über die Beendigung eines Spruchverfahrens wegen des Squeeze-Outs bei der MWG-Biotech AG (heute Eurofins MWG Holding GmbH), Ebersberg – MWG-Biotech AG
5 HK 4268/17, 31 Wx 399/18
Eurofins Genomics B.V.Breda, NiederlandeBekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Beendigung eines Spruchverfahrens
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1) |
Scheunert, Frank |
[…]
40) |
Freitag, Karl-Walter, Köln |
[…]
43) |
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer |
[…]
gegen
Eurofins Genomics. B.V., Breda
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Katja Slavik, EIFLER GRANDPIERRE WEBER
PartmbB, Friedrichstraße 31-33, 60323 Frankfurt am Main
Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten
(§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Sekera-Terplan Tino, c/o Kempter Gierlinger und Partner, Barer Straße
48/I, 80799 München
erlässt das Landgericht München, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter
am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Hipp und Handelsrichter Hopp nach mündlicher
Verhandlung vom 22.2.2018 am 29.6.2018 folgenden Beschluss:
I. |
Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 3,20 je Namensstückaktie |
II. |
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen |
III. |
Der Geschäftswert für das Verfahren sowie der Wert für die Berechnung der von der |
2. Beschluss des Oberlandesgerichts München
Auf die Beschwerde der Antragsteller 40) und 43) sowie auf die Anschlussbeschwerde
der Antragsgegnerin hat das Oberlandesgericht München (31 Wx 399/18) mit Beschluss
vom 7. Januar 2022 entschieden:
1. |
Die Beschwerden der Antragsteller 40) und 43) gegen den Beschluss des Landgerichts |
2. |
Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts München |
3. |
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen |
4. |
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren sowie der Wert für die Bemessung der |
Breda, im März 2022
Eurofins Genomics B.V.
Die Geschäftsführung