thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA – Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung

aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung zur Entgegennahme von neuen Aktien gemäß § 214 Abs. 1 AktG

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Dortmund

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung
zur Entgegennahme von neuen Aktien gemäß § 214 Abs. 1 AktG

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Februar 2022 wurde das Grundkapital der
Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 10.000.000,00 um EUR 90.000.000,00 auf
EUR 100.000.000,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde am 9. März 2022 in das Handelsregister
eingetragen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 90.000.000 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen
Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 an die Aktionäre der Gesellschaft. Die
neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:9 zu. Die neuen Aktien werden an
die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:9 ausgegeben. Auf jede bestehende auf
den Inhaber lautende Stückaktie entfallen damit 9 neue Aktien. Nach § 6 Abs. (2) Satz
2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung
der Aktien grundsätzlich ausgeschlossen. Das Grundkapital wird in vollem Umfang durch
eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a. M.
hinterlegt werden wird. Aktienurkunden an die Aktionäre werden deshalb nicht ausgegeben.
Die Aktionäre erhalten vielmehr für die neuen Aktien zusätzliche Miteigentumsanteile
an der vorstehend genannten Globalurkunde. Die Aktien können nur durch Depotgutschrift
zugeteilt werden. Der Umtausch der Aktien ist für die Aktionäre kostenlos, die Zuteilung
der neuen Aktien wird von der jeweiligen Depotbank vermittelt, für die Aktionäre ist
insoweit nichts veranlasst.

 

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Der Vorstand

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