsjahr 2021 tatsächlich zugeflossenen Beträge ab.
|
FESTE VERGÜTUNG |
TÄTIGKEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN |
SITZUNGS-
GELDER |
GESAMT |
VERGÜTUNGEN AUS ANDEREN KONZERN-
MANDATEN1 |
€ (%) |
2021 |
2021 |
2021 |
2021 |
2021 |
Hans Dieter Pötsch |
300.000,00
(72,3%) |
100.000,00
(24,1%) |
15.000,00
(3,6%) |
415.000,00 |
498.900,00 |
Jörg Hofmann2 |
200.000,00
(69,0%) |
75.000,00
(25,9%) |
15.000,00
(5,2%) |
290.000,00 |
– |
Hussain Ali Al Abdulla |
100.000,00
(96,2%) |
– |
4.000,00
(3,8%) |
104.000,00 |
– |
Hessa Sultan Al Jaber |
100.000,00
(94,3%) |
– |
6.000,00
(5,7%) |
106.000,00 |
– |
Bernd Althusmann3 |
100.000,00
(62,9%) |
50.000,00
(31,4%) |
9.000,00
(5,7%) |
159.000,00 |
– |
Kai Bliesener (bis 31.03.2021)2 |
25.000,00
(92,6%) |
– |
2.000,00
(7,4%) |
27.000,00 |
– |
Matías Carnero Sojo (seit 01.04.2021)4 |
– |
– |
– |
– |
– |
Daniela Cavallo (seit 11.05.2021)2 |
63.888,89
(46,7%) |
61.944,44
(45,3%) |
11.000,00
(8,0%) |
136.833,33 |
86.308,59 |
Hans-Peter Fischer2 |
100.000,00
(90,9%) |
– |
10.000,00
(9,1%) |
110.000,00 |
– |
Marianne Heiß |
100.000,00
(61,7%) |
50.000,00
(30,9%) |
12.000,00
(7,4%) |
162.000,00 |
83.700,00 |
Ulrike Jakob2 |
100.000,00
(90,9%) |
– |
10.000,00
(9,1%) |
110.000,00 |
– |
Louise Kiesling |
100.000,00
(92,6%) |
– |
8.000,00
(7,4%) |
108.000,00 |
– |
Peter Mosch2 |
100.000,00
(47,1%) |
96.458,33
(45,4%) |
16.000,00
(7,5%) |
212.458,33 |
163.900,00 |
Bertina Murkovic2 |
100.000,00
(46,3%) |
100.000,00
(46,3%) |
16.000,00
(7,4%) |
216.000,00 |
– |
Bernd Osterloh (bis 30.04.2021)2 |
33.055,56
(42,2%) |
41.319,44
(52,7%) |
4.000,00
(5,1%) |
78.375,00 |
47.552,18 |
Hans Michel Piëch |
100.000,00
(60,2%) |
50.000,00
(30,1%) |
16.000,00
(9,6%) |
166.000,00 |
190.800,00 |
Ferdinand Oliver Porsche |
100.000,00
(38,0%) |
150.000,00
(57,0%) |
13.000,00
(4,9%) |
263.000,00 |
163.800,00 |
Wolfgang Porsche |
100.000,00
(37,6%) |
150.000,00
(56,4%) |
16.000,00
(6,0%) |
266.000,00 |
215.800,00 |
Jens Rothe (seit 22.10.2021)2 |
19.166,67
(90,6%) |
– |
2.000,00
(9,4%) |
21.166,67 |
– |
Conny Schönhardt2 |
100.000,00
(61,7%) |
50.000,00
(30,9%) |
12.000,00
(7,4%) |
162.000,00 |
– |
Athanasios Stimoniaris (bis 31.08.2021)2 |
66.666,67
(91,7%) |
– |
6.000,00
(8,3%) |
72.666,67 |
199.586,15 |
Stephan Weil3 |
100.000,00
(61,3%) |
50.000,00
(30,7%) |
13.000,00
(8,0%) |
163.000,00 |
– |
Werner Weresch2 |
100.000,00
(91,7%) |
– |
9.000,00
(8,3%) |
109.000,00 |
94.500,00 |
Summe |
2.207.777,79 |
1.024.722,21 |
225.000,00 |
3.457.500,00 |
1.744.846,92 |
1 Die Vergütung aus anderen Konzernmandaten enthält für folgende Mitglieder des Aufsichtsrats
eine variable Vergütung: Hans Dieter Pötsch (142.400,00 €), Marianne Heiß (71.200,00
€), Peter Mosch (142.400,00 €), Hans Michel Piëch (106.800,00 €), Ferdinand Oliver
Porsche (106.800,00 €), Wolfgang Porsche (106.800,00 €) und Athanasios Stimoniaris
(40.000,00 €).
2 Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien
des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
3 Diese Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz
verpflichtet, die für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat gezahlten Vergütungen an das
Land Niedersachsen abzuführen, sobald und soweit sie 6.200 € im Jahr übersteigen.
Vergütungen in diesem Sinne sind: Aufsichtsratsvergütungen sowie Sitzungsgelder, soweit
sie den Betrag von 200 € übersteigen.
4 Herr Carnero Sojo verzichtete vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr
2021.
V. Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen AG und mit der
durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber
dem Vorjahr.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags
der Volkswagen AG dargestellt. Als Konzernkennzahl wird zudem das Ergebnis nach Steuern
des Volkswagen Konzerns herangezogen.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand
der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt.
Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der Volkswagen
AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2021, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder,
geteilt.
Jährliche Veränderung in % |
2021 gegenüber 20201 |
Aufsichtsratsvergütung2 |
|
Hans Dieter Pötsch |
+ 1,5 % |
Jörg Hofmann |
– 3,0 % |
Hussain Al Abdulla |
+ 1,0 % |
Hessa Sultan Al Jaber |
– 2,8 % |
Bernd Althusmann |
– 2,5 % |
Kai Bliesener (bis 31.03.2021) |
– 54,3 % |
Matías Carnero Sojo (seit 01.04.2021) |
– |
Daniela Cavallo (seit 11.05.2021) |
– |
Hans-Peter Fischer |
– 2,7 % |
Marianne Heiß |
+ 2,6 % |
Ulrike Jakob |
– 2,7 % |
Louise Kiesling |
– 4,4 % |
Peter Mosch |
+ 2,1 % |
Bertina Murkovic |
+ 7,8 % |
Bernd Osterloh (bis 30.04.2021) |
– 68,3 % |
Hans Michel Piëch |
+ 13,5 % |
Ferdinand Oliver Porsche |
+ 3,1 % |
Wolfgang Porsche |
+ 8,9 % |
Jens Rothe (seit 22.10.2021) |
– |
Conny Schönhardt |
– 3,0 % |
Athanasios Stimoniaris (bis 31.08.2021) |
– 35,8 % |
Stephan Weil |
– 4,1 % |
Werner Weresch |
+ 9,1 % |
Ertragsentwicklung |
|
Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Volkswagen AG |
– 36,2 % |
Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns |
+ 74,8 % |
Belegschaft |
|
Arbeitnehmer der Volkswagen AG |
+ 9,2 % |
1 Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des
Geschäftsjahrs 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit
dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die
durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.
2 „Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
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