![]() CENIT AktiengesellschaftStuttgartEntsprechenserklärung
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Der Empfehlung in Ziffer 3.8 Absatz 3 DCGK 2017 wurde nicht entsprochen. Nach dieser
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Der Empfehlung in Ziffer 4.1.5 Satz 1 DCGK 2017 wurde nicht entsprochen. Danach soll
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Der Empfehlung in Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 DCGK 2017 wurde nicht entsprochen.
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Der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 und Absatz 4 DCGK 2017 wurde nicht entsprochen.
Am 20. März 2020 wurde der DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 im amtlichen |
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Der Empfehlung in A.1 DCGK 2019 wurde nicht entsprochen. Nach dieser Empfehlung soll
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Der Empfehlung in B.1 DCGK 2019 wurde nicht entsprochen. Nach dieser Empfehlung soll
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Der Empfehlung in C.1 DCGK 2019 wurde nicht entsprochen. Nach dieser Empfehlung soll
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Der Empfehlung in G.10 DCGK 2019 wurde nicht entsprochen. Nach dieser Empfehlung sollen
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Der Empfehlung in G.14 DCGK 2019 wurde nicht entsprochen. Nach dieser Empfehlung sollen
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Aufsichtsrat und Vorstand der CENIT Aktiengesellschaft
Stuttgart, 12. Februar 2021
Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat |
Kurt Bengel | Prof. Dr. Oliver Riedel |
Sprecher des Vorstands | Vorsitzender des Aufsichtsrats |